andere, weil dergleichen Kauf und verkauf mit Betrug verknüpft ist, welcher aber bey keinem Contract erlaubt ist, weil es der Bil- ligkeit zu wider ist/ welche haben will, daß man im umtau- schen eine solche Gleichheit beobachte, daß keiner betrogen wer- de. Also sollten wir einem Buchhändler von Rechtswegen mehr geben, wenn er uns aus Unwißenbeit ein rahres Buch wohlfei- ler biethet, als es werth ist. Die Billigkeit will es haben, die uns gleichsam einen heimlichen Verweiß geben wird. Es sey denn, daß er freywillig von seinem Recht nachlaßen wollen. Unterdeßen ist es erlaubt, ein Buch theuerer zu verkauffen, als es werth ist, wenn sich zufälliger Weise ein besonderer Um- stand äußert. Wenn nemlich das Buch, so man kaufen will, uns zu einem besondern Vortheil gereichet, oder, wenn ein Theil alleine zur Ergäntzung eines gantzen Wercks nöthig ist, oder wenn wir besonderer Ursachen willen eine Liebe darauf ge- worffen haben, alsdenn ist es der Billigkeit nicht zuwider, daß wir etwas mehr davor geben, als es werth ist. Man erzehlet von dem bekannten Buchdrucker zu Wittenberg, Hannß Luft, daß er den seel D Luther gefragt habe, als er bald sterben wollte: Ob ihm GOtt diese Sünde vergeben würde, daß er die Heilige Schrift, so er zum ersten mal gedruckt, etwas zu theuer verkauft habe? Allerdings, sagte Luther, dieses ist gleichsam ein Wucher Aegypti, womit GOtt die Wittenbergischen Jsrae- liten bereichert hat, damit sie nicht ohne güldene und silberne Gefäße von dem undanckbahren Teutschland ausgiengen.
Anmerckung.
Hierinnen giebt der Herr Verfaßer so wohl den Buch- händlern als auch Buchdruckern eine nöthige Prüfung, wie sie sich bey Einkauff- und Verkauffung ingleichen bey Umtauschung ihrer Bücher gegen ihren Nebenchristen verhalten sollen, damit sie nicht wider die Billigkeit sündigen, sondern bey jeden ihr Gewißen in eine gute Sicherheit setzen mögen. Bey der Er- zehlung von Hanß Luften haben wir weiter nichts zuerinnern, als daß der tüchtige Beweiß fehle. Man erzehlt, man sagt, man schreibt, ist bey uns Niemand.
X. Frage.
andere, weil dergleichen Kauf und verkauf mit Betrug verknuͤpft iſt, welcher aber bey keinem Contract erlaubt iſt, weil es der Bil- ligkeit zu wider iſt/ welche haben will, daß man im umtau- ſchen eine ſolche Gleichheit beobachte, daß keiner betrogen wer- de. Alſo ſollten wir einem Buchhaͤndler von Rechtswegen mehr geben, wenn er uns aus Unwißenbeit ein rahres Buch wohlfei- ler biethet, als es werth iſt. Die Billigkeit will es haben, die uns gleichſam einen heimlichen Verweiß geben wird. Es ſey denn, daß er freywillig von ſeinem Recht nachlaßen wollen. Unterdeßen iſt es erlaubt, ein Buch theuerer zu verkauffen, als es werth iſt, wenn ſich zufaͤlliger Weiſe ein beſonderer Um- ſtand aͤußert. Wenn nemlich das Buch, ſo man kaufen will, uns zu einem beſondern Vortheil gereichet, oder, wenn ein Theil alleine zur Ergaͤntzung eines gantzen Wercks noͤthig iſt, oder wenn wir beſonderer Urſachen willen eine Liebe darauf ge- worffen haben, alsdenn iſt es der Billigkeit nicht zuwider, daß wir etwas mehr davor geben, als es werth iſt. Man erzehlet von dem bekannten Buchdrucker zu Wittenberg, Hannß Luft, daß er den ſeel D Luther gefragt habe, als er bald ſterben wollte: Ob ihm GOtt dieſe Suͤnde vergeben wuͤrde, daß er die Heilige Schrift, ſo er zum erſten mal gedruckt, etwas zu theuer verkauft habe? Allerdings, ſagte Luther, dieſes iſt gleichſam ein Wucher Aegypti, womit GOtt die Wittenbergiſchen Jſrae- liten bereichert hat, damit ſie nicht ohne guͤldene und ſilberne Gefaͤße von dem undanckbahren Teutſchland ausgiengen.
Anmerckung.
Hierinnen giebt der Herr Verfaßer ſo wohl den Buch- haͤndlern als auch Buchdruckern eine noͤthige Pruͤfung, wie ſie ſich bey Einkauff- und Verkauffung ingleichen bey Umtauſchung ihrer Buͤcher gegen ihren Nebenchriſten verhalten ſollen, damit ſie nicht wider die Billigkeit ſuͤndigen, ſondern bey jeden ihr Gewißen in eine gute Sicherheit ſetzen moͤgen. Bey der Er- zehlung von Hanß Luften haben wir weiter nichts zuerinnern, als daß der tuͤchtige Beweiß fehle. Man erzehlt, man ſagt, man ſchreibt, iſt bey uns Niemand.
X. Frage.
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[0394]
andere, weil dergleichen Kauf und verkauf mit Betrug verknuͤpft
iſt, welcher aber bey keinem Contract erlaubt iſt, weil es der Bil-
ligkeit zu wider iſt/ welche haben will, daß man im umtau-
ſchen eine ſolche Gleichheit beobachte, daß keiner betrogen wer-
de. Alſo ſollten wir einem Buchhaͤndler von Rechtswegen mehr
geben, wenn er uns aus Unwißenbeit ein rahres Buch wohlfei-
ler biethet, als es werth iſt. Die Billigkeit will es haben,
die uns gleichſam einen heimlichen Verweiß geben wird. Es
ſey denn, daß er freywillig von ſeinem Recht nachlaßen wollen.
Unterdeßen iſt es erlaubt, ein Buch theuerer zu verkauffen, als
es werth iſt, wenn ſich zufaͤlliger Weiſe ein beſonderer Um-
ſtand aͤußert. Wenn nemlich das Buch, ſo man kaufen will,
uns zu einem beſondern Vortheil gereichet, oder, wenn ein
Theil alleine zur Ergaͤntzung eines gantzen Wercks noͤthig iſt,
oder wenn wir beſonderer Urſachen willen eine Liebe darauf ge-
worffen haben, alsdenn iſt es der Billigkeit nicht zuwider, daß
wir etwas mehr davor geben, als es werth iſt. Man erzehlet
von dem bekannten Buchdrucker zu Wittenberg, Hannß Luft,
daß er den ſeel D Luther gefragt habe, als er bald ſterben
wollte: Ob ihm GOtt dieſe Suͤnde vergeben wuͤrde, daß er die
Heilige Schrift, ſo er zum erſten mal gedruckt, etwas zu theuer
verkauft habe? Allerdings, ſagte Luther, dieſes iſt gleichſam
ein Wucher Aegypti, womit GOtt die Wittenbergiſchen Jſrae-
liten bereichert hat, damit ſie nicht ohne guͤldene und ſilberne
Gefaͤße von dem undanckbahren Teutſchland ausgiengen.
Anmerckung.
Hierinnen giebt der Herr Verfaßer ſo wohl den Buch-
haͤndlern als auch Buchdruckern eine noͤthige Pruͤfung, wie ſie
ſich bey Einkauff- und Verkauffung ingleichen bey Umtauſchung
ihrer Buͤcher gegen ihren Nebenchriſten verhalten ſollen, damit
ſie nicht wider die Billigkeit ſuͤndigen, ſondern bey jeden ihr
Gewißen in eine gute Sicherheit ſetzen moͤgen. Bey der Er-
zehlung von Hanß Luften haben wir weiter nichts zuerinnern,
als daß der tuͤchtige Beweiß fehle. Man erzehlt, man ſagt,
man ſchreibt, iſt bey uns Niemand.
X. Frage.
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[Gessner, Christian Friedrich]: Der so nöthig als nützlichen Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 2. Leipzig, 1740, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst02_1740/394>, abgerufen am 23.11.2024.
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