Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832.Springbrunnen in Paris. sten Dampfmaschinen und ein System von Röhrenleitungen anlegen, mittelst welcher täg-lich 2000 Wasserzoll aus der Seine gehoben und innerhalb der Strassen von Paris in die Wohngebäude vertheilt werden können, 2tens auf ihre Kosten alle Arbeiten beendigen, wodurch täglich 4000 Wasserzoll aus dem Bassin de la Villete theils den öffentlichen Fontainen zugeführt, theils auch zum Bespritzen der Strassen und Reinigen der Unraths- kanäle verwendet werden, 3tens von dem erstgenannten Seine-Wasser sollte die Ge- sellschaft 300 Wasserzoll für öffentliche Röhrkästen und öffentliche Gebäude, Spitäler, Kasernen, Gefängnisse, etc. unentgeltlich zuführen, und ausserdem noch 6263/144 Wasserzoll in andere Gebäude unentgeltlich leiten. 4tens der Verkaufspreiss des Wassers von der Seine oder dem Ourcq-Kanal dürfte höchstens für Privatpersonen für einen Wasserzoll 5000 Franks jährlich betragen. (Diess gibt 0,5 kr. C. M. für 1 N. Oe. Kubikfuss, oder 6,6 mal weniger, als das Wasser gegenwärtig kostet). 5tens sollte die Gesellschaft von ihrer für das verkaufte Wasser eingegangenen Brutto-Einnahme wenigstens den zehnten Theil als Minimum an die Stadtgemeinde entrichten und die Unternehmung sollte jener Gesellschaft zugeschlagen werden, welche sich zu der höchsten Abgabe des Brutto-Einkommens an die Stadt erklärt, endlich 6tens sollte nach Ablauf von 99 Jahren die Stadtgemeinde ohne weitere Entschädigung zu dem vollkommen freien Eigenthum der ganzen Unternehmung und Zugehör gelangen. Die Berechnungen, welche von mehreren Ingenieurs über die Kosten dieser Unter- Diese bedeutende Summe von 20 Millionen Francs und die übrigen Bedingungen §. 186. Am Schlusse dieser Beschreibung der Wasserleitungen von Paris fügen wir noch Springbrunnen in Paris. sten Dampfmaschinen und ein System von Röhrenleitungen anlegen, mittelst welcher täg-lich 2000 Wasserzoll aus der Seine gehoben und innerhalb der Strassen von Paris in die Wohngebäude vertheilt werden können, 2tens auf ihre Kosten alle Arbeiten beendigen, wodurch täglich 4000 Wasserzoll aus dem Bassin de la Villete theils den öffentlichen Fontainen zugeführt, theils auch zum Bespritzen der Strassen und Reinigen der Unraths- kanäle verwendet werden, 3tens von dem erstgenannten Seine-Wasser sollte die Ge- sellschaft 300 Wasserzoll für öffentliche Röhrkästen und öffentliche Gebäude, Spitäler, Kasernen, Gefängnisse, etc. unentgeltlich zuführen, und ausserdem noch 6263/144 Wasserzoll in andere Gebäude unentgeltlich leiten. 4tens der Verkaufspreiss des Wassers von der Seine oder dem Ourcq-Kanal dürfte höchstens für Privatpersonen für einen Wasserzoll 5000 Franks jährlich betragen. (Diess gibt 0,5 kr. C. M. für 1 N. Oe. Kubikfuss, oder 6,6 mal weniger, als das Wasser gegenwärtig kostet). 5tens sollte die Gesellschaft von ihrer für das verkaufte Wasser eingegangenen Brutto-Einnahme wenigstens den zehnten Theil als Minimum an die Stadtgemeinde entrichten und die Unternehmung sollte jener Gesellschaft zugeschlagen werden, welche sich zu der höchsten Abgabe des Brutto-Einkommens an die Stadt erklärt, endlich 6tens sollte nach Ablauf von 99 Jahren die Stadtgemeinde ohne weitere Entschädigung zu dem vollkommen freien Eigenthum der ganzen Unternehmung und Zugehör gelangen. Die Berechnungen, welche von mehreren Ingenieurs über die Kosten dieser Unter- Diese bedeutende Summe von 20 Millionen Francs und die übrigen Bedingungen §. 186. 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Springbrunnen in Paris.
sten Dampfmaschinen und ein System von Röhrenleitungen anlegen, mittelst welcher täg-
lich 2000 Wasserzoll aus der Seine gehoben und innerhalb der Strassen von Paris in die
Wohngebäude vertheilt werden können, 2tens auf ihre Kosten alle Arbeiten beendigen,
wodurch täglich 4000 Wasserzoll aus dem Bassin de la Villete theils den öffentlichen
Fontainen zugeführt, theils auch zum Bespritzen der Strassen und Reinigen der Unraths-
kanäle verwendet werden, 3tens von dem erstgenannten Seine-Wasser sollte die Ge-
sellschaft 300 Wasserzoll für öffentliche Röhrkästen und öffentliche Gebäude, Spitäler,
Kasernen, Gefängnisse, etc. unentgeltlich zuführen, und ausserdem noch 6263/144 Wasserzoll
in andere Gebäude unentgeltlich leiten. 4tens der Verkaufspreiss des Wassers von der
Seine oder dem Ourcq-Kanal dürfte höchstens für Privatpersonen für einen Wasserzoll
5000 Franks jährlich betragen. (Diess gibt 0,5 kr. C. M. für 1 N. Oe. Kubikfuss, oder 6,6
mal weniger, als das Wasser gegenwärtig kostet). 5tens sollte die Gesellschaft von
ihrer für das verkaufte Wasser eingegangenen Brutto-Einnahme wenigstens den zehnten
Theil als Minimum an die Stadtgemeinde entrichten und die Unternehmung sollte
jener Gesellschaft zugeschlagen werden, welche sich zu der höchsten Abgabe des
Brutto-Einkommens an die Stadt erklärt, endlich 6tens sollte nach Ablauf von 99
Jahren die Stadtgemeinde ohne weitere Entschädigung zu dem vollkommen freien
Eigenthum der ganzen Unternehmung und Zugehör gelangen.
Die Berechnungen, welche von mehreren Ingenieurs über die Kosten dieser Unter-
nehmung gemacht wurden, wiesen eine Summe von 6 Millionen Francs zur Beendigung
der Arbeiten am Kanal von Ourcq und Leitung von 4000 Wasserzoll zu den öffentli-
chen Fontainen und den andern oben angeführten Zwecken, dann weitere 14 Millionen
zur Anlage der Dampfmaschinen und eines vollkommenen Röhrenleitungssystems aus,
mittelst welchem 2000 Wasserzoll aus der Seine gehoben und in sämmtliche Strassen
nach Bedarf unter die Wohngebäude vertheilt werden können.
Diese bedeutende Summe von 20 Millionen Francs und die übrigen Bedingungen
der Konzession haben aber bisher noch keine Gesellschaft weder in Frankreich, noch
in England vermocht, die Unternehmung zu übernehmen, und so wird bis heut zu
Tage noch der grösste Theil des Wassers zu dem angeführten hohen Preise in den
Strassen von Paris verkauft, was bei der Menge Wägen die hierzu erfordert werden,
keine kleine Unbequemlichkeit daselbst verursacht.
§. 186.
Am Schlusse dieser Beschreibung der Wasserleitungen von Paris fügen wir noch
die Beschreibung zweier vorzüglichen Springbrunnen bei, welche auf der 51. Ta-
fel dargestellt sind. Hiervon stellt Fig. 1 den Springbrunnen im Palais royal vor,
welcher wegen seiner Aehnlichkeit mit einer Garbe gerbe d’eau genannt wird. Die
Röhrenleitung, welche das Wasser hierher zuführt, beginnt bei einer Brunnstube (regard)
am Anfange der galerie des Martyrs und hat im Ganzen eine Länge von 2661 meter
und einen Durchmesser von 0,25 meter. Das Bassin hat 25 meter im Durchmesser und
0,45 meter Tiefe. Die in der Mitte dieses Bassin senkrecht aufsteigende Röhre ist mit
einer kupfernen Ansatzplatte (Crapaudine oder Champignon genannt) bedeckt,
Fig.
1
Tab.
51.
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