Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Gerber, Carl Friedrich von: Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrecht. Leipzig, 1865.

Bild:
<< vorherige Seite

§. 56. Competenz der Justiz.
manche Lücke unseres modernen Staatsrechts geschlos-
sen würde.10

Die Entscheidung von Competenzconflicten zwischen
den Justiz- und Verwaltungsbehörden11 ist häufig den
Gerichten entzogen, und entweder dem Monarchen
selbst vorbehalten, oder einer besonderen hierzu be-
rufenen Behörde anheim gegeben.12



10 Bekanntlich ein jetzt von verschiedenen Seiten in Anregung
gebrachter Gedanke.
11 Man unterscheidet negative und positive Competenzcon-
flicte, je nachdem eine Behörde die Competenz ablehnt oder
fordert.
12 Siehe die Nachweise bei Zachariä a. a. O. §. 177. Note
14--18.
12*

§. 56. Competenz der Justiz.
manche Lücke unseres modernen Staatsrechts geschlos-
sen würde.10

Die Entscheidung von Competenzconflicten zwischen
den Justiz- und Verwaltungsbehörden11 ist häufig den
Gerichten entzogen, und entweder dem Monarchen
selbst vorbehalten, oder einer besonderen hierzu be-
rufenen Behörde anheim gegeben.12



10 Bekanntlich ein jetzt von verschiedenen Seiten in Anregung
gebrachter Gedanke.
11 Man unterscheidet negative und positive Competenzcon-
flicte, je nachdem eine Behörde die Competenz ablehnt oder
fordert.
12 Siehe die Nachweise bei Zachariä a. a. O. §. 177. Note
14—18.
12*
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0197" n="179"/><fw place="top" type="header">§. 56. Competenz der Justiz.</fw><lb/>
manche Lücke unseres modernen Staatsrechts geschlos-<lb/>
sen würde.<note place="foot" n="10">Bekanntlich ein jetzt von verschiedenen Seiten in Anregung<lb/>
gebrachter Gedanke.</note></p><lb/>
            <p>Die Entscheidung von Competenzconflicten zwischen<lb/>
den Justiz- und Verwaltungsbehörden<note place="foot" n="11">Man unterscheidet negative und positive Competenzcon-<lb/>
flicte, je nachdem eine Behörde die Competenz ablehnt oder<lb/>
fordert.</note> ist häufig den<lb/>
Gerichten entzogen, und entweder dem Monarchen<lb/>
selbst vorbehalten, oder einer besonderen hierzu be-<lb/>
rufenen Behörde anheim gegeben.<note place="foot" n="12">Siehe die Nachweise bei Zachariä a. a. O. §. 177. Note<lb/>
14&#x2014;18.</note></p>
          </div>
        </div>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
      <fw place="bottom" type="sig">12*</fw><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[179/0197] §. 56. Competenz der Justiz. manche Lücke unseres modernen Staatsrechts geschlos- sen würde. 10 Die Entscheidung von Competenzconflicten zwischen den Justiz- und Verwaltungsbehörden 11 ist häufig den Gerichten entzogen, und entweder dem Monarchen selbst vorbehalten, oder einer besonderen hierzu be- rufenen Behörde anheim gegeben. 12 10 Bekanntlich ein jetzt von verschiedenen Seiten in Anregung gebrachter Gedanke. 11 Man unterscheidet negative und positive Competenzcon- flicte, je nachdem eine Behörde die Competenz ablehnt oder fordert. 12 Siehe die Nachweise bei Zachariä a. a. O. §. 177. Note 14—18. 12*

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/gerber_staatsrecht_1865
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/gerber_staatsrecht_1865/197
Zitationshilfe: Gerber, Carl Friedrich von: Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrecht. Leipzig, 1865, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerber_staatsrecht_1865/197>, abgerufen am 27.11.2024.