Gercke, Hermann: Die Torpedowaffe. Berlin, 1898.Anhang. V. Das Gutachten der spanischen Kommission. Die zu gleichem Zwecke eingesetzte spanische Untersuchungs- Es hätten ferner alle mit der Explosion eines Torpedos ver- Es wird ferner aufgeführt, daß es nicht gelungen sei, Angaben Eine Veränderung des Meeresbodens hätten die spanischen Taucher Schließlich wird angeführt, daß bislang noch kein Fall bekannt Daher lautet das Gutachten dahin, daß: Anhang. V. Das Gutachten der ſpaniſchen Kommiſſion. Die zu gleichem Zwecke eingeſetzte ſpaniſche Unterſuchungs- Es hätten ferner alle mit der Exploſion eines Torpedos ver- Es wird ferner aufgeführt, daß es nicht gelungen ſei, Angaben Eine Veränderung des Meeresbodens hätten die ſpaniſchen Taucher Schließlich wird angeführt, daß bislang noch kein Fall bekannt Daher lautet das Gutachten dahin, daß: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0126" n="102"/> <fw place="top" type="header">Anhang.</fw><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#aq">V.</hi><hi rendition="#g">Das Gutachten der ſpaniſchen Kommiſſion</hi>.</head><lb/> <p>Die zu gleichem Zwecke eingeſetzte ſpaniſche Unterſuchungs-<lb/> kommiſſion weiſt die Möglichkeit, daß die „Maine“ durch eine Mine<lb/> zerſtört worden ſei, weit von ſich und hält es auch für unmöglich,<lb/> daß ein Torpedo ſolches ſollte bewirkt haben können. Es ſeien weder<lb/> eine Beobachtungsſtation, noch Kabel zum Zünden einer Mine<lb/> gefunden worden.</p><lb/> <p>Es hätten ferner alle mit der Exploſion eines Torpedos ver-<lb/> bundenen Begleiterſcheinungen, wie aufſteigende Waſſerſäule, Bewegung<lb/> des Waſſers, Erſchütterungen an Land, getödtete Fiſche, gefehlt, und<lb/> der Hafendamm hätte keine Beſchädigungen aufzuweiſen.</p><lb/> <p>Es wird ferner aufgeführt, daß es nicht gelungen ſei, Angaben<lb/> über die Mengen exploſiver Stoffe zu erhalten, welche die „Maine“<lb/> an Bord gehabt habe, daß es nicht gelungen ſei, Vernehmungen von<lb/> Perſonen der Schiffsbeſatzung anzuſtellen, und ſchließlich, daß die<lb/> Kommiſſion daran verhindert worden wäre, eine Beſichtigung des<lb/> Wracks vorzunehmen, daß aber, als ſolches möglich, das Wrack ſchon<lb/> zu tief in den Schlick verſunken geweſen ſei.</p><lb/> <p>Eine Veränderung des Meeresbodens hätten die ſpaniſchen Taucher<lb/> nicht konſtatiren können, wohl aber ſtände es außer allem Zweifel,<lb/> daß an Bord der „Maine“ Munitionsräume explodirt ſeien.</p><lb/> <p>Schließlich wird angeführt, daß bislang noch kein Fall bekannt<lb/> ſei, in dem eine Mine oder ein Torpedo auch die Munitionsräume<lb/> eines Schiffes zur Exploſion gebracht habe, daß dagegen eine Menge<lb/> von Urſachen denkbar wären, welche eine Entzündung hätten zur<lb/> Folge haben können.</p><lb/> <p>Daher lautet das Gutachten dahin, daß:<lb/> 1. die „Maine“ durch eine Exploſion im Vorſchiffe zu Grunde<lb/> gegangen ſei,<lb/> 2. daß nach den Schiffsplänen nur Pulver und Granaten in<lb/> Frage kämen,<lb/> 3. daß die betreffenden Munitionsräume nach den Plänen von<lb/> Kohlenbunkern umgeben geweſen wären,<lb/> 4. daß die Exploſion nur innere Urſachen gehabt habe,<lb/> 5. daß es für die ſpaniſche Kommiſſion unmöglich ſei, die inneren<lb/> Urſachen aufzudecken,<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [102/0126]
Anhang.
V. Das Gutachten der ſpaniſchen Kommiſſion.
Die zu gleichem Zwecke eingeſetzte ſpaniſche Unterſuchungs-
kommiſſion weiſt die Möglichkeit, daß die „Maine“ durch eine Mine
zerſtört worden ſei, weit von ſich und hält es auch für unmöglich,
daß ein Torpedo ſolches ſollte bewirkt haben können. Es ſeien weder
eine Beobachtungsſtation, noch Kabel zum Zünden einer Mine
gefunden worden.
Es hätten ferner alle mit der Exploſion eines Torpedos ver-
bundenen Begleiterſcheinungen, wie aufſteigende Waſſerſäule, Bewegung
des Waſſers, Erſchütterungen an Land, getödtete Fiſche, gefehlt, und
der Hafendamm hätte keine Beſchädigungen aufzuweiſen.
Es wird ferner aufgeführt, daß es nicht gelungen ſei, Angaben
über die Mengen exploſiver Stoffe zu erhalten, welche die „Maine“
an Bord gehabt habe, daß es nicht gelungen ſei, Vernehmungen von
Perſonen der Schiffsbeſatzung anzuſtellen, und ſchließlich, daß die
Kommiſſion daran verhindert worden wäre, eine Beſichtigung des
Wracks vorzunehmen, daß aber, als ſolches möglich, das Wrack ſchon
zu tief in den Schlick verſunken geweſen ſei.
Eine Veränderung des Meeresbodens hätten die ſpaniſchen Taucher
nicht konſtatiren können, wohl aber ſtände es außer allem Zweifel,
daß an Bord der „Maine“ Munitionsräume explodirt ſeien.
Schließlich wird angeführt, daß bislang noch kein Fall bekannt
ſei, in dem eine Mine oder ein Torpedo auch die Munitionsräume
eines Schiffes zur Exploſion gebracht habe, daß dagegen eine Menge
von Urſachen denkbar wären, welche eine Entzündung hätten zur
Folge haben können.
Daher lautet das Gutachten dahin, daß:
1. die „Maine“ durch eine Exploſion im Vorſchiffe zu Grunde
gegangen ſei,
2. daß nach den Schiffsplänen nur Pulver und Granaten in
Frage kämen,
3. daß die betreffenden Munitionsräume nach den Plänen von
Kohlenbunkern umgeben geweſen wären,
4. daß die Exploſion nur innere Urſachen gehabt habe,
5. daß es für die ſpaniſche Kommiſſion unmöglich ſei, die inneren
Urſachen aufzudecken,
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