sich mit dem Vorzug der Ordnung: Vor die andere aber führt man an, daß es besser sey, weil die unter- sten mit gröserer Freymüthigkeit ihre Meynung her- aus sagen können, und nicht so leicht durch das Anse- hen der obern eingenommen werden.
W.
Waltze, ist ein rundes Holtz, um welches ein starcker Riemen, der an einem Ende ans Laufbret, und am andern an die Presse angenagelt ist, damit solcher den Karn hinein und wieder heraus beweget. Siehe Tab. II.
Waschbret, heißt dasjenige Bret, auf welches der Drucker seine abgedruckte Forme bringet, um sol- che von der aufgetragenen Farbe zu reinigen, oder zu waschen.
Waschbürste, diese kan man bey Reinigung der For- me nicht entbehren. Sie ist aber wie andere Bür- sten beschaffen. Siehe Tab. II.
Waschfaß, ist ein Gefäß von Holtz, in welchem die Formen, wenn sie aus der Presse kommen, von der Farbe gereiniget werden.
Werben, heißt insgemein so viel, als sich um etwas bemühen, nach etwas trachten. Jnsonderheit aber heißt es Leute zu Kriegsdiensten aufsuchen und annehmen. Jst eine Werbung nöthig, so werden ordentliche Werber ausgesendet, die mit Werb- patenten versehen sind: es werden ihnen auch be- sondere Plätze dazu angewiesen. Von dieser Werbung aber sind ins besondere Künstler in Sachsen ausgeschlossen, wie solches Jhro Königl. Majest. Friedrich AugustII. durch einen Be- fehl vom 5. Febr. 1711. angeordnet. Hierunter
wer-
Waltze, Waſchbret, Waſchbuͤrſte, ꝛc.
ſich mit dem Vorzug der Ordnung: Vor die andere aber fuͤhrt man an, daß es beſſer ſey, weil die unter- ſten mit groͤſerer Freymuͤthigkeit ihre Meynung her- aus ſagen koͤnnen, und nicht ſo leicht durch das Anſe- hen der obern eingenommen werden.
W.
Waltze, iſt ein rundes Holtz, um welches ein ſtarcker Riemen, der an einem Ende ans Laufbret, und am andern an die Preſſe angenagelt iſt, damit ſolcher den Karn hinein und wieder heraus beweget. Siehe Tab. II.
Waſchbret, heißt dasjenige Bret, auf welches der Drucker ſeine abgedruckte Forme bringet, um ſol- che von der aufgetragenen Farbe zu reinigen, oder zu waſchen.
Waſchbuͤrſte, dieſe kan man bey Reinigung der For- me nicht entbehren. Sie iſt aber wie andere Buͤr- ſten beſchaffen. Siehe Tab. II.
Waſchfaß, iſt ein Gefaͤß von Holtz, in welchem die Formen, wenn ſie aus der Preſſe kommen, von der Farbe gereiniget werden.
Werben, heißt insgemein ſo viel, als ſich um etwas bemuͤhen, nach etwas trachten. Jnſonderheit aber heißt es Leute zu Kriegsdienſten aufſuchen und annehmen. Jſt eine Werbung noͤthig, ſo werden ordentliche Werber ausgeſendet, die mit Werb- patenten verſehen ſind: es werden ihnen auch be- ſondere Plaͤtze dazu angewieſen. Von dieſer Werbung aber ſind ins beſondere Kuͤnſtler in Sachſen ausgeſchloſſen, wie ſolches Jhro Koͤnigl. Majeſt. Friedrich AuguſtII. durch einen Be- fehl vom 5. Febr. 1711. angeordnet. Hierunter
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Waltze, Waſchbret, Waſchbuͤrſte, ꝛc.
ſich mit dem Vorzug der Ordnung: Vor die andere
aber fuͤhrt man an, daß es beſſer ſey, weil die unter-
ſten mit groͤſerer Freymuͤthigkeit ihre Meynung her-
aus ſagen koͤnnen, und nicht ſo leicht durch das Anſe-
hen der obern eingenommen werden.
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Waltze, iſt ein rundes Holtz, um welches ein ſtarcker
Riemen, der an einem Ende ans Laufbret, und am
andern an die Preſſe angenagelt iſt, damit ſolcher
den Karn hinein und wieder heraus beweget.
Siehe Tab. II.
Waſchbret, heißt dasjenige Bret, auf welches der
Drucker ſeine abgedruckte Forme bringet, um ſol-
che von der aufgetragenen Farbe zu reinigen, oder
zu waſchen.
Waſchbuͤrſte, dieſe kan man bey Reinigung der For-
me nicht entbehren. Sie iſt aber wie andere Buͤr-
ſten beſchaffen. Siehe Tab. II.
Waſchfaß, iſt ein Gefaͤß von Holtz, in welchem die
Formen, wenn ſie aus der Preſſe kommen, von der
Farbe gereiniget werden.
Werben, heißt insgemein ſo viel, als ſich um etwas
bemuͤhen, nach etwas trachten. Jnſonderheit
aber heißt es Leute zu Kriegsdienſten aufſuchen und
annehmen. Jſt eine Werbung noͤthig, ſo werden
ordentliche Werber ausgeſendet, die mit Werb-
patenten verſehen ſind: es werden ihnen auch be-
ſondere Plaͤtze dazu angewieſen. Von dieſer
Werbung aber ſind ins beſondere Kuͤnſtler in
Sachſen ausgeſchloſſen, wie ſolches Jhro Koͤnigl.
Majeſt. Friedrich Auguſt II. durch einen Be-
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[Gessner, Christian Friedrich]: Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 1. Leipzig, 1740, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst01_1740/507>, abgerufen am 03.03.2025.
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