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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834.

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Rösten der Eisensteine.
Begünstigung hat aber bei dem seit 1816 angestellten Personale aufgehört, indem selbe die
Naturalien im Gestehungspreise beziehen *).

In dem Militär-Jahre 1821 (vom 1. November 1820 bis letzten Oktober 1821) sind
in allem 71734 Zentner Eisensteine mit einem Unkosten-Betrage von 14191 fl. 241/4 kr. ge-
wonnen worden, wornach der Zentner auf 11 7/8 kr. kommen würde. Nachdem aber bei der
Fachtung der erzeugten Eisensteine, um sich gegen Abgänge zu sichern, immer ein Ueber-
gewicht angenommen wird, so fällt dadurch der Unkostenbetrag eines Zentners auf 111/2 kr.
herab. In dem Militär-Jahre 1822 sind in allem 82696 Zentner Eisensteine mit einem Unko-
stenbetrage von 15935 fl. 333/4 kr. gewonnen worden, wodurch der Zentner sich auf 111/2 kr.
stellt, rücksichtlich des bemerkten Fachtungszuganges aber nur mit 11 kr. angenommen wer-
den darf. Gegenwärtig kommt die Gewinnung eines Zentners roher Eisensteine im Durch-
schnitte auf 9 kr. Conv. Münze, und mit Zurechnung aller andern Bergbaukosten auf 131/2 kr.
Die Röstungskosten betragen für den Zentner gerösteter Eisensteine 31/4 kr., der Röstungs-
Callo ist 20 Prozent, es kostet also ein Zentner gerösteter Eisensteine beiläufig 20 kr. Der
Abwitterungs-Callo ist 3 Prozent; und der Fuhr-Callo 2 Prozent, es kommt sonach ein
Zentner gerösteter und abgewitterter Erze auf 21 kr. oder mit dem Fuhrlohn bis zur Hütte
gestellt beiläufig auf 25 bis 26 kr. C. M. zu stehen.

§. 404.

Sämmtliche gewonnene Eisensteine werden, wie bereits bemerkt wurde, in eigenen Rost-
stätten geröstet. Diese befinden sich meistens bei den Gruben, weniger bei den Hütten, und
bestehen aus einem, auf allen vier Seiten mit Mauern umschlossenen, oben ganz offenen Raume.
An der vordern Seite ist durch die Mauer ein Thor zum Herausführen der gerösteten Eisensteine,
und in dem übrigen Mauerwerke sind die nöthigen Oeffnungen zur Erhaltung und Leitung der
Feuerung vorhanden. Eine Roststätte ist vier Klafter lang, eben so breit, und wird lagenweise
mit Erz und Kohlen oder Holz, zwei Klafter hoch angefüllt, so dass beiläufig 6700 Zentner
Eisensteine auf einmahl eingelegt werden. Hierauf werden die Kohlen oder das Holz angezun-
den, und das vordere Thor durch trokene Mauerung geschlossen. Nach vollbrachtem Brande
werden die zu gross gefundenen Stücke von dem Röster verkleinert, und das taube Gestein
ausgeschieden, die zu wenig gerösteten Eisensteine aber für den nächsten Brand aufbewahrt.

Für die Röstung von 4400 Zentner Erze werden 17 gut geschlichtete Kubikklafter soge-
nanntes Senklingholz, welches bei der Schwemme zu Boden sinkt, sonach zur Röstung von
100 Zentner Erz 4/10 Kubikklafter solchen Holzes erfordert. Wird die Röstung der Erze mit
Kohlen vorgenommen, so wird für 10 Zentner rohe Eisensteine 1 Vordernberger Fass
Kohlen, welches 4 N. O. Metzen oder 7,7884 Kubikfuss misst, erfordert; ein solches Fass
Fichtenkohl wiegt nach Verhältniss seiner Güte 57 bis 60 Pfund. Für jeden Zentner gerö-
steter Eisensteine erhält der Röster bei der Röstung mit Kohlen oder Holz 1 1/3 kr.

3 Pfund Schmalz und 1 Pfund Speck, monatlich zu dem Preise von 3 fl. 311/1 kr. C. M. Aehnliche Be-
messungen sind für das übrige Personale.
*) Dieser Gestehungspreis war im April 1834 für den Metzen Waitzen 3 fl. 12 kr., für den Metzen Korn
2 fl. 8 kr., für das Pfund Schmalz 18 kr. und für das Pfund Speck 12 kr. C. M. Zu diesen Prei-
sen, welche monatlich regulirt werden, kann gegenwärtig jeder Beamte und Arbeiter seinen Bedarf
an diesen Naturalien beheben.

Rösten der Eisensteine.
Begünstigung hat aber bei dem seit 1816 angestellten Personale aufgehört, indem selbe die
Naturalien im Gestehungspreise beziehen *).

In dem Militär-Jahre 1821 (vom 1. November 1820 bis letzten Oktober 1821) sind
in allem 71734 Zentner Eisensteine mit einem Unkosten-Betrage von 14191 fl. 24¼ kr. ge-
wonnen worden, wornach der Zentner auf 11⅞ kr. kommen würde. Nachdem aber bei der
Fachtung der erzeugten Eisensteine, um sich gegen Abgänge zu sichern, immer ein Ueber-
gewicht angenommen wird, so fällt dadurch der Unkostenbetrag eines Zentners auf 11½ kr.
herab. In dem Militär-Jahre 1822 sind in allem 82696 Zentner Eisensteine mit einem Unko-
stenbetrage von 15935 fl. 33¾ kr. gewonnen worden, wodurch der Zentner sich auf 11½ kr.
stellt, rücksichtlich des bemerkten Fachtungszuganges aber nur mit 11 kr. angenommen wer-
den darf. Gegenwärtig kommt die Gewinnung eines Zentners roher Eisensteine im Durch-
schnitte auf 9 kr. Conv. Münze, und mit Zurechnung aller andern Bergbaukosten auf 13½ kr.
Die Röstungskosten betragen für den Zentner gerösteter Eisensteine 3¼ kr., der Röstungs-
Callo ist 20 Prozent, es kostet also ein Zentner gerösteter Eisensteine beiläufig 20 kr. Der
Abwitterungs-Callo ist 3 Prozent; und der Fuhr-Callo 2 Prozent, es kommt sonach ein
Zentner gerösteter und abgewitterter Erze auf 21 kr. oder mit dem Fuhrlohn bis zur Hütte
gestellt beiläufig auf 25 bis 26 kr. C. M. zu stehen.

§. 404.

Sämmtliche gewonnene Eisensteine werden, wie bereits bemerkt wurde, in eigenen Rost-
stätten geröstet. Diese befinden sich meistens bei den Gruben, weniger bei den Hütten, und
bestehen aus einem, auf allen vier Seiten mit Mauern umschlossenen, oben ganz offenen Raume.
An der vordern Seite ist durch die Mauer ein Thor zum Herausführen der gerösteten Eisensteine,
und in dem übrigen Mauerwerke sind die nöthigen Oeffnungen zur Erhaltung und Leitung der
Feuerung vorhanden. Eine Roststätte ist vier Klafter lang, eben so breit, und wird lagenweise
mit Erz und Kohlen oder Holz, zwei Klafter hoch angefüllt, so dass beiläufig 6700 Zentner
Eisensteine auf einmahl eingelegt werden. Hierauf werden die Kohlen oder das Holz angezun-
den, und das vordere Thor durch trokene Mauerung geschlossen. Nach vollbrachtem Brande
werden die zu gross gefundenen Stücke von dem Röster verkleinert, und das taube Gestein
ausgeschieden, die zu wenig gerösteten Eisensteine aber für den nächsten Brand aufbewahrt.

Für die Röstung von 4400 Zentner Erze werden 17 gut geschlichtete Kubikklafter soge-
nanntes Senklingholz, welches bei der Schwemme zu Boden sinkt, sonach zur Röstung von
100 Zentner Erz 4/10 Kubikklafter solchen Holzes erfordert. Wird die Röstung der Erze mit
Kohlen vorgenommen, so wird für 10 Zentner rohe Eisensteine 1 Vordernberger Fass
Kohlen, welches 4 N. O. Metzen oder 7,7884 Kubikfuss misst, erfordert; ein solches Fass
Fichtenkohl wiegt nach Verhältniss seiner Güte 57 bis 60 Pfund. Für jeden Zentner gerö-
steter Eisensteine erhält der Röster bei der Röstung mit Kohlen oder Holz 1⅓ kr.

3 Pfund Schmalz und 1 Pfund Speck, monatlich zu dem Preise von 3 fl. 311/1 kr. C. M. Aehnliche Be-
messungen sind für das übrige Personale.
*) Dieser Gestehungspreis war im April 1834 für den Metzen Waitzen 3 fl. 12 kr., für den Metzen Korn
2 fl. 8 kr., für das Pfund Schmalz 18 kr. und für das Pfund Speck 12 kr. C. M. Zu diesen Prei-
sen, welche monatlich regulirt werden, kann gegenwärtig jeder Beamte und Arbeiter seinen Bedarf
an diesen Naturalien beheben.
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[549/0585] Rösten der Eisensteine. Begünstigung hat aber bei dem seit 1816 angestellten Personale aufgehört, indem selbe die Naturalien im Gestehungspreise beziehen *). In dem Militär-Jahre 1821 (vom 1. November 1820 bis letzten Oktober 1821) sind in allem 71734 Zentner Eisensteine mit einem Unkosten-Betrage von 14191 fl. 24¼ kr. ge- wonnen worden, wornach der Zentner auf 11⅞ kr. kommen würde. Nachdem aber bei der Fachtung der erzeugten Eisensteine, um sich gegen Abgänge zu sichern, immer ein Ueber- gewicht angenommen wird, so fällt dadurch der Unkostenbetrag eines Zentners auf 11½ kr. herab. In dem Militär-Jahre 1822 sind in allem 82696 Zentner Eisensteine mit einem Unko- stenbetrage von 15935 fl. 33¾ kr. gewonnen worden, wodurch der Zentner sich auf 11½ kr. stellt, rücksichtlich des bemerkten Fachtungszuganges aber nur mit 11 kr. angenommen wer- den darf. Gegenwärtig kommt die Gewinnung eines Zentners roher Eisensteine im Durch- schnitte auf 9 kr. Conv. Münze, und mit Zurechnung aller andern Bergbaukosten auf 13½ kr. Die Röstungskosten betragen für den Zentner gerösteter Eisensteine 3¼ kr., der Röstungs- Callo ist 20 Prozent, es kostet also ein Zentner gerösteter Eisensteine beiläufig 20 kr. Der Abwitterungs-Callo ist 3 Prozent; und der Fuhr-Callo 2 Prozent, es kommt sonach ein Zentner gerösteter und abgewitterter Erze auf 21 kr. oder mit dem Fuhrlohn bis zur Hütte gestellt beiläufig auf 25 bis 26 kr. C. M. zu stehen. §. 404. Sämmtliche gewonnene Eisensteine werden, wie bereits bemerkt wurde, in eigenen Rost- stätten geröstet. Diese befinden sich meistens bei den Gruben, weniger bei den Hütten, und bestehen aus einem, auf allen vier Seiten mit Mauern umschlossenen, oben ganz offenen Raume. An der vordern Seite ist durch die Mauer ein Thor zum Herausführen der gerösteten Eisensteine, und in dem übrigen Mauerwerke sind die nöthigen Oeffnungen zur Erhaltung und Leitung der Feuerung vorhanden. Eine Roststätte ist vier Klafter lang, eben so breit, und wird lagenweise mit Erz und Kohlen oder Holz, zwei Klafter hoch angefüllt, so dass beiläufig 6700 Zentner Eisensteine auf einmahl eingelegt werden. Hierauf werden die Kohlen oder das Holz angezun- den, und das vordere Thor durch trokene Mauerung geschlossen. Nach vollbrachtem Brande werden die zu gross gefundenen Stücke von dem Röster verkleinert, und das taube Gestein ausgeschieden, die zu wenig gerösteten Eisensteine aber für den nächsten Brand aufbewahrt. Für die Röstung von 4400 Zentner Erze werden 17 gut geschlichtete Kubikklafter soge- nanntes Senklingholz, welches bei der Schwemme zu Boden sinkt, sonach zur Röstung von 100 Zentner Erz 4/10 Kubikklafter solchen Holzes erfordert. Wird die Röstung der Erze mit Kohlen vorgenommen, so wird für 10 Zentner rohe Eisensteine 1 Vordernberger Fass Kohlen, welches 4 N. O. Metzen oder 7,7884 Kubikfuss misst, erfordert; ein solches Fass Fichtenkohl wiegt nach Verhältniss seiner Güte 57 bis 60 Pfund. Für jeden Zentner gerö- steter Eisensteine erhält der Röster bei der Röstung mit Kohlen oder Holz 1⅓ kr. *) *) Dieser Gestehungspreis war im April 1834 für den Metzen Waitzen 3 fl. 12 kr., für den Metzen Korn 2 fl. 8 kr., für das Pfund Schmalz 18 kr. und für das Pfund Speck 12 kr. C. M. Zu diesen Prei- sen, welche monatlich regulirt werden, kann gegenwärtig jeder Beamte und Arbeiter seinen Bedarf an diesen Naturalien beheben. *) 3 Pfund Schmalz und 1 Pfund Speck, monatlich zu dem Preise von 3 fl. 311/1 kr. C. M. Aehnliche Be- messungen sind für das übrige Personale.

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 549. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/585>, abgerufen am 22.12.2024.