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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832.

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Schleussung der Schiffe.
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sind Thore A C und B G angebracht, in welchen kleinere Oeffnungen C und G mit
Schützen vorhanden sind. Hierdurch kann der Behälter oder die Schleussenkam-
mer
mit Wasser gefüllt und dasselbe wieder abgelassen werden; derselbe Zweck kann
aber auch durch besondere zur Seite der Thore befindliche Ablaufkanäle erreicht werden.
Die Kanäle werden von einer Schleusse zur andern horizontal fortgeführt, demnach kön-
nen auch die Schiffe, welche sie befahren, mit gleicher Leichtigkeit in beiden Richtun-
gen fortgehen. Einer Schleusse wird gewöhnlich ein Gefälle von 6 bis 8 Fuss gegeben.
Wenn daher die Anhöhen, welche Kanäle übersetzen, steil sind, so pflegt man zwei
oder mehrere Schleussen unmittelbar an einander zu stellen.

Soll nun ein Schiff den Kanal hinauffahren, so wird die Schleussung auf folgende
Art vorgenommen: Das Schiff fährt aus dem unteren Kanal in die Schleussenkammer
ein, worauf das untere Thor geschlossen und die im oberen Thore befindliche Schütze
aufgezogen wird. Das Wasser strömt durch die Schützenöffnung in die Schleussenkam-
mer und steigt darin so lange, bis es die Höhe des Wasserspiegels im Kanale oberhalb
der Schleusse erreicht hat. Bei diesem Steigen wird das Schiff zugleich gehoben und
wenn der Wasserspiegel in der Schleusse und im Kanale auf gleicher Höhe ist, werden
die oberen Schleussenthore geöffnet und das Schiff fährt itzt im Kanale weiter, bis es
abermals zu einer Schleusse gelangt.

Soll im Gegentheile ein Schiff aus dem oberen Kanale in den unteren gelangen, oder
bergab fahren, so führt man es bis zu dem obern Schleussenthore. Ist die Schleussen-
kammer gefüllt, so fährt das Schiff sogleich hinein; ist diess aber nicht der Fall, so
bleibt das Schiff am obern Schleussenthore stehen und es wird die in diesem Thore be-
findliche Schütze aufgezogen, nachdem das untere Thor geschlossen wurde. Das Wasser
in der Kammer wird nun durch das von oben zuströmende Wasser so lange anwach-
sen, bis es sich mit demselben in einer Ebene befindet. Itzt öffnet man die oberen
Schleussenthore, und führt das Schiff in die Kammer, schliesst hierauf das obere Thor
und öffnet die Schütze im unteren Thore. Durch diese fliesst das Wasser aus der Kam-
mer ab, und fällt endlich bis auf den Wasserspiegel im untern Kanale, worauf man
die untern Thorflügel öffnet und das Schiff hinausfahren lässt. Es leuchtet von selbst
ein, dass die Kammer nicht für jede Schleussung eigends gefüllt werden müsse. Wenn
nämlich ein Schiff hinauf fährt und hierauf ein zweites hinabfährt, so wird die Schleussen-
kammer nur zum Behufe des Hebens des Schiffes gefüllt und das nächste Schiff geht nun
mit derselben Wassermasse aus dem oberen Spiegel in den unteren herab. Wird ein
Kanal auf diese Art über ein Gebirge geführt, so unterliegt diess zwar keinem Anstande,
allein es muss immer das zur Schleussung erforderliche Wasser aus dem höchsten Punkte
(dem Scheidungspunkte) in den Kanal zugeführt und zu diesem Behufe auf der grössten
Höhe die nothwendigen Wasserbehälter angelegt werden. Der Wasserbedarf wird aus
der Anzahl Schiffe, welche den Kanal jährlich befahren und der Grösse der Schleussen-
kammern mit Rücksicht auf die fortwährende Verdampfung des Wassers berechnet.

§. 127.

Die Zeit, binnen welcher eine Schleussenkammer mit Wasser ge-
füllt wird
, berechnet man auf folgende Art: Wird die im oberen Thore befindliche

Schleussung der Schiffe.
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sind Thore A C und B G angebracht, in welchen kleinere Oeffnungen C und G mit
Schützen vorhanden sind. Hierdurch kann der Behälter oder die Schleussenkam-
mer
mit Wasser gefüllt und dasselbe wieder abgelassen werden; derselbe Zweck kann
aber auch durch besondere zur Seite der Thore befindliche Ablaufkanäle erreicht werden.
Die Kanäle werden von einer Schleusse zur andern horizontal fortgeführt, demnach kön-
nen auch die Schiffe, welche sie befahren, mit gleicher Leichtigkeit in beiden Richtun-
gen fortgehen. Einer Schleusse wird gewöhnlich ein Gefälle von 6 bis 8 Fuss gegeben.
Wenn daher die Anhöhen, welche Kanäle übersetzen, steil sind, so pflegt man zwei
oder mehrere Schleussen unmittelbar an einander zu stellen.

Soll nun ein Schiff den Kanal hinauffahren, so wird die Schleussung auf folgende
Art vorgenommen: Das Schiff fährt aus dem unteren Kanal in die Schleussenkammer
ein, worauf das untere Thor geschlossen und die im oberen Thore befindliche Schütze
aufgezogen wird. Das Wasser strömt durch die Schützenöffnung in die Schleussenkam-
mer und steigt darin so lange, bis es die Höhe des Wasserspiegels im Kanale oberhalb
der Schleusse erreicht hat. Bei diesem Steigen wird das Schiff zugleich gehoben und
wenn der Wasserspiegel in der Schleusse und im Kanale auf gleicher Höhe ist, werden
die oberen Schleussenthore geöffnet und das Schiff fährt itzt im Kanale weiter, bis es
abermals zu einer Schleusse gelangt.

Soll im Gegentheile ein Schiff aus dem oberen Kanale in den unteren gelangen, oder
bergab fahren, so führt man es bis zu dem obern Schleussenthore. Ist die Schleussen-
kammer gefüllt, so fährt das Schiff sogleich hinein; ist diess aber nicht der Fall, so
bleibt das Schiff am obern Schleussenthore stehen und es wird die in diesem Thore be-
findliche Schütze aufgezogen, nachdem das untere Thor geschlossen wurde. Das Wasser
in der Kammer wird nun durch das von oben zuströmende Wasser so lange anwach-
sen, bis es sich mit demselben in einer Ebene befindet. Itzt öffnet man die oberen
Schleussenthore, und führt das Schiff in die Kammer, schliesst hierauf das obere Thor
und öffnet die Schütze im unteren Thore. Durch diese fliesst das Wasser aus der Kam-
mer ab, und fällt endlich bis auf den Wasserspiegel im untern Kanale, worauf man
die untern Thorflügel öffnet und das Schiff hinausfahren lässt. Es leuchtet von selbst
ein, dass die Kammer nicht für jede Schleussung eigends gefüllt werden müsse. Wenn
nämlich ein Schiff hinauf fährt und hierauf ein zweites hinabfährt, so wird die Schleussen-
kammer nur zum Behufe des Hebens des Schiffes gefüllt und das nächste Schiff geht nun
mit derselben Wassermasse aus dem oberen Spiegel in den unteren herab. Wird ein
Kanal auf diese Art über ein Gebirge geführt, so unterliegt diess zwar keinem Anstande,
allein es muss immer das zur Schleussung erforderliche Wasser aus dem höchsten Punkte
(dem Scheidungspunkte) in den Kanal zugeführt und zu diesem Behufe auf der grössten
Höhe die nothwendigen Wasserbehälter angelegt werden. Der Wasserbedarf wird aus
der Anzahl Schiffe, welche den Kanal jährlich befahren und der Grösse der Schleussen-
kammern mit Rücksicht auf die fortwährende Verdampfung des Wassers berechnet.

§. 127.

Die Zeit, binnen welcher eine Schleussenkammer mit Wasser ge-
füllt wird
, berechnet man auf folgende Art: Wird die im oberen Thore befindliche

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[172/0190] Schleussung der Schiffe. sind Thore A C und B G angebracht, in welchen kleinere Oeffnungen C und G mit Schützen vorhanden sind. Hierdurch kann der Behälter oder die Schleussenkam- mer mit Wasser gefüllt und dasselbe wieder abgelassen werden; derselbe Zweck kann aber auch durch besondere zur Seite der Thore befindliche Ablaufkanäle erreicht werden. Die Kanäle werden von einer Schleusse zur andern horizontal fortgeführt, demnach kön- nen auch die Schiffe, welche sie befahren, mit gleicher Leichtigkeit in beiden Richtun- gen fortgehen. Einer Schleusse wird gewöhnlich ein Gefälle von 6 bis 8 Fuss gegeben. Wenn daher die Anhöhen, welche Kanäle übersetzen, steil sind, so pflegt man zwei oder mehrere Schleussen unmittelbar an einander zu stellen. Fig. 4. Tab. 47. Soll nun ein Schiff den Kanal hinauffahren, so wird die Schleussung auf folgende Art vorgenommen: Das Schiff fährt aus dem unteren Kanal in die Schleussenkammer ein, worauf das untere Thor geschlossen und die im oberen Thore befindliche Schütze aufgezogen wird. Das Wasser strömt durch die Schützenöffnung in die Schleussenkam- mer und steigt darin so lange, bis es die Höhe des Wasserspiegels im Kanale oberhalb der Schleusse erreicht hat. Bei diesem Steigen wird das Schiff zugleich gehoben und wenn der Wasserspiegel in der Schleusse und im Kanale auf gleicher Höhe ist, werden die oberen Schleussenthore geöffnet und das Schiff fährt itzt im Kanale weiter, bis es abermals zu einer Schleusse gelangt. Soll im Gegentheile ein Schiff aus dem oberen Kanale in den unteren gelangen, oder bergab fahren, so führt man es bis zu dem obern Schleussenthore. Ist die Schleussen- kammer gefüllt, so fährt das Schiff sogleich hinein; ist diess aber nicht der Fall, so bleibt das Schiff am obern Schleussenthore stehen und es wird die in diesem Thore be- findliche Schütze aufgezogen, nachdem das untere Thor geschlossen wurde. Das Wasser in der Kammer wird nun durch das von oben zuströmende Wasser so lange anwach- sen, bis es sich mit demselben in einer Ebene befindet. Itzt öffnet man die oberen Schleussenthore, und führt das Schiff in die Kammer, schliesst hierauf das obere Thor und öffnet die Schütze im unteren Thore. Durch diese fliesst das Wasser aus der Kam- mer ab, und fällt endlich bis auf den Wasserspiegel im untern Kanale, worauf man die untern Thorflügel öffnet und das Schiff hinausfahren lässt. Es leuchtet von selbst ein, dass die Kammer nicht für jede Schleussung eigends gefüllt werden müsse. Wenn nämlich ein Schiff hinauf fährt und hierauf ein zweites hinabfährt, so wird die Schleussen- kammer nur zum Behufe des Hebens des Schiffes gefüllt und das nächste Schiff geht nun mit derselben Wassermasse aus dem oberen Spiegel in den unteren herab. Wird ein Kanal auf diese Art über ein Gebirge geführt, so unterliegt diess zwar keinem Anstande, allein es muss immer das zur Schleussung erforderliche Wasser aus dem höchsten Punkte (dem Scheidungspunkte) in den Kanal zugeführt und zu diesem Behufe auf der grössten Höhe die nothwendigen Wasserbehälter angelegt werden. Der Wasserbedarf wird aus der Anzahl Schiffe, welche den Kanal jährlich befahren und der Grösse der Schleussen- kammern mit Rücksicht auf die fortwährende Verdampfung des Wassers berechnet. §. 127. Die Zeit, binnen welcher eine Schleussenkammer mit Wasser ge- füllt wird, berechnet man auf folgende Art: Wird die im oberen Thore befindliche

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/190>, abgerufen am 18.11.2024.