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Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.

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diesen gemeinschaftliche Sache machen, nicht allein
weil sie auch für den Zweck der Bildung verordnet
sind und etwas dafür thun, was sie selbst nicht
geben kann, sondern weil dieselben auch so wichtig
sind für ihre eigene Bestrebungen; da das Jnnere
eines Menschen nicht anders erzogen werden kann
als in Beschäftigung nach außen hin. Sie darf
also in die materielle Beschaffenheit des Unterrichts
gar nicht einreden, wie sehr sie dadurch gebunden
wird. Aber weil sie den Unterricht für die Erzie-
hung in Anspruch nehmen und als beschäftigendes
Mittel gebrauchen muß, so bedingt sie seine formelle
Beschaffenheit auf das allerstärkste. Sie kann näm-
lich verlangen, daß alle Arbeit in der Schule nie
anders angesehen werde denn als Uebung; d. h. ihre
Wahl darf nicht beruhen auf der unbedingten Güte
eines Gegenstandes, sondern nur darauf, wie wichtig
und angemessen er demjenigen sei, welcher damit be-
schäftiget werden soll; ihre Aufgabe darf nicht sein,
daß das Geschäft schnell ausgeführt werde, sondern
daß es in einer bestimmten Ordnung und mit bestän-
diger Besonnenheit geschehe; ihre Vollkommenheit
darf nicht darin gesetzt werden, daß ein Erzeugniß
von Werth geliefert ist, sondern in wie fern der Ver-
fertiger einen genügenden Beweis gegeben hat von
seiner Anstrengung in Beobachtung der ihm bekann-
ten Regeln. Man sieht hier, wie die verschiedenen
Ansichten von der Schule und noch mehr die von
der Wichtigkeit der Disciplin in ihrer Wahrheit oder
Halbheit sich zu erkennen geben, wenn man fragt,
ob man die Genossen einer Schule halten solle für

dieſen gemeinſchaftliche Sache machen, nicht allein
weil ſie auch fuͤr den Zweck der Bildung verordnet
ſind und etwas dafuͤr thun, was ſie ſelbſt nicht
geben kann, ſondern weil dieſelben auch ſo wichtig
ſind fuͤr ihre eigene Beſtrebungen; da das Jnnere
eines Menſchen nicht anders erzogen werden kann
als in Beſchaͤftigung nach außen hin. Sie darf
alſo in die materielle Beſchaffenheit des Unterrichts
gar nicht einreden, wie ſehr ſie dadurch gebunden
wird. Aber weil ſie den Unterricht fuͤr die Erzie-
hung in Anſpruch nehmen und als beſchaͤftigendes
Mittel gebrauchen muß, ſo bedingt ſie ſeine formelle
Beſchaffenheit auf das allerſtaͤrkſte. Sie kann naͤm-
lich verlangen, daß alle Arbeit in der Schule nie
anders angeſehen werde denn als Uebung; d. h. ihre
Wahl darf nicht beruhen auf der unbedingten Guͤte
eines Gegenſtandes, ſondern nur darauf, wie wichtig
und angemeſſen er demjenigen ſei, welcher damit be-
ſchaͤftiget werden ſoll; ihre Aufgabe darf nicht ſein,
daß das Geſchaͤft ſchnell ausgefuͤhrt werde, ſondern
daß es in einer beſtimmten Ordnung und mit beſtaͤn-
diger Beſonnenheit geſchehe; ihre Vollkommenheit
darf nicht darin geſetzt werden, daß ein Erzeugniß
von Werth geliefert iſt, ſondern in wie fern der Ver-
fertiger einen genuͤgenden Beweis gegeben hat von
ſeiner Anſtrengung in Beobachtung der ihm bekann-
ten Regeln. Man ſieht hier, wie die verſchiedenen
Anſichten von der Schule und noch mehr die von
der Wichtigkeit der Diſciplin in ihrer Wahrheit oder
Halbheit ſich zu erkennen geben, wenn man fragt,
ob man die Genoſſen einer Schule halten ſolle fuͤr

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[26/0034] dieſen gemeinſchaftliche Sache machen, nicht allein weil ſie auch fuͤr den Zweck der Bildung verordnet ſind und etwas dafuͤr thun, was ſie ſelbſt nicht geben kann, ſondern weil dieſelben auch ſo wichtig ſind fuͤr ihre eigene Beſtrebungen; da das Jnnere eines Menſchen nicht anders erzogen werden kann als in Beſchaͤftigung nach außen hin. Sie darf alſo in die materielle Beſchaffenheit des Unterrichts gar nicht einreden, wie ſehr ſie dadurch gebunden wird. Aber weil ſie den Unterricht fuͤr die Erzie- hung in Anſpruch nehmen und als beſchaͤftigendes Mittel gebrauchen muß, ſo bedingt ſie ſeine formelle Beſchaffenheit auf das allerſtaͤrkſte. Sie kann naͤm- lich verlangen, daß alle Arbeit in der Schule nie anders angeſehen werde denn als Uebung; d. h. ihre Wahl darf nicht beruhen auf der unbedingten Guͤte eines Gegenſtandes, ſondern nur darauf, wie wichtig und angemeſſen er demjenigen ſei, welcher damit be- ſchaͤftiget werden ſoll; ihre Aufgabe darf nicht ſein, daß das Geſchaͤft ſchnell ausgefuͤhrt werde, ſondern daß es in einer beſtimmten Ordnung und mit beſtaͤn- diger Beſonnenheit geſchehe; ihre Vollkommenheit darf nicht darin geſetzt werden, daß ein Erzeugniß von Werth geliefert iſt, ſondern in wie fern der Ver- fertiger einen genuͤgenden Beweis gegeben hat von ſeiner Anſtrengung in Beobachtung der ihm bekann- ten Regeln. Man ſieht hier, wie die verſchiedenen Anſichten von der Schule und noch mehr die von der Wichtigkeit der Diſciplin in ihrer Wahrheit oder Halbheit ſich zu erkennen geben, wenn man fragt, ob man die Genoſſen einer Schule halten ſolle fuͤr

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Zitationshilfe: Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessert_schulzucht_1826/34>, abgerufen am 24.11.2024.