Fällen hauptsächlich der Zersetzung von Luftarten zuzuschreiben. Nemlich, es brennt nicht nur die Masse des entzündeten Körpers, sondern auch die flüchtigen Theile, die daraus emporsteigen, fahren noch fort zu brennen, d. h. Lebensluft, der sie begegnen, zu zersetzen, und dadurch Wärme mit Licht frey zu machen. Man kan also auch richtig sagen, daß die Flamme des brennenden Körpers der brennende Dampf oder Rauch desselben sey.
Daß die Flamme Wasser giebt, ist unläugbare Thatsache; blos das ist streitig, ob das Wasser aus Bestandtheilen der zersetzten Luftarten erzeugt, oder ob es aus den Luftarten selbst nur ausgeschieden werde.
Die Versuche der holländischen Gelehrten, welche in mephitischen Luftarten ohne Zersetzung derselben und selbst im luftleeren Raume Entzündnngen hervorgebracht |haben, widersprechen dieser Theorie nicht. Deutsche Physiker, die jene Versuche wiederholten, haben dabey nur Glühen, keine Flamme, bemerkt, s. den Zusatz des Art. Verbrennung. Und sollte selbst Flamme dabey statt finden, so wird auch dieses nach Herrn Lichtenbergs Bemerkung (Anm. zu Erxlebens Naturl. 6te Aufl. §. 447) recht gut aus der alten Theorie zu erklären seyn, da es gar nicht in sich widersprechend ist, daß Hitze mit Licht auch bey plötzlichen Zersetzungen anderer Körper, so gut als bey Luftzersetzungen, entstehen kan.
Ueber die Elektricität der Flamme hat der Abbe Hemmer(Comm. Acad. sc. Theodoro-Palat. Vol. VI. Physicum. Mannh. 1790. 4. p. 23 sqq. s. Grens Journ. d. Phys. B. II. S. 205 u. f.) Versuche angestellt. Vom Gebrauch der Lichtflamme zum Elektrometer s. den Zusatz des Art. Luftelektrometer.
Flasche, geladne.
Zus. zu diesem Art Th. II. S. 287--312.
Zu S. 289. Hier wird als rathsam empfohlen, den unbelegten Theil der Ladungsflaschen EGBHF (Taf. IX. Fig. 31) durch einen Ueberzug von Siegellack gegen die Feuchtigkeit zu schützen. Dieses ward bisher als allgemeine Erfahrung angesehen; genaue Experimentatoren luden keine
Faͤllen hauptſaͤchlich der Zerſetzung von Luftarten zuzuſchreiben. Nemlich, es brennt nicht nur die Maſſe des entzuͤndeten Koͤrpers, ſondern auch die fluͤchtigen Theile, die daraus emporſteigen, fahren noch fort zu brennen, d. h. Lebensluft, der ſie begegnen, zu zerſetzen, und dadurch Waͤrme mit Licht frey zu machen. Man kan alſo auch richtig ſagen, daß die Flamme des brennenden Koͤrpers der brennende Dampf oder Rauch deſſelben ſey.
Daß die Flamme Waſſer giebt, iſt unlaͤugbare Thatſache; blos das iſt ſtreitig, ob das Waſſer aus Beſtandtheilen der zerſetzten Luftarten erzeugt, oder ob es aus den Luftarten ſelbſt nur ausgeſchieden werde.
Die Verſuche der hollaͤndiſchen Gelehrten, welche in mephitiſchen Luftarten ohne Zerſetzung derſelben und ſelbſt im luftleeren Raume Entzuͤndnngen hervorgebracht |haben, widerſprechen dieſer Theorie nicht. Deutſche Phyſiker, die jene Verſuche wiederholten, haben dabey nur Gluͤhen, keine Flamme, bemerkt, ſ. den Zuſatz des Art. Verbrennung. Und ſollte ſelbſt Flamme dabey ſtatt finden, ſo wird auch dieſes nach Herrn Lichtenbergs Bemerkung (Anm. zu Erxlebens Naturl. 6te Aufl. §. 447) recht gut aus der alten Theorie zu erklaͤren ſeyn, da es gar nicht in ſich widerſprechend iſt, daß Hitze mit Licht auch bey ploͤtzlichen Zerſetzungen anderer Koͤrper, ſo gut als bey Luftzerſetzungen, entſtehen kan.
Ueber die Elektricitaͤt der Flamme hat der Abbe Hemmer(Comm. Acad. ſc. Theodoro-Palat. Vol. VI. Phyſicum. Mannh. 1790. 4. p. 23 ſqq. ſ. Grens Journ. d. Phyſ. B. II. S. 205 u. f.) Verſuche angeſtellt. Vom Gebrauch der Lichtflamme zum Elektrometer ſ. den Zuſatz des Art. Luftelektrometer.
Flaſche, geladne.
Zuſ. zu dieſem Art Th. II. S. 287—312.
Zu S. 289. Hier wird als rathſam empfohlen, den unbelegten Theil der Ladungsflaſchen EGBHF (Taf. IX. Fig. 31) durch einen Ueberzug von Siegellack gegen die Feuchtigkeit zu ſchuͤtzen. Dieſes ward bisher als allgemeine Erfahrung angeſehen; genaue Experimentatoren luden keine
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Faͤllen hauptſaͤchlich der Zerſetzung von Luftarten zuzuſchreiben. Nemlich, es brennt nicht nur die Maſſe des entzuͤndeten Koͤrpers, ſondern auch die fluͤchtigen Theile, die daraus emporſteigen, fahren noch fort zu brennen, d. h. Lebensluft, der ſie begegnen, zu zerſetzen, und dadurch Waͤrme mit Licht frey zu machen. Man kan alſo auch richtig ſagen, daß die Flamme des brennenden Koͤrpers der brennende Dampf oder Rauch deſſelben ſey.
Daß die Flamme Waſſer giebt, iſt unlaͤugbare Thatſache; blos das iſt ſtreitig, ob das Waſſer aus Beſtandtheilen der zerſetzten Luftarten erzeugt, oder ob es aus den Luftarten ſelbſt nur ausgeſchieden werde.
Die Verſuche der hollaͤndiſchen Gelehrten, welche in mephitiſchen Luftarten ohne Zerſetzung derſelben und ſelbſt im luftleeren Raume Entzuͤndnngen hervorgebracht |haben, widerſprechen dieſer Theorie nicht. Deutſche Phyſiker, die jene Verſuche wiederholten, haben dabey nur Gluͤhen, keine Flamme, bemerkt, ſ. den Zuſatz des Art. Verbrennung. Und ſollte ſelbſt Flamme dabey ſtatt finden, ſo wird auch dieſes nach Herrn Lichtenbergs Bemerkung (Anm. zu Erxlebens Naturl. 6te Aufl. §. 447) recht gut aus der alten Theorie zu erklaͤren ſeyn, da es gar nicht in ſich widerſprechend iſt, daß Hitze mit Licht auch bey ploͤtzlichen Zerſetzungen anderer Koͤrper, ſo gut als bey Luftzerſetzungen, entſtehen kan.
Ueber die Elektricitaͤt der Flamme hat der Abbe Hemmer (Comm. Acad. ſc. Theodoro-Palat. Vol. VI. Phyſicum. Mannh. 1790. 4. p. 23 ſqq. ſ. Grens Journ. d. Phyſ. B. II. S. 205 u. f.) Verſuche angeſtellt. Vom Gebrauch der Lichtflamme zum Elektrometer ſ. den Zuſatz des Art. Luftelektrometer.
Flaſche, geladne.
Zuſ. zu dieſem Art Th. II. S. 287—312.
Zu S. 289. Hier wird als rathſam empfohlen, den unbelegten Theil der Ladungsflaſchen EGBHF (Taf. IX. Fig. 31) durch einen Ueberzug von Siegellack gegen die Feuchtigkeit zu ſchuͤtzen. Dieſes ward bisher als allgemeine Erfahrung angeſehen; genaue Experimentatoren luden keine
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Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 5. Leipzig, 1799, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gehler_woerterbuch05_1799/423>, abgerufen am 22.11.2024.
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