viel leichter, als Wasser ist, demnach bei seinem Eintauchen im Wasser, wenn es mit dem Stück Eisen zusammenhängt, weit mehr verliert, als das Gewicht des Holzes in der Luft beträgt.
Derselben Methode bedient man sich auch, wenn man in dem angenommenen 3ten Falle die spezifische Schwere eines Pulvers zu bestimmen hat, welches leichter als Was- ser ist. Hier muss nämlich der mit dem Pulver zu verbindende schwere Körper so ge- wählt werden, dass er dieses leichte Pulver zugleich einschliessen könne, wie z. B. bei einem Drathsiebe der Fall ist. Man kann zu gleichem Zwecke auch eine communizirende Röhre nehmen, den zu untersuchenden leichten Körper, z. B. Holzkohlenstaub auf einer Seite der Röhre einfüllen, die Röhre oben verschliessen und nun das Wasser von der andern Seite zutreten lassen, damit es in die leeren Räume des Pulvers eindringe. Die spezifische Schwere wird hier wie im 3ten Falle bestimmt.
§. 33.
Fünfter Fall. Wenn feste Körper, welche das Wasser einsaugen, z. B. Sandsteine untersucht werden sollen, so müssen dieselben zuerst im trockenen Zustande in der Luft gewogen werden (Q). Hierauf lässt man sie mit Wasser ansau- gen, und wiegt sie abermal in der Luft (Q'), der Unterschied beider Gewichte Q -- Q' = W gibt das Gewicht des eingesaugten Wassers. Wird nun der mit Wasser angesaugte Körper abermals im Wasser gewogen (W'), so erhält man den Gewichtsverlust, welchen der trockene Körper für sich allein im Wasser erleidet, falls er kein Wasser ein- saugen würde, wenn man das Gewicht des vom Körper eingesaugten Wassers (W) zum gefundenen Gewichtsverluste (Q' -- W') addirt. Da nun derselbe = (Q' -- Q) + (Q' -- W') = 2 Q' -- W' -- Q, so ist die spezifische Schwere n =
[Formel 1]
.
Beispiel. Ein Stück Sandstein wiege in der Luft 1100 Gran = Q, mit Wasser voll- gesogen 1122 Gran = Q'; dieser mit Wasser vollgesogene Sandstein wiege im Wasser 649 Gran = W', so ist der Verlust des Gewichtes = 1122 -- 649 = 473 Gran. Eingesogen hat der Sandstein Q' -- Q = 22 Gran; daher ist der wahre Gewichtsverlust = 473 + 22 = 495 Gran und demnach die spezifische Schwere =
[Formel 2]
= 2,222.
§. 34.
Sechster Fall. Ist der zu untersuchende feste Körper im Wasser auf- lösbar, so muss man denselben in einer andern Flüssigkeit als Wasser, in welcher er nicht aufgelöst wird, und deren spezifisches Gewicht bekannt ist, abwiegen; man bemerke seinen Gewichtsverlust hierin. Demnach kennt man das Verhältniss der Ge- wichte gleicher Volumen der Flüssigkeit und des festen Körpers und da man auch das spezifische Gewicht der Flüssigkeit kennt, so braucht man mit demselben nur jenes gefundene Verhältniss zu multipliziren, um das spezifische Gewicht des zu prüfenden Körpers zu erhalten. Es sey das spezifische Gewicht der Flüssigkeit, welche man anwen- det, z. B. des Weingeistes = m, das absolute Gewicht eines Körpers = Q, sein Gewicht im Weingeiste = W, so ist das spezifische Gewicht desselben n = m
[Formel 3]
.
Bestimmung der spezifischen Schwere.
viel leichter, als Wasser ist, demnach bei seinem Eintauchen im Wasser, wenn es mit dem Stück Eisen zusammenhängt, weit mehr verliert, als das Gewicht des Holzes in der Luft beträgt.
Derselben Methode bedient man sich auch, wenn man in dem angenommenen 3ten Falle die spezifische Schwere eines Pulvers zu bestimmen hat, welches leichter als Was- ser ist. Hier muss nämlich der mit dem Pulver zu verbindende schwere Körper so ge- wählt werden, dass er dieses leichte Pulver zugleich einschliessen könne, wie z. B. bei einem Drathsiebe der Fall ist. Man kann zu gleichem Zwecke auch eine communizirende Röhre nehmen, den zu untersuchenden leichten Körper, z. B. Holzkohlenstaub auf einer Seite der Röhre einfüllen, die Röhre oben verschliessen und nun das Wasser von der andern Seite zutreten lassen, damit es in die leeren Räume des Pulvers eindringe. Die spezifische Schwere wird hier wie im 3ten Falle bestimmt.
§. 33.
Fünfter Fall. Wenn feste Körper, welche das Wasser einsaugen, z. B. Sandsteine untersucht werden sollen, so müssen dieselben zuerst im trockenen Zustande in der Luft gewogen werden (Q). Hierauf lässt man sie mit Wasser ansau- gen, und wiegt sie abermal in der Luft (Q'), der Unterschied beider Gewichte Q — Q' = W gibt das Gewicht des eingesaugten Wassers. Wird nun der mit Wasser angesaugte Körper abermals im Wasser gewogen (W'), so erhält man den Gewichtsverlust, welchen der trockene Körper für sich allein im Wasser erleidet, falls er kein Wasser ein- saugen würde, wenn man das Gewicht des vom Körper eingesaugten Wassers (W) zum gefundenen Gewichtsverluste (Q' — W') addirt. Da nun derselbe = (Q' — Q) + (Q' — W') = 2 Q' — W' — Q, so ist die spezifische Schwere n =
[Formel 1]
.
Beispiel. Ein Stück Sandstein wiege in der Luft 1100 Gran = Q, mit Wasser voll- gesogen 1122 Gran = Q'; dieser mit Wasser vollgesogene Sandstein wiege im Wasser 649 Gran = W', so ist der Verlust des Gewichtes = 1122 — 649 = 473 Gran. Eingesogen hat der Sandstein Q' — Q = 22 Gran; daher ist der wahre Gewichtsverlust = 473 + 22 = 495 Gran und demnach die spezifische Schwere =
[Formel 2]
= 2,222.
§. 34.
Sechster Fall. Ist der zu untersuchende feste Körper im Wasser auf- lösbar, so muss man denselben in einer andern Flüssigkeit als Wasser, in welcher er nicht aufgelöst wird, und deren spezifisches Gewicht bekannt ist, abwiegen; man bemerke seinen Gewichtsverlust hierin. Demnach kennt man das Verhältniss der Ge- wichte gleicher Volumen der Flüssigkeit und des festen Körpers und da man auch das spezifische Gewicht der Flüssigkeit kennt, so braucht man mit demselben nur jenes gefundene Verhältniss zu multipliziren, um das spezifische Gewicht des zu prüfenden Körpers zu erhalten. Es sey das spezifische Gewicht der Flüssigkeit, welche man anwen- det, z. B. des Weingeistes = m, das absolute Gewicht eines Körpers = Q, sein Gewicht im Weingeiste = W, so ist das spezifische Gewicht desselben n = m
[Formel 3]
.
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[31/0049]
Bestimmung der spezifischen Schwere.
viel leichter, als Wasser ist, demnach bei seinem Eintauchen im Wasser, wenn es mit
dem Stück Eisen zusammenhängt, weit mehr verliert, als das Gewicht des Holzes in der
Luft beträgt.
Derselben Methode bedient man sich auch, wenn man in dem angenommenen 3ten
Falle die spezifische Schwere eines Pulvers zu bestimmen hat, welches leichter als Was-
ser ist. Hier muss nämlich der mit dem Pulver zu verbindende schwere Körper so ge-
wählt werden, dass er dieses leichte Pulver zugleich einschliessen könne, wie z. B. bei
einem Drathsiebe der Fall ist. Man kann zu gleichem Zwecke auch eine communizirende
Röhre nehmen, den zu untersuchenden leichten Körper, z. B. Holzkohlenstaub auf einer
Seite der Röhre einfüllen, die Röhre oben verschliessen und nun das Wasser von der
andern Seite zutreten lassen, damit es in die leeren Räume des Pulvers eindringe. Die
spezifische Schwere wird hier wie im 3ten Falle bestimmt.
§. 33.
Fünfter Fall. Wenn feste Körper, welche das Wasser einsaugen,
z. B. Sandsteine untersucht werden sollen, so müssen dieselben zuerst im trockenen
Zustande in der Luft gewogen werden (Q). Hierauf lässt man sie mit Wasser ansau-
gen, und wiegt sie abermal in der Luft (Q'), der Unterschied beider Gewichte
Q — Q' = W gibt das Gewicht des eingesaugten Wassers. Wird nun der mit Wasser
angesaugte Körper abermals im Wasser gewogen (W'), so erhält man den Gewichtsverlust,
welchen der trockene Körper für sich allein im Wasser erleidet, falls er kein Wasser ein-
saugen würde, wenn man das Gewicht des vom Körper eingesaugten Wassers (W) zum
gefundenen Gewichtsverluste (Q' — W') addirt. Da nun derselbe
= (Q' — Q) + (Q' — W') = 2 Q' — W' — Q, so ist die spezifische Schwere n = [FORMEL].
Beispiel. Ein Stück Sandstein wiege in der Luft 1100 Gran = Q, mit Wasser voll-
gesogen 1122 Gran = Q'; dieser mit Wasser vollgesogene Sandstein wiege im Wasser 649
Gran = W', so ist der Verlust des Gewichtes = 1122 — 649 = 473 Gran. Eingesogen hat der
Sandstein Q' — Q = 22 Gran; daher ist der wahre Gewichtsverlust = 473 + 22 = 495 Gran und
demnach die spezifische Schwere = [FORMEL] = 2,222.
§. 34.
Sechster Fall. Ist der zu untersuchende feste Körper im Wasser auf-
lösbar, so muss man denselben in einer andern Flüssigkeit als Wasser, in welcher
er nicht aufgelöst wird, und deren spezifisches Gewicht bekannt ist, abwiegen; man
bemerke seinen Gewichtsverlust hierin. Demnach kennt man das Verhältniss der Ge-
wichte gleicher Volumen der Flüssigkeit und des festen Körpers und da man auch
das spezifische Gewicht der Flüssigkeit kennt, so braucht man mit demselben nur jenes
gefundene Verhältniss zu multipliziren, um das spezifische Gewicht des zu prüfenden
Körpers zu erhalten. Es sey das spezifische Gewicht der Flüssigkeit, welche man anwen-
det, z. B. des Weingeistes = m, das absolute Gewicht eines Körpers = Q, sein Gewicht
im Weingeiste = W, so ist das spezifische Gewicht desselben n = m [FORMEL].
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/49>, abgerufen am 18.12.2024.
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