zwei Werthe in der Tabelle Kolumne XIII; wir haben nämlich
für y = 0,20 und x = 0,80 die berechnete spezifische Schwere n = 10,141
für y = ? " x = ? " gefundene " " n = 10,18
für y = 0,15 " x = 0,85 die berechnete " " n = 10,401
demnach 0,85 -- 0,80 : 10,401 -- 10,141 = 0,85 -- x : 10,401 -- 10,18 oder 5 : 26 = 0,85 -- x : 0,221,
woraus der Antheil Blei x = 0,8075, demnach der Antheil Zinn y = 0,1925 folgt. Will man diese Antheile im Gewichte haben, so beträgt das vorhandene Blei 0,8075. 14,15 = 11,43 Loth, demnach das Zinn 2,72 Loth.
Wollte man dasselbe Beispiel nach der Alligazionsrechnung auflösen, so ist x + y = 14,15, und
[Formel 1]
= 14,15 -- 12,76 = 1,39, woraus x = 11,20 Loth und y = 2,95 Loth folgt. Man hätte daher bei der Bestimmung des Zinnes einen Fehler von 2,95 -- 2,72 = 0,23 Loth begangen, welches beinahe 8 Prozente des Zinngehaltes beträgt.
2tes Beispiel. Man hat eine Legirung aus Zinn und Blei, deren spezifische Schwere = 9,465 ist; das vorhandene Stück wiegt 12 Lb, es fragt sich, mit wie viel Pfund Zinn es versetzt werden muss, damit die neue Mischung 20 Prozent Blei erhalte.
In der Kolumne XIII der Tabelle findet man, dass die Legirung bei der angegebe- nen spezifischen Schwere 0,35 Zinn und 0,65 Blei enthält. Man findet daher aus der Pro- portion 1,00 : 0,65 = 12 : x den Antheil Blei x = 7,8 Lb und daher y = 4,2 Lb Zinn, welche in dem gegebenen Stücke vorhanden sind. Nun sollen aber auf 20 Lb Blei gerade 80 Lb Zinn in dem geforderten Metallgemische vorhanden seyn; man findet daher das, zu den vor- handenen 7,8 Lb Blei benöthigte Zinn y' aus der Proporzion 20 : 80 = 7,8 : y' und y' = 31,2 Lb. Weil aber schon 4,2 Lb Zinn in der gegebenen Legirung vorhanden sind, so folgt, dass nur noch 31,2 -- 4,2 = 27 Lb Zinn erfordert werden. Mischt man daher die gegebene Le- girung von 12 Lb Gewicht mit 27 Lb Zinn, so erhält man 39 Lb Metallgemisch, wo in 100 Theilen 20 Theile Blei und 80 Theile Zinn enthalten sind.
§. 47.
Die Mischungen von Alkohol und Wasser sind bei dem vielfältigen Ge- brauche des Branntweines für das bürgerliche Leben von grosser Wichtigkeit. Es handelt sich nämlich sehr häufig, den Werth des Branntweines als Handelsgegenstand zu bestimmen, und wenn derselbe wie es z. B. bei Armeelieferungen eintritt, nicht in der ge- forderten Stärke geliefert wurde, denjenigen Preis auszumitteln, der mit Rücksicht auf die wirkliche Güte des Branntweines, d. i. den hierin enthaltenen Alkohol, zu bezahlen kommt. Bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes wurden seit einer Reihe von Jahren viele Versuche dieser Art angestellt. Herr Professor Meissner hat in dem bereits genannten Werke den Mischungen von Alkohol und Wasser eine vorzügliche Aufmerksamkeit geschenkt. Er bestimmte nämlich mit der grössten Sorgfalt die spezifische Schwere der Mischun- gen von reinem Alkohol mit Wasser und zwar von 5 zu 5 Prozenten sowohl des Inhalts- maasses als des Gewichtes. Die Tabelle XXIV in seinem Werke enthält die spezifischen Schweren dieser Mischungen, wovon wir in der folgenden Tabelle (Seite 53) die Zahlen in der I. II. und III. Kolumne aufgenommen haben. Hiervon enthält nämlich I. die Inhaltsmaasse (y) des Alkohols, II. jene (x) des Wassers und III. die beobachtete apezi-
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Legirungen von Zinn und Blei.
zwei Werthe in der Tabelle Kolumne XIII; wir haben nämlich
für y = 0,20 und x = 0,80 die berechnete spezifische Schwere n = 10,141
für y = ? „ x = ? „ gefundene „ „ n = 10,18
für y = 0,15 „ x = 0,85 die berechnete „ „ n = 10,401
demnach 0,85 — 0,80 : 10,401 — 10,141 = 0,85 — x : 10,401 — 10,18 oder 5 : 26 = 0,85 — x : 0,221,
woraus der Antheil Blei x = 0,8075, demnach der Antheil Zinn y = 0,1925 folgt. Will man diese Antheile im Gewichte haben, so beträgt das vorhandene Blei 0,8075. 14,15 = 11,43 Loth, demnach das Zinn 2,72 Loth.
Wollte man dasselbe Beispiel nach der Alligazionsrechnung auflösen, so ist x + y = 14,15, und
[Formel 1]
= 14,15 — 12,76 = 1,39, woraus x = 11,20 Loth und y = 2,95 Loth folgt. Man hätte daher bei der Bestimmung des Zinnes einen Fehler von 2,95 — 2,72 = 0,23 Loth begangen, welches beinahe 8 Prozente des Zinngehaltes beträgt.
2tes Beispiel. Man hat eine Legirung aus Zinn und Blei, deren spezifische Schwere = 9,465 ist; das vorhandene Stück wiegt 12 ℔, es fragt sich, mit wie viel Pfund Zinn es versetzt werden muss, damit die neue Mischung 20 Prozent Blei erhalte.
In der Kolumne XIII der Tabelle findet man, dass die Legirung bei der angegebe- nen spezifischen Schwere 0,35 Zinn und 0,65 Blei enthält. Man findet daher aus der Pro- portion 1,00 : 0,65 = 12 : x den Antheil Blei x = 7,8 ℔ und daher y = 4,2 ℔ Zinn, welche in dem gegebenen Stücke vorhanden sind. Nun sollen aber auf 20 ℔ Blei gerade 80 ℔ Zinn in dem geforderten Metallgemische vorhanden seyn; man findet daher das, zu den vor- handenen 7,8 ℔ Blei benöthigte Zinn y' aus der Proporzion 20 : 80 = 7,8 : y' und y' = 31,2 ℔. Weil aber schon 4,2 ℔ Zinn in der gegebenen Legirung vorhanden sind, so folgt, dass nur noch 31,2 — 4,2 = 27 ℔ Zinn erfordert werden. Mischt man daher die gegebene Le- girung von 12 ℔ Gewicht mit 27 ℔ Zinn, so erhält man 39 ℔ Metallgemisch, wo in 100 Theilen 20 Theile Blei und 80 Theile Zinn enthalten sind.
§. 47.
Die Mischungen von Alkohol und Wasser sind bei dem vielfältigen Ge- brauche des Branntweines für das bürgerliche Leben von grosser Wichtigkeit. Es handelt sich nämlich sehr häufig, den Werth des Branntweines als Handelsgegenstand zu bestimmen, und wenn derselbe wie es z. B. bei Armeelieferungen eintritt, nicht in der ge- forderten Stärke geliefert wurde, denjenigen Preis auszumitteln, der mit Rücksicht auf die wirkliche Güte des Branntweines, d. i. den hierin enthaltenen Alkohol, zu bezahlen kommt. Bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes wurden seit einer Reihe von Jahren viele Versuche dieser Art angestellt. Herr Professor Meissner hat in dem bereits genannten Werke den Mischungen von Alkohol und Wasser eine vorzügliche Aufmerksamkeit geschenkt. Er bestimmte nämlich mit der grössten Sorgfalt die spezifische Schwere der Mischun- gen von reinem Alkohol mit Wasser und zwar von 5 zu 5 Prozenten sowohl des Inhalts- maasses als des Gewichtes. Die Tabelle XXIV in seinem Werke enthält die spezifischen Schweren dieser Mischungen, wovon wir in der folgenden Tabelle (Seite 53) die Zahlen in der I. II. und III. Kolumne aufgenommen haben. Hiervon enthält nämlich I. die Inhaltsmaasse (y) des Alkohols, II. jene (x) des Wassers und III. die beobachtete apezi-
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[51/0069]
Legirungen von Zinn und Blei.
zwei Werthe in der Tabelle Kolumne XIII; wir haben nämlich
für y = 0,20 und x = 0,80 die berechnete spezifische Schwere n = 10,141
für y = ? „ x = ? „ gefundene „ „ n = 10,18
für y = 0,15 „ x = 0,85 die berechnete „ „ n = 10,401
demnach 0,85 — 0,80 : 10,401 — 10,141 = 0,85 — x : 10,401 — 10,18 oder 5 : 26 = 0,85 — x : 0,221,
woraus der Antheil Blei x = 0,8075, demnach der Antheil Zinn y = 0,1925 folgt. Will man
diese Antheile im Gewichte haben, so beträgt das vorhandene Blei 0,8075. 14,15 = 11,43 Loth,
demnach das Zinn 2,72 Loth.
Wollte man dasselbe Beispiel nach der Alligazionsrechnung auflösen, so ist x + y = 14,15,
und [FORMEL] = 14,15 — 12,76 = 1,39, woraus x = 11,20 Loth und y = 2,95 Loth folgt.
Man hätte daher bei der Bestimmung des Zinnes einen Fehler von 2,95 — 2,72 = 0,23 Loth
begangen, welches beinahe 8 Prozente des Zinngehaltes beträgt.
2tes Beispiel. Man hat eine Legirung aus Zinn und Blei, deren spezifische
Schwere = 9,465 ist; das vorhandene Stück wiegt 12 ℔, es fragt sich, mit wie viel Pfund
Zinn es versetzt werden muss, damit die neue Mischung 20 Prozent Blei erhalte.
In der Kolumne XIII der Tabelle findet man, dass die Legirung bei der angegebe-
nen spezifischen Schwere 0,35 Zinn und 0,65 Blei enthält. Man findet daher aus der Pro-
portion 1,00 : 0,65 = 12 : x den Antheil Blei x = 7,8 ℔ und daher y = 4,2 ℔ Zinn, welche in
dem gegebenen Stücke vorhanden sind. Nun sollen aber auf 20 ℔ Blei gerade 80 ℔ Zinn
in dem geforderten Metallgemische vorhanden seyn; man findet daher das, zu den vor-
handenen 7,8 ℔ Blei benöthigte Zinn y' aus der Proporzion 20 : 80 = 7,8 : y' und y' = 31,2 ℔.
Weil aber schon 4,2 ℔ Zinn in der gegebenen Legirung vorhanden sind, so folgt, dass
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girung von 12 ℔ Gewicht mit 27 ℔ Zinn, so erhält man 39 ℔ Metallgemisch, wo in
100 Theilen 20 Theile Blei und 80 Theile Zinn enthalten sind.
§. 47.
Die Mischungen von Alkohol und Wasser sind bei dem vielfältigen Ge-
brauche des Branntweines für das bürgerliche Leben von grosser Wichtigkeit. Es handelt
sich nämlich sehr häufig, den Werth des Branntweines als Handelsgegenstand zu
bestimmen, und wenn derselbe wie es z. B. bei Armeelieferungen eintritt, nicht in der ge-
forderten Stärke geliefert wurde, denjenigen Preis auszumitteln, der mit Rücksicht auf
die wirkliche Güte des Branntweines, d. i. den hierin enthaltenen Alkohol, zu bezahlen kommt.
Bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes wurden seit einer Reihe von Jahren viele
Versuche dieser Art angestellt. Herr Professor Meissner hat in dem bereits genannten
Werke den Mischungen von Alkohol und Wasser eine vorzügliche Aufmerksamkeit geschenkt.
Er bestimmte nämlich mit der grössten Sorgfalt die spezifische Schwere der Mischun-
gen von reinem Alkohol mit Wasser und zwar von 5 zu 5 Prozenten sowohl des Inhalts-
maasses als des Gewichtes. Die Tabelle XXIV in seinem Werke enthält die spezifischen
Schweren dieser Mischungen, wovon wir in der folgenden Tabelle (Seite 53) die
Zahlen in der I. II. und III. Kolumne aufgenommen haben. Hiervon enthält nämlich I. die
Inhaltsmaasse (y) des Alkohols, II. jene (x) des Wassers und III. die beobachtete apezi-
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/69>, abgerufen am 23.02.2025.
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