Wassers während dem Schliessen des Saugventils wieder in das Saugrohr zurückfallen. Dieser Verlust tritt also bei jeder noch so vollkommen geliederten Saugmaschine ein. Ueberdiess wird die Liederung nach und nach abgenützt, und wasserlässig, es geht daher abermal ein Theil des Wassers verloren. Es leuchtet von selbst ein, dass sich für diese Wasserverluste kein bestimmtes Mass angeben lässt, indem sie von der Beschaffenheit der Maschine abhängen. Herr Schitko nimmt für den Wasserverlust den fünften Theil oder 0,2 von der Kapazität des Kolbenhubes an.
Dem zu Folge müssen in unserm Beispiele 1,2 . 15 = 18 Kubikfuss in der Minute ange- saugt werden, und weil 6 Hübe in einer Minute Statt finden, so ist die Kapazität eines Kolbenhubes b . F = 1/6 . 18 = 3 Kubikfuss = 6 F, also der Flächeninhalt des Kolbens F = 0,5 Quadratfuss. Hieraus folgt der Durchmesser des Kolbens D = 0,798 Fuss. Der Querschnitt der Saugröhre wird mit 2/3 von dem Inhalte des Querschnittes der Kolbenröhre angenommen; es ist daher f = 0,5 . 2/3 = 0,333 und der Durchmesser derselben d = 0,65 Fuss.
Die Höhe des Saugrohres wird mit a = 18 Fuss, der mittlere Barometerstand mit einer Wassersäule h = 30 Fuss, dann g = 15,5, endlich der Koeffizient für die Kolbenreibung in einem metallenen Rohre m = 0,06 angenommen. Da nun H = 72 Fuss ist, und auf das eigene Gewicht des Kolbens und der Kolbenstange noch keine Rücksicht genommen wird, so gibt die Substituzion aller dieser Werthe in unsere §. 208 gefundene Formel die erforderliche Kraft zum Aufziehen des Kolbens 56,4 . 0,5
[Formel 1]
= 56,4 . 0,5 (72 + 5,414 + 0,871 + 0,450) = 56,4 . 0,5 . 78,735 = 2220,3 Lb, wogegen Herr Schitko nach seiner auf andern Grundsätzen beruhenden Rechnung 2227,8 Lb fand. Der Unter- schied ist offenbar äusserst unbedeutend.
Zur Berechnung der Kraft für den Niedergang des Kolbens nimmt Herr Schitko die Querschnittfläche der Ventilöffnung im Kolben f = 1/3 F = 1/3 . 0,5 = 0,167 Quad. Fuss an. Es bleibt daher die Kolbengänze oder die Fläche, womit der Kolben bei seinem Niedergange auf das Wasser eigentlich drückt = 0,5 -- 0,167 = 0,333 Quad. Fuss, welches Herr Schitko für F bei dem Niedergange in Rechnung bringt. Werden diese Werthe in unsere §. 209 gefundene Formel substituirt, so ist die erforderliche Kraft für den Nieder- gang des Kolbens = 56,4 . 0,333
[Formel 2]
= 56,4 . 0,333 (5,414 + 0,079) = 103,2 Lb, wogegen Herr Schitko 98,09 Lb berechnet. Auch dieser Unterschied ist sehr unbedeutend.
Die erforderliche Kraft für den Auf- und Niedergang des Kolbens ist daher nach un- serer Rechnung = 2220,3 + 103,2 = 2323,5 Lb, wogegen Herr Schitko 2325,89 Lb fand.
Wir müssen jedoch bemerken, dass es in jedem Falle sicherer ist, wenn die ganze Fläche des Kolbens für den Niedergang in Rechnung genommen wird, wie es auch Herr Eytelwein annimmt. In diesem Falle ist also die Kraft für den Niedergang = 56,4 . 0,5 (5,414 + 0,079) = 154,9 Lb, demnach die Kraft für den Auf- und Niedergang = 2220,3 + 154,9 = 2375,2 Lb. Die statische Kraft wäre = 56,4 . 0,5 . 72 = 2030,4 Lb. Durch die Widerstände der Bewegung wird sonach diese Kraft in dem Verhältnisse 2030,4 : 2375,2 = 100 : 117 vermehrt.
Beispiel.
Wassers während dem Schliessen des Saugventils wieder in das Saugrohr zurückfallen. Dieser Verlust tritt also bei jeder noch so vollkommen geliederten Saugmaschine ein. Ueberdiess wird die Liederung nach und nach abgenützt, und wasserlässig, es geht daher abermal ein Theil des Wassers verloren. Es leuchtet von selbst ein, dass sich für diese Wasserverluste kein bestimmtes Mass angeben lässt, indem sie von der Beschaffenheit der Maschine abhängen. Herr Schitko nimmt für den Wasserverlust den fünften Theil oder 0,2 von der Kapazität des Kolbenhubes an.
Dem zu Folge müssen in unserm Beispiele 1,2 . 15 = 18 Kubikfuss in der Minute ange- saugt werden, und weil 6 Hübe in einer Minute Statt finden, so ist die Kapazität eines Kolbenhubes b . F = ⅙ . 18 = 3 Kubikfuss = 6 F, also der Flächeninhalt des Kolbens F = 0,5 Quadratfuss. Hieraus folgt der Durchmesser des Kolbens D = 0,798 Fuss. Der Querschnitt der Saugröhre wird mit ⅔ von dem Inhalte des Querschnittes der Kolbenröhre angenommen; es ist daher f = 0,5 . ⅔ = 0,333 und der Durchmesser derselben d = 0,65 Fuss.
Die Höhe des Saugrohres wird mit a = 18 Fuss, der mittlere Barometerstand mit einer Wassersäule h = 30 Fuss, dann g = 15,5, endlich der Koeffizient für die Kolbenreibung in einem metallenen Rohre μ = 0,06 angenommen. Da nun H = 72 Fuss ist, und auf das eigene Gewicht des Kolbens und der Kolbenstange noch keine Rücksicht genommen wird, so gibt die Substituzion aller dieser Werthe in unsere §. 208 gefundene Formel die erforderliche Kraft zum Aufziehen des Kolbens 56,4 . 0,5
[Formel 1]
= 56,4 . 0,5 (72 + 5,414 + 0,871 + 0,450) = 56,4 . 0,5 . 78,735 = 2220,3 ℔, wogegen Herr Schitko nach seiner auf andern Grundsätzen beruhenden Rechnung 2227,8 ℔ fand. Der Unter- schied ist offenbar äusserst unbedeutend.
Zur Berechnung der Kraft für den Niedergang des Kolbens nimmt Herr Schitko die Querschnittfläche der Ventilöffnung im Kolben f = ⅓ F = ⅓ . 0,5 = 0,167 Quad. Fuss an. Es bleibt daher die Kolbengänze oder die Fläche, womit der Kolben bei seinem Niedergange auf das Wasser eigentlich drückt = 0,5 — 0,167 = 0,333 Quad. Fuss, welches Herr Schitko für F bei dem Niedergange in Rechnung bringt. Werden diese Werthe in unsere §. 209 gefundene Formel substituirt, so ist die erforderliche Kraft für den Nieder- gang des Kolbens = 56,4 . 0,333
[Formel 2]
= 56,4 . 0,333 (5,414 + 0,079) = 103,2 ℔, wogegen Herr Schitko 98,09 ℔ berechnet. Auch dieser Unterschied ist sehr unbedeutend.
Die erforderliche Kraft für den Auf- und Niedergang des Kolbens ist daher nach un- serer Rechnung = 2220,3 + 103,2 = 2323,5 ℔, wogegen Herr Schitko 2325,89 ℔ fand.
Wir müssen jedoch bemerken, dass es in jedem Falle sicherer ist, wenn die ganze Fläche des Kolbens für den Niedergang in Rechnung genommen wird, wie es auch Herr Eytelwein annimmt. In diesem Falle ist also die Kraft für den Niedergang = 56,4 . 0,5 (5,414 + 0,079) = 154,9 ℔, demnach die Kraft für den Auf- und Niedergang = 2220,3 + 154,9 = 2375,2 ℔. Die statische Kraft wäre = 56,4 . 0,5 . 72 = 2030,4 ℔. Durch die Widerstände der Bewegung wird sonach diese Kraft in dem Verhältnisse 2030,4 : 2375,2 = 100 : 117 vermehrt.
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Beispiel.
Wassers während dem Schliessen des Saugventils wieder in das Saugrohr zurückfallen.
Dieser Verlust tritt also bei jeder noch so vollkommen geliederten Saugmaschine ein.
Ueberdiess wird die Liederung nach und nach abgenützt, und wasserlässig, es geht daher
abermal ein Theil des Wassers verloren. Es leuchtet von selbst ein, dass sich für diese
Wasserverluste kein bestimmtes Mass angeben lässt, indem sie von der Beschaffenheit der
Maschine abhängen. Herr Schitko nimmt für den Wasserverlust den fünften Theil
oder 0,2 von der Kapazität des Kolbenhubes an.
Dem zu Folge müssen in unserm Beispiele 1,2 . 15 = 18 Kubikfuss in der Minute ange-
saugt werden, und weil 6 Hübe in einer Minute Statt finden, so ist die Kapazität eines
Kolbenhubes b . F = ⅙ . 18 = 3 Kubikfuss = 6 F, also der Flächeninhalt des Kolbens
F = 0,5 Quadratfuss. Hieraus folgt der Durchmesser des Kolbens D = 0,798 Fuss. Der
Querschnitt der Saugröhre wird mit ⅔ von dem Inhalte des Querschnittes der Kolbenröhre
angenommen; es ist daher f = 0,5 . ⅔ = 0,333 und der Durchmesser derselben d = 0,65 Fuss.
Die Höhe des Saugrohres wird mit a = 18 Fuss, der mittlere Barometerstand mit einer
Wassersäule h = 30 Fuss, dann g = 15,5, endlich der Koeffizient für die Kolbenreibung
in einem metallenen Rohre μ = 0,06 angenommen. Da nun H = 72 Fuss ist, und auf das
eigene Gewicht des Kolbens und der Kolbenstange noch keine Rücksicht genommen
wird, so gibt die Substituzion aller dieser Werthe in unsere §. 208 gefundene Formel die
erforderliche Kraft zum Aufziehen des Kolbens
56,4 . 0,5 [FORMEL]
= 56,4 . 0,5 (72 + 5,414 + 0,871 + 0,450) = 56,4 . 0,5 . 78,735 = 2220,3 ℔, wogegen Herr Schitko
nach seiner auf andern Grundsätzen beruhenden Rechnung 2227,8 ℔ fand. Der Unter-
schied ist offenbar äusserst unbedeutend.
Zur Berechnung der Kraft für den Niedergang des Kolbens nimmt Herr
Schitko die Querschnittfläche der Ventilöffnung im Kolben f = ⅓ F = ⅓ . 0,5 = 0,167 Quad.
Fuss an. Es bleibt daher die Kolbengänze oder die Fläche, womit der Kolben bei seinem
Niedergange auf das Wasser eigentlich drückt = 0,5 — 0,167 = 0,333 Quad. Fuss, welches
Herr Schitko für F bei dem Niedergange in Rechnung bringt. Werden diese Werthe in
unsere §. 209 gefundene Formel substituirt, so ist die erforderliche Kraft für den Nieder-
gang des Kolbens = 56,4 . 0,333 [FORMEL] = 56,4 . 0,333 (5,414 + 0,079)
= 103,2 ℔, wogegen Herr Schitko 98,09 ℔ berechnet. Auch dieser Unterschied ist sehr
unbedeutend.
Die erforderliche Kraft für den Auf- und Niedergang des Kolbens ist daher nach un-
serer Rechnung = 2220,3 + 103,2 = 2323,5 ℔, wogegen Herr Schitko 2325,89 ℔ fand.
Wir müssen jedoch bemerken, dass es in jedem Falle sicherer ist, wenn die ganze
Fläche des Kolbens für den Niedergang in Rechnung genommen wird, wie es auch Herr
Eytelwein annimmt. In diesem Falle ist also die Kraft für den Niedergang
= 56,4 . 0,5 (5,414 + 0,079) = 154,9 ℔, demnach die Kraft für den Auf- und Niedergang
= 2220,3 + 154,9 = 2375,2 ℔. Die statische Kraft wäre = 56,4 . 0,5 . 72 = 2030,4 ℔. Durch
die Widerstände der Bewegung wird sonach diese Kraft in dem Verhältnisse
2030,4 : 2375,2 = 100 : 117 vermehrt.
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/324>, abgerufen am 23.07.2024.
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