det werden und wie gross die Wirkung oder der Effekt einer jeden solchen Maschine in einer bestimmten Zeit z. B. in einem Tage sey.
Wir haben bei den Handzugrammen angeführt, dass der Rammklotz bei den- selben gewöhnlich 420 N. Oe. Lb wiegt und dass 13 Menschen im Ganzen bei dieser Maschine angestellt werden. Demnach entfallen für jeden Zentner 3 Menschen oder für einen Rammklotz von 400 Lb werden 12 Menschen erfordert. Es ist offenbar, dass alle 12 Menschen nicht in der Richtung des Rammtaues wirken können, indem eigentlich nur ein Arbeiter in dieser Richtung zieht, während die übrigen mit ihren Leinen um den- selben in konzentrischen Kreisen herumstehen. Die ganze Kreisfläche, welche die Arbei- ter einnehmen, wird daher um so grösser seyn, je mehrere angestellt werden, allein die Arbeit wird jetzt auch um so unvortheilhafter ausgeübt, weil die Richtungen der Leine desto mehr von einander abweichen, je grösser der Kreis ist, welchen die Menschen ein- nehmen. Hieraus folgt offenbar, dass bei diesen Maschinen immer ein bedeutender Ver- lust an Zugkraft entstehe.
Ein zweiter Mangel der Handzugramme ist, dass mit derselben der Rammklotz nicht leicht höher als 6 Fuss, gewöhnlich aber bloss 3 bis 4 Fuss gehoben wird, weil die Men- schen der Länge ihrer Arme wegen die Zugleine nicht tiefer als 3 bis 4 Fuss herabziehen können. Der Rammklotz erhält zwar, da der Zug sehr rasch geschieht, bei dem in die Höhe Schnellen einen Schwung, vermöge dem er aber nur 1 bis 2 Fuss, also im Ganzen auf die Höhe von 5 bis 6 Fuss steigt. Sollte daher der Klotz auf die Höhe von 7 bis 8 Fuss gehoben werden, so müssen sich die Arbeiter zu viel anstrengen und halten nur eine sehr kurze Zeit aus, welches für die Verwendung der Kraft abermals unvortheilhaft ist.
§. 100.
Wir wollen nun die gerügten Gebrechen der Handzugrammen in Rechnung nehmen. Die erste Bestimmung betrifft die Grösse des Kreises, welchen die Arbeitsleute während des Zuges einnehmen. Da dieselben in diesem Raume nicht bloss stehen, sondern an- ziehen und sich dabei biegen müssen, so können nicht leicht weniger als 8 Quad. Fuss für einen Arbeiter oder 96 Quad. Fuss für 12 Arbeiter angenommen werden. Demnach ist die Kreisfläche 11/14 d2 = 96 und der Durchmesser d = 11 Fuss. Da alle Arbeiter in- nerhalb der Kreisfläche sich gleichviel anstrengen, so kann man nach §. 454, I. Band die vereinigte Wirkung derselben auf der Entfernung von 2/3 des Halbmessers oder auf 2/3 . 5,5 = 11/3 Fuss annehmen.
Der Knoten, oder das Kranztau, wo die Zugleine befestigt sind, muss offenbar unter- Fig. 17. Tab. 82.halb der Rolle liegen, weil sonst die Leine bei der Bewegung herausfallen würden. Neh- men wir die Höhe des Knotens über den Angriffspunkt zu 6 Fuss an, so erhalten wir ein Dreieck a b c, worin a c = 6 Fuss, b c = 11/3 Fuss und demnach a b =
[Formel 1]
= 7,03 Fuss ist. Bezeichnet nun a f = a i = k
[Formel 2]
die Kraft zweier entgegen gesetzt angestellter Arbeiter, so zerfällt a f offenbar in a g, welches verloren geht, indem es durch die gleiche Kraft a h aufgehoben wird und in a e, welches in der Richtung des Ramm- taues liegt. Eben so gross ist auch die Kraft a e, welche aus der Zerlegung von a i folgt. Wegen der Aehnlichkeit der Dreiecke ist k
[Formel 3]
: a e = a b : a c = 7 : 6 und
Berechnung der Handzugramme.
det werden und wie gross die Wirkung oder der Effekt einer jeden solchen Maschine in einer bestimmten Zeit z. B. in einem Tage sey.
Wir haben bei den Handzugrammen angeführt, dass der Rammklotz bei den- selben gewöhnlich 420 N. Oe. ℔ wiegt und dass 13 Menschen im Ganzen bei dieser Maschine angestellt werden. Demnach entfallen für jeden Zentner 3 Menschen oder für einen Rammklotz von 400 ℔ werden 12 Menschen erfordert. Es ist offenbar, dass alle 12 Menschen nicht in der Richtung des Rammtaues wirken können, indem eigentlich nur ein Arbeiter in dieser Richtung zieht, während die übrigen mit ihren Leinen um den- selben in konzentrischen Kreisen herumstehen. Die ganze Kreisfläche, welche die Arbei- ter einnehmen, wird daher um so grösser seyn, je mehrere angestellt werden, allein die Arbeit wird jetzt auch um so unvortheilhafter ausgeübt, weil die Richtungen der Leine desto mehr von einander abweichen, je grösser der Kreis ist, welchen die Menschen ein- nehmen. Hieraus folgt offenbar, dass bei diesen Maschinen immer ein bedeutender Ver- lust an Zugkraft entstehe.
Ein zweiter Mangel der Handzugramme ist, dass mit derselben der Rammklotz nicht leicht höher als 6 Fuss, gewöhnlich aber bloss 3 bis 4 Fuss gehoben wird, weil die Men- schen der Länge ihrer Arme wegen die Zugleine nicht tiefer als 3 bis 4 Fuss herabziehen können. Der Rammklotz erhält zwar, da der Zug sehr rasch geschieht, bei dem in die Höhe Schnellen einen Schwung, vermöge dem er aber nur 1 bis 2 Fuss, also im Ganzen auf die Höhe von 5 bis 6 Fuss steigt. Sollte daher der Klotz auf die Höhe von 7 bis 8 Fuss gehoben werden, so müssen sich die Arbeiter zu viel anstrengen und halten nur eine sehr kurze Zeit aus, welches für die Verwendung der Kraft abermals unvortheilhaft ist.
§. 100.
Wir wollen nun die gerügten Gebrechen der Handzugrammen in Rechnung nehmen. Die erste Bestimmung betrifft die Grösse des Kreises, welchen die Arbeitsleute während des Zuges einnehmen. Da dieselben in diesem Raume nicht bloss stehen, sondern an- ziehen und sich dabei biegen müssen, so können nicht leicht weniger als 8 Quad. Fuss für einen Arbeiter oder 96 Quad. Fuss für 12 Arbeiter angenommen werden. Demnach ist die Kreisfläche 11/14 d2 = 96 und der Durchmesser d = 11 Fuss. Da alle Arbeiter in- nerhalb der Kreisfläche sich gleichviel anstrengen, so kann man nach §. 454, I. Band die vereinigte Wirkung derselben auf der Entfernung von ⅔ des Halbmessers oder auf ⅔ . 5,5 = 11/3 Fuss annehmen.
Der Knoten, oder das Kranztau, wo die Zugleine befestigt sind, muss offenbar unter- Fig. 17. Tab. 82.halb der Rolle liegen, weil sonst die Leine bei der Bewegung herausfallen würden. Neh- men wir die Höhe des Knotens über den Angriffspunkt zu 6 Fuss an, so erhalten wir ein Dreieck a b c, worin a c = 6 Fuss, b c = 11/3 Fuss und demnach a b =
[Formel 1]
= 7,03 Fuss ist. Bezeichnet nun a f = a i = k
[Formel 2]
die Kraft zweier entgegen gesetzt angestellter Arbeiter, so zerfällt a f offenbar in a g, welches verloren geht, indem es durch die gleiche Kraft a h aufgehoben wird und in a e, welches in der Richtung des Ramm- taues liegt. Eben so gross ist auch die Kraft a e, welche aus der Zerlegung von a i folgt. Wegen der Aehnlichkeit der Dreiecke ist k
[Formel 3]
: a e = a b : a c = 7 : 6 und
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[142/0178]
Berechnung der Handzugramme.
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einer bestimmten Zeit z. B. in einem Tage sey.
Wir haben bei den Handzugrammen angeführt, dass der Rammklotz bei den-
selben gewöhnlich 420 N. Oe. ℔ wiegt und dass 13 Menschen im Ganzen bei dieser
Maschine angestellt werden. Demnach entfallen für jeden Zentner 3 Menschen oder für
einen Rammklotz von 400 ℔ werden 12 Menschen erfordert. Es ist offenbar, dass alle
12 Menschen nicht in der Richtung des Rammtaues wirken können, indem eigentlich nur
ein Arbeiter in dieser Richtung zieht, während die übrigen mit ihren Leinen um den-
selben in konzentrischen Kreisen herumstehen. Die ganze Kreisfläche, welche die Arbei-
ter einnehmen, wird daher um so grösser seyn, je mehrere angestellt werden, allein die
Arbeit wird jetzt auch um so unvortheilhafter ausgeübt, weil die Richtungen der Leine
desto mehr von einander abweichen, je grösser der Kreis ist, welchen die Menschen ein-
nehmen. Hieraus folgt offenbar, dass bei diesen Maschinen immer ein bedeutender Ver-
lust an Zugkraft entstehe.
Ein zweiter Mangel der Handzugramme ist, dass mit derselben der Rammklotz nicht
leicht höher als 6 Fuss, gewöhnlich aber bloss 3 bis 4 Fuss gehoben wird, weil die Men-
schen der Länge ihrer Arme wegen die Zugleine nicht tiefer als 3 bis 4 Fuss herabziehen
können. Der Rammklotz erhält zwar, da der Zug sehr rasch geschieht, bei dem in die
Höhe Schnellen einen Schwung, vermöge dem er aber nur 1 bis 2 Fuss, also im Ganzen
auf die Höhe von 5 bis 6 Fuss steigt. Sollte daher der Klotz auf die Höhe von 7 bis
8 Fuss gehoben werden, so müssen sich die Arbeiter zu viel anstrengen und halten nur
eine sehr kurze Zeit aus, welches für die Verwendung der Kraft abermals unvortheilhaft ist.
§. 100.
Wir wollen nun die gerügten Gebrechen der Handzugrammen in Rechnung nehmen.
Die erste Bestimmung betrifft die Grösse des Kreises, welchen die Arbeitsleute während
des Zuges einnehmen. Da dieselben in diesem Raume nicht bloss stehen, sondern an-
ziehen und sich dabei biegen müssen, so können nicht leicht weniger als 8 Quad. Fuss
für einen Arbeiter oder 96 Quad. Fuss für 12 Arbeiter angenommen werden. Demnach
ist die Kreisfläche 11/14 d2 = 96 und der Durchmesser d = 11 Fuss. Da alle Arbeiter in-
nerhalb der Kreisfläche sich gleichviel anstrengen, so kann man nach §. 454, I. Band die
vereinigte Wirkung derselben auf der Entfernung von ⅔ des Halbmessers oder auf
⅔ . 5,5 = 11/3 Fuss annehmen.
Der Knoten, oder das Kranztau, wo die Zugleine befestigt sind, muss offenbar unter-
halb der Rolle liegen, weil sonst die Leine bei der Bewegung herausfallen würden. Neh-
men wir die Höhe des Knotens über den Angriffspunkt zu 6 Fuss an, so erhalten wir ein
Dreieck a b c, worin a c = 6 Fuss, b c = 11/3 Fuss und demnach a b = [FORMEL] = 7,03
Fuss ist. Bezeichnet nun a f = a i = k [FORMEL] die Kraft zweier entgegen
gesetzt angestellter Arbeiter, so zerfällt a f offenbar in a g, welches verloren geht, indem es
durch die gleiche Kraft a h aufgehoben wird und in a e, welches in der Richtung des Ramm-
taues liegt. Eben so gross ist auch die Kraft a e, welche aus der Zerlegung von a i folgt.
Wegen der Aehnlichkeit der Dreiecke ist k [FORMEL] : a e = a b : a c = 7 : 6 und
Fig.
17.
Tab.
82.
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/178>, abgerufen am 23.11.2024.
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