man von dem Effekte der ununterbrochenen Tragung der Lasten
[Formel 1]
(§. 41.) zwei Drittheile nimmt.
§. 47.
Wenn für den Transport eines Haufens Getreide, Obst u. dgl., welcher auf die Entfernung E von Menschen oder Thieren getragen werden soll, ein Anschlag über die hiezu erforderlichen Träger und ihre Kosten gefordert wird, so lässt sich diess mit Hülfe der Gleichung
[Formel 2]
sehr leicht be- antworten. Das Gewicht der gesammten Last, welche transportirt werden soll, sey = M, und die hiezu erforderliche Anzahl Träger, welche die Last in einem Tage an Ort und Stelle bringen = N, so ist offenbar N x n Q = M, demnach die Anzahl der Arbeiter
[Formel 3]
. Wenn nun ein Arbeiter täglich den Taglohn p erhält, so sind die gesammten Transportkosten
[Formel 4]
.
Beispiel. Es soll ein Haufen Obst aus einem Garten in die Wohnung des In- habers, welche 200 Klafter vom Garten entfernt ist, getragen werden. Ein Tragkorb wiegt 4,5 Lb und man hat von den Arbeitern, welche hiebei verwendet werden sollen, die Erfahrung eingehohlt, dass sie im Stande sind, täglich 30 Lb auf eine Entfernung von 3 N. Oe. Meilen zu tragen.
Nach diesen gegebenen Grössen ist die Last, welche ein Arbeiter täglich an Ort und Stelle zu bringen im Stande ist:
[Formel 5]
= 10 Zentner 20 Lb.
Es kommt demnach für 10 Zentner 20 Lb ein Taglohn p zu entrichten, folglich, wenn das Gewicht des gesammten Obstes, (das nach Strichen oder nach Zentnern gemessen wird) in unserem Falle 200 Strich oder 225 Zentner beträgt, so werden 22 Arbeiter im Stande seyn, diese ganze Last in einem Tage an Ort und Stelle zu bringen. Wäre nun der Taglohn eines Arbeiters p = 15 kr., so würden die gesammten Tragungskosten auf 5 fl. 30 kr. anzuschlagen seyn.
Gegen diesen Betrag kann nämlich die verlangte Arbeit in Akkord gegeben, und übrigens den Arbeitern frei gelassen werden, welche Last sie in ihre Tragkörbe nehmen und mit welcher Geschwindigkeit sie gehen, oder wie viel Gänge sie in einem Tage ver- richten wollen. Es ist aber ihrem eigenen Vortheile gemäss, sich bei der Bemessung der Ladung und der Anzahl Gänge an diejenigen Werthe zu halten, welche die Rechnung als die vortheilhaftesten angibt, weil sonst die Arbeiter entweder durch die zu grosse auf sich genommene Belastung, oder bei geringerer Belastung durch die nöthige grössere Ge- schwindigkeit zu sehr ermüden, und in beiden Fällen den gehofften Verdienst nicht zu finden im Stande seyn würden.
§. 48.
Da die bisherigen Rechnungen nur Resultate liefern, welche dem Zwecke nahe kom- men, und hauptsächlich nur desshalb aufgestellt wurden, um solche Arbeiten mit einem
Arbeiten ohne Maschinen.
man von dem Effekte der ununterbrochenen Tragung der Lasten
[Formel 1]
(§. 41.) zwei Drittheile nimmt.
§. 47.
Wenn für den Transport eines Haufens Getreide, Obst u. dgl., welcher auf die Entfernung E von Menschen oder Thieren getragen werden soll, ein Anschlag über die hiezu erforderlichen Träger und ihre Kosten gefordert wird, so lässt sich diess mit Hülfe der Gleichung
[Formel 2]
sehr leicht be- antworten. Das Gewicht der gesammten Last, welche transportirt werden soll, sey = M, und die hiezu erforderliche Anzahl Träger, welche die Last in einem Tage an Ort und Stelle bringen = N, so ist offenbar N × n Q = M, demnach die Anzahl der Arbeiter
[Formel 3]
. Wenn nun ein Arbeiter täglich den Taglohn p erhält, so sind die gesammten Transportkosten
[Formel 4]
.
Beispiel. Es soll ein Haufen Obst aus einem Garten in die Wohnung des In- habers, welche 200 Klafter vom Garten entfernt ist, getragen werden. Ein Tragkorb wiegt 4,5 ℔ und man hat von den Arbeitern, welche hiebei verwendet werden sollen, die Erfahrung eingehohlt, dass sie im Stande sind, täglich 30 ℔ auf eine Entfernung von 3 N. Oe. Meilen zu tragen.
Nach diesen gegebenen Grössen ist die Last, welche ein Arbeiter täglich an Ort und Stelle zu bringen im Stande ist:
[Formel 5]
= 10 Zentner 20 ℔.
Es kommt demnach für 10 Zentner 20 ℔ ein Taglohn p zu entrichten, folglich, wenn das Gewicht des gesammten Obstes, (das nach Strichen oder nach Zentnern gemessen wird) in unserem Falle 200 Strich oder 225 Zentner beträgt, so werden 22 Arbeiter im Stande seyn, diese ganze Last in einem Tage an Ort und Stelle zu bringen. Wäre nun der Taglohn eines Arbeiters p = 15 kr., so würden die gesammten Tragungskosten auf 5 fl. 30 kr. anzuschlagen seyn.
Gegen diesen Betrag kann nämlich die verlangte Arbeit in Akkord gegeben, und übrigens den Arbeitern frei gelassen werden, welche Last sie in ihre Tragkörbe nehmen und mit welcher Geschwindigkeit sie gehen, oder wie viel Gänge sie in einem Tage ver- richten wollen. Es ist aber ihrem eigenen Vortheile gemäss, sich bei der Bemessung der Ladung und der Anzahl Gänge an diejenigen Werthe zu halten, welche die Rechnung als die vortheilhaftesten angibt, weil sonst die Arbeiter entweder durch die zu grosse auf sich genommene Belastung, oder bei geringerer Belastung durch die nöthige grössere Ge- schwindigkeit zu sehr ermüden, und in beiden Fällen den gehofften Verdienst nicht zu finden im Stande seyn würden.
§. 48.
Da die bisherigen Rechnungen nur Resultate liefern, welche dem Zwecke nahe kom- men, und hauptsächlich nur desshalb aufgestellt wurden, um solche Arbeiten mit einem
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0093"n="63"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#i">Arbeiten ohne Maschinen.</hi></fw><lb/>
man von dem Effekte der ununterbrochenen Tragung der Lasten <formula/><lb/>
(§. 41.) <hirendition="#g">zwei Drittheile</hi> nimmt.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 47.</head><lb/><p>Wenn für den Transport eines Haufens Getreide, Obst u. dgl., welcher auf die<lb/>
Entfernung E von Menschen oder Thieren getragen werden soll, ein <hirendition="#g">Anschlag<lb/>
über die hiezu erforderlichen Träger und ihre Kosten</hi> gefordert wird,<lb/>
so lässt sich diess mit Hülfe der Gleichung <formula/> sehr leicht be-<lb/>
antworten. Das Gewicht der gesammten Last, welche transportirt werden soll, sey<lb/>
= M, und die hiezu erforderliche Anzahl Träger, welche die Last in einem Tage an<lb/>
Ort und Stelle bringen = N, so ist offenbar N × n Q = M, demnach die Anzahl der<lb/>
Arbeiter <formula/>. Wenn nun ein Arbeiter täglich den Taglohn p erhält, so sind die<lb/>
gesammten Transportkosten <formula/>.</p><lb/><p><hirendition="#g">Beispiel</hi>. Es soll ein Haufen Obst aus einem Garten in die Wohnung des In-<lb/>
habers, welche 200 Klafter vom Garten entfernt ist, getragen werden. Ein Tragkorb<lb/>
wiegt 4,<hirendition="#sub">5</hi>℔ und man hat von den Arbeitern, welche hiebei verwendet werden sollen,<lb/>
die Erfahrung eingehohlt, dass sie im Stande sind, täglich 30 ℔ auf eine Entfernung von<lb/>
3 N. Oe. Meilen zu tragen.</p><lb/><p>Nach diesen gegebenen Grössen ist die Last, welche ein Arbeiter täglich an Ort und<lb/>
Stelle zu bringen im Stande ist: <formula/><lb/>
= 10 Zentner 20 ℔.</p><lb/><p>Es kommt demnach für 10 Zentner 20 ℔ ein Taglohn p zu entrichten, folglich, wenn<lb/>
das Gewicht des gesammten Obstes, (das nach Strichen oder nach Zentnern gemessen<lb/>
wird) in unserem Falle 200 Strich oder 225 Zentner beträgt, so werden 22 Arbeiter im<lb/>
Stande seyn, diese ganze Last in einem Tage an Ort und Stelle zu bringen. Wäre nun<lb/>
der Taglohn eines Arbeiters p = 15 kr., so würden die gesammten Tragungskosten auf<lb/>
5 fl. 30 kr. anzuschlagen seyn.</p><lb/><p>Gegen diesen Betrag kann nämlich die verlangte Arbeit in Akkord gegeben, und<lb/>
übrigens den Arbeitern frei gelassen werden, welche Last sie in ihre Tragkörbe nehmen<lb/>
und mit welcher Geschwindigkeit sie gehen, oder wie viel Gänge sie in einem Tage ver-<lb/>
richten wollen. Es ist aber ihrem eigenen Vortheile gemäss, sich bei der Bemessung der<lb/>
Ladung und der Anzahl Gänge an diejenigen Werthe zu halten, welche die Rechnung als<lb/>
die vortheilhaftesten angibt, weil sonst die Arbeiter entweder durch die zu grosse auf sich<lb/>
genommene Belastung, oder bei geringerer Belastung durch die nöthige grössere Ge-<lb/>
schwindigkeit zu sehr ermüden, und in beiden Fällen den gehofften Verdienst nicht zu<lb/>
finden im Stande seyn würden.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 48.</head><lb/><p>Da die bisherigen Rechnungen nur Resultate liefern, welche dem Zwecke nahe kom-<lb/>
men, und hauptsächlich nur desshalb aufgestellt wurden, um solche Arbeiten mit einem<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[63/0093]
Arbeiten ohne Maschinen.
man von dem Effekte der ununterbrochenen Tragung der Lasten [FORMEL]
(§. 41.) zwei Drittheile nimmt.
§. 47.
Wenn für den Transport eines Haufens Getreide, Obst u. dgl., welcher auf die
Entfernung E von Menschen oder Thieren getragen werden soll, ein Anschlag
über die hiezu erforderlichen Träger und ihre Kosten gefordert wird,
so lässt sich diess mit Hülfe der Gleichung [FORMEL] sehr leicht be-
antworten. Das Gewicht der gesammten Last, welche transportirt werden soll, sey
= M, und die hiezu erforderliche Anzahl Träger, welche die Last in einem Tage an
Ort und Stelle bringen = N, so ist offenbar N × n Q = M, demnach die Anzahl der
Arbeiter [FORMEL]. Wenn nun ein Arbeiter täglich den Taglohn p erhält, so sind die
gesammten Transportkosten [FORMEL].
Beispiel. Es soll ein Haufen Obst aus einem Garten in die Wohnung des In-
habers, welche 200 Klafter vom Garten entfernt ist, getragen werden. Ein Tragkorb
wiegt 4,5 ℔ und man hat von den Arbeitern, welche hiebei verwendet werden sollen,
die Erfahrung eingehohlt, dass sie im Stande sind, täglich 30 ℔ auf eine Entfernung von
3 N. Oe. Meilen zu tragen.
Nach diesen gegebenen Grössen ist die Last, welche ein Arbeiter täglich an Ort und
Stelle zu bringen im Stande ist: [FORMEL]
= 10 Zentner 20 ℔.
Es kommt demnach für 10 Zentner 20 ℔ ein Taglohn p zu entrichten, folglich, wenn
das Gewicht des gesammten Obstes, (das nach Strichen oder nach Zentnern gemessen
wird) in unserem Falle 200 Strich oder 225 Zentner beträgt, so werden 22 Arbeiter im
Stande seyn, diese ganze Last in einem Tage an Ort und Stelle zu bringen. Wäre nun
der Taglohn eines Arbeiters p = 15 kr., so würden die gesammten Tragungskosten auf
5 fl. 30 kr. anzuschlagen seyn.
Gegen diesen Betrag kann nämlich die verlangte Arbeit in Akkord gegeben, und
übrigens den Arbeitern frei gelassen werden, welche Last sie in ihre Tragkörbe nehmen
und mit welcher Geschwindigkeit sie gehen, oder wie viel Gänge sie in einem Tage ver-
richten wollen. Es ist aber ihrem eigenen Vortheile gemäss, sich bei der Bemessung der
Ladung und der Anzahl Gänge an diejenigen Werthe zu halten, welche die Rechnung als
die vortheilhaftesten angibt, weil sonst die Arbeiter entweder durch die zu grosse auf sich
genommene Belastung, oder bei geringerer Belastung durch die nöthige grössere Ge-
schwindigkeit zu sehr ermüden, und in beiden Fällen den gehofften Verdienst nicht zu
finden im Stande seyn würden.
§. 48.
Da die bisherigen Rechnungen nur Resultate liefern, welche dem Zwecke nahe kom-
men, und hauptsächlich nur desshalb aufgestellt wurden, um solche Arbeiten mit einem
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/93>, abgerufen am 18.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.