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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832.

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Beschreibung einer Wasser-Mahl-Mühle in Prag.
Tab.
57,
58
und
59.
Mühle 42 Zoll böhm. Maass = 40 Zoll N Oe. Maass unter der Wehre liegen, oder der
Abstand des Wehrrückens von der Oberfläche der Schwelle muss 40 N. Oe. Zoll betra-
gen. Zu diesem Behufe ist oberhalb der Schütze auf der Entfernung von einigen Fussen von
derselben ein Normalpfahl fest in den Fluss geschlagen, dessen Oberfläche 40 N. Oe.
Zoll über der Oberfläche der Hauptschwelle liegt. Da aber unterhalb dieser Mühle
ein zweites Wehr liegt, welches bei dem Normalstande des Wassers einen Rückstau von
10 Zoll verursacht, so beträgt bei unserer dargestellten Mühle der Unterschied vom
Oberwasser bis zum Unterwasser nur 40 -- 10 = 30 Zoll. Die Oberfläche der Schütze
oder die Höhe des obern Querriegels derselben pflegt man gewöhnlich der Höhe des
Normalpfahles gleich zu machen, damit kein Wasser darüber fliessen und die Räder, im
Falle ganz zugeschützt ist, zum Stillstande gebracht werden können. Zur Zeit als der
Wasserspiegel in der Moldau dem Wehrrücken gleichkommt, steht daher das Wasser
vor der Schütze auch bis zum obersten Punkt ihrer Höhe, im Falle sie geschlossen
ist; für diesen Fall wird die Schütze im Freigerinne ganz geschlossen, die Schützen
der Mühlgerinne aber ganz (oder beinahe ganz) aufgezogen, so dass die ganze Wasser-
menge ohne durch die Schütze gehemmt zu werden, in das Gerinne gegen die Räder
strömt. Steigt aber das Wasser in der Moldau um einige Zoll, so wird die Mühlschütze nur
auf die Höhe des Normalpfahles aufgezogen, und die Schütze bleibt daher einige Zoll tief
im Wasser. Auf die Schütze des Freigerinnes pflegt man alsdann eine Pfoste aufzuset-
zen, um das Einströmen des Wassers in das Freigerinne zu verhindern. Steigt end-
lich das Wasser in der Moldau noch höher, so wird die Schütze des Freigerinnes
aufgezogen und dem überflüssigen Wasser hierdurch der ungehinderte Ablauf gestattet.
Damit endlich die Schütze, wenn sie geschlossen wird, auch unten kein Wasser durch-
lasse, ist die Hauptschwelle D, welche 15 Zoll breit und 16 Zoll hoch ist, an ihrem
obern Theile mit zwei Falzen versehen, wovon der eine für die Schütze, der andere
aber für den Gerinneboden bestimmt ist.

Vor der Schwelle befindet sich eine 11 Zoll starke Spundwand E, welche wie
im Grundrisse Tab. 57 ersichtlich ist, zusammengefügt wird; der Zweck derselben be-
steht darin, das Eindringen des Wassers unter den Gerinnboden zu verhindern. Vor
der Spundwand befindet sich eine Reihe Rundpfähle F, welche durch die Schwelle
G mitsammen verbunden werden und sowohl zur bessern Versicherung als zur genauern
Einrammung der Spundwand dienen.

Das Gerinne besteht aus 3 zölligen Pfosten H, welche mit starken eisernen Nä-
geln an die Wandpfähle J und Grundschwellen K befestigt werden. Die Grundpfähle
L sind rund, 101/2 Zoll stark, von Kiefernholz und oben in die Grundschwellen K ein-
gezapft. Die Wandpfähle J sind eben so stark, jedoch von Eichenholz und ausserhalb
des Grundes abgezimmert. Es ist jedoch wegen des baldigen Faulens des obern Thei-
les auch üblich, die Wandpfähle unter dem Wasserstand nach der Länge des Gerinnes
abzuschneiden, zu verschwellen und hierauf eigene Wandstühle aufzuzapfen. In einem
und dem andern Falle wird die Weidebank M auf die Wandpfähle aufgezapft. Zur
Verhinderung des Ausflusses des Wassers in den Ecken des Gerinnes und zur bessern
Anschliessung des Wassers an die Schaufeln der Wasserräder wird in den beiderseiti-
gen Ecken des Gerinnes ein eichenes nach der Stärke der Pfosten falzartig ausgehöhl-

Beschreibung einer Wasser-Mahl-Mühle in Prag.
Tab.
57,
58
und
59.
Mühle 42 Zoll böhm. Maass = 40 Zoll N Oe. Maass unter der Wehre liegen, oder der
Abstand des Wehrrückens von der Oberfläche der Schwelle muss 40 N. Oe. Zoll betra-
gen. Zu diesem Behufe ist oberhalb der Schütze auf der Entfernung von einigen Fussen von
derselben ein Normalpfahl fest in den Fluss geschlagen, dessen Oberfläche 40 N. Oe.
Zoll über der Oberfläche der Hauptschwelle liegt. Da aber unterhalb dieser Mühle
ein zweites Wehr liegt, welches bei dem Normalstande des Wassers einen Rückstau von
10 Zoll verursacht, so beträgt bei unserer dargestellten Mühle der Unterschied vom
Oberwasser bis zum Unterwasser nur 40 — 10 = 30 Zoll. Die Oberfläche der Schütze
oder die Höhe des obern Querriegels derselben pflegt man gewöhnlich der Höhe des
Normalpfahles gleich zu machen, damit kein Wasser darüber fliessen und die Räder, im
Falle ganz zugeschützt ist, zum Stillstande gebracht werden können. Zur Zeit als der
Wasserspiegel in der Moldau dem Wehrrücken gleichkommt, steht daher das Wasser
vor der Schütze auch bis zum obersten Punkt ihrer Höhe, im Falle sie geschlossen
ist; für diesen Fall wird die Schütze im Freigerinne ganz geschlossen, die Schützen
der Mühlgerinne aber ganz (oder beinahe ganz) aufgezogen, so dass die ganze Wasser-
menge ohne durch die Schütze gehemmt zu werden, in das Gerinne gegen die Räder
strömt. Steigt aber das Wasser in der Moldau um einige Zoll, so wird die Mühlschütze nur
auf die Höhe des Normalpfahles aufgezogen, und die Schütze bleibt daher einige Zoll tief
im Wasser. Auf die Schütze des Freigerinnes pflegt man alsdann eine Pfoste aufzuset-
zen, um das Einströmen des Wassers in das Freigerinne zu verhindern. Steigt end-
lich das Wasser in der Moldau noch höher, so wird die Schütze des Freigerinnes
aufgezogen und dem überflüssigen Wasser hierdurch der ungehinderte Ablauf gestattet.
Damit endlich die Schütze, wenn sie geschlossen wird, auch unten kein Wasser durch-
lasse, ist die Hauptschwelle D, welche 15 Zoll breit und 16 Zoll hoch ist, an ihrem
obern Theile mit zwei Falzen versehen, wovon der eine für die Schütze, der andere
aber für den Gerinneboden bestimmt ist.

Vor der Schwelle befindet sich eine 11 Zoll starke Spundwand E, welche wie
im Grundrisse Tab. 57 ersichtlich ist, zusammengefügt wird; der Zweck derselben be-
steht darin, das Eindringen des Wassers unter den Gerinnboden zu verhindern. Vor
der Spundwand befindet sich eine Reihe Rundpfähle F, welche durch die Schwelle
G mitsammen verbunden werden und sowohl zur bessern Versicherung als zur genauern
Einrammung der Spundwand dienen.

Das Gerinne besteht aus 3 zölligen Pfosten H, welche mit starken eisernen Nä-
geln an die Wandpfähle J und Grundschwellen K befestigt werden. Die Grundpfähle
L sind rund, 10½ Zoll stark, von Kiefernholz und oben in die Grundschwellen K ein-
gezapft. Die Wandpfähle J sind eben so stark, jedoch von Eichenholz und ausserhalb
des Grundes abgezimmert. Es ist jedoch wegen des baldigen Faulens des obern Thei-
les auch üblich, die Wandpfähle unter dem Wasserstand nach der Länge des Gerinnes
abzuschneiden, zu verschwellen und hierauf eigene Wandstühle aufzuzapfen. In einem
und dem andern Falle wird die Weidebank M auf die Wandpfähle aufgezapft. Zur
Verhinderung des Ausflusses des Wassers in den Ecken des Gerinnes und zur bessern
Anschliessung des Wassers an die Schaufeln der Wasserräder wird in den beiderseiti-
gen Ecken des Gerinnes ein eichenes nach der Stärke der Pfosten falzartig ausgehöhl-

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[376/0394] Beschreibung einer Wasser-Mahl-Mühle in Prag. Mühle 42 Zoll böhm. Maass = 40 Zoll N Oe. Maass unter der Wehre liegen, oder der Abstand des Wehrrückens von der Oberfläche der Schwelle muss 40 N. Oe. Zoll betra- gen. Zu diesem Behufe ist oberhalb der Schütze auf der Entfernung von einigen Fussen von derselben ein Normalpfahl fest in den Fluss geschlagen, dessen Oberfläche 40 N. Oe. Zoll über der Oberfläche der Hauptschwelle liegt. Da aber unterhalb dieser Mühle ein zweites Wehr liegt, welches bei dem Normalstande des Wassers einen Rückstau von 10 Zoll verursacht, so beträgt bei unserer dargestellten Mühle der Unterschied vom Oberwasser bis zum Unterwasser nur 40 — 10 = 30 Zoll. Die Oberfläche der Schütze oder die Höhe des obern Querriegels derselben pflegt man gewöhnlich der Höhe des Normalpfahles gleich zu machen, damit kein Wasser darüber fliessen und die Räder, im Falle ganz zugeschützt ist, zum Stillstande gebracht werden können. Zur Zeit als der Wasserspiegel in der Moldau dem Wehrrücken gleichkommt, steht daher das Wasser vor der Schütze auch bis zum obersten Punkt ihrer Höhe, im Falle sie geschlossen ist; für diesen Fall wird die Schütze im Freigerinne ganz geschlossen, die Schützen der Mühlgerinne aber ganz (oder beinahe ganz) aufgezogen, so dass die ganze Wasser- menge ohne durch die Schütze gehemmt zu werden, in das Gerinne gegen die Räder strömt. Steigt aber das Wasser in der Moldau um einige Zoll, so wird die Mühlschütze nur auf die Höhe des Normalpfahles aufgezogen, und die Schütze bleibt daher einige Zoll tief im Wasser. Auf die Schütze des Freigerinnes pflegt man alsdann eine Pfoste aufzuset- zen, um das Einströmen des Wassers in das Freigerinne zu verhindern. Steigt end- lich das Wasser in der Moldau noch höher, so wird die Schütze des Freigerinnes aufgezogen und dem überflüssigen Wasser hierdurch der ungehinderte Ablauf gestattet. Damit endlich die Schütze, wenn sie geschlossen wird, auch unten kein Wasser durch- lasse, ist die Hauptschwelle D, welche 15 Zoll breit und 16 Zoll hoch ist, an ihrem obern Theile mit zwei Falzen versehen, wovon der eine für die Schütze, der andere aber für den Gerinneboden bestimmt ist. Tab. 57, 58 und 59. Vor der Schwelle befindet sich eine 11 Zoll starke Spundwand E, welche wie im Grundrisse Tab. 57 ersichtlich ist, zusammengefügt wird; der Zweck derselben be- steht darin, das Eindringen des Wassers unter den Gerinnboden zu verhindern. Vor der Spundwand befindet sich eine Reihe Rundpfähle F, welche durch die Schwelle G mitsammen verbunden werden und sowohl zur bessern Versicherung als zur genauern Einrammung der Spundwand dienen. Das Gerinne besteht aus 3 zölligen Pfosten H, welche mit starken eisernen Nä- geln an die Wandpfähle J und Grundschwellen K befestigt werden. Die Grundpfähle L sind rund, 10½ Zoll stark, von Kiefernholz und oben in die Grundschwellen K ein- gezapft. Die Wandpfähle J sind eben so stark, jedoch von Eichenholz und ausserhalb des Grundes abgezimmert. Es ist jedoch wegen des baldigen Faulens des obern Thei- les auch üblich, die Wandpfähle unter dem Wasserstand nach der Länge des Gerinnes abzuschneiden, zu verschwellen und hierauf eigene Wandstühle aufzuzapfen. In einem und dem andern Falle wird die Weidebank M auf die Wandpfähle aufgezapft. Zur Verhinderung des Ausflusses des Wassers in den Ecken des Gerinnes und zur bessern Anschliessung des Wassers an die Schaufeln der Wasserräder wird in den beiderseiti- gen Ecken des Gerinnes ein eichenes nach der Stärke der Pfosten falzartig ausgehöhl-

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/394>, abgerufen am 05.12.2024.