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Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 1. Leipzig, 1798.

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der Winkel, den der gebrochne Stral CK mit ihr macht, KCH, der Brechungswinkel (angulus refractionis). Nach andern heißt KCH auch der gebrochne Winkel (angulus refractus), s. Brechungswinkel. Die Ebne durch das Einfallsloth und den einfallenden Stral, oder die verlängerte Ebne des Einfallswinkels SCR heißt die Brechungsebne (planum refractionis). Gesetze der Brechung.

I. Wenn ein Lichtstral aus einem dünnern Mittel A in ein dichteres B übergeht, so wird er nach dem Einfallslothe zu gebrochen. Der Sinus des Einfallswinkels und des Brechungswinkels stehen dabey in einem beständigen Verhältnisse (m : n, wo m > n), welches für eben dieselben Mittel A und B immer einerley bleibt, der Einfallswinkel sey groß oder klein. m:n heißt das Brechungsverhältniß für die Mittel A und B.

II. Wenn ein Lichtstral aus einem dichtern Mittel B in ein dünneres A übergeht, so wird er von dem Einfallslothe ab gebrochen. Der Sinus des Einfallswinkels und des Brechungswinkels stehen dabey in einem beständigen Verhältnisse, welches, wenn die Mittel A und B eben dieselben sind, wie bey I., das umgekehrte des vorigen (oder n:m) ist.

III. In beyden Fällen bleibt der gebrochne Stral in der Brechungsebne.

Dies sind die Gesetze der Brechung. Aus ihnen folgt sogleich, daß Stralen, welche lothrecht auf die brechende Fläche fallen, ungebrochen oder in ihrer vorigen Richtung fortgehen. Für diesen Fall nemlich verschwindet der Einfallswinkel, daher auch sein Sinus, und der in beständigem Verhältnisse mit ihm stehende Sinus des Brechungswinkels, mithin auch der Brechungswinkel selbst, und es findet keine Brechung statt.

Auch findet im zweyten Falle keine Brechung statt, wenn der Sinus des Einfallswinkels (für den Sinustotus


der Winkel, den der gebrochne Stral CK mit ihr macht, KCH, der Brechungswinkel (angulus refractionis). Nach andern heißt KCH auch der gebrochne Winkel (angulus refractus), ſ. Brechungswinkel. Die Ebne durch das Einfallsloth und den einfallenden Stral, oder die verlaͤngerte Ebne des Einfallswinkels SCR heißt die Brechungsebne (planum refractionis). Geſetze der Brechung.

I. Wenn ein Lichtſtral aus einem duͤnnern Mittel A in ein dichteres B uͤbergeht, ſo wird er nach dem Einfallslothe zu gebrochen. Der Sinus des Einfallswinkels und des Brechungswinkels ſtehen dabey in einem beſtaͤndigen Verhaͤltniſſe (m : n, wo m > n), welches fuͤr eben dieſelben Mittel A und B immer einerley bleibt, der Einfallswinkel ſey groß oder klein. m:n heißt das Brechungsverhaͤltniß fuͤr die Mittel A und B.

II. Wenn ein Lichtſtral aus einem dichtern Mittel B in ein duͤnneres A uͤbergeht, ſo wird er von dem Einfallslothe ab gebrochen. Der Sinus des Einfallswinkels und des Brechungswinkels ſtehen dabey in einem beſtaͤndigen Verhaͤltniſſe, welches, wenn die Mittel A und B eben dieſelben ſind, wie bey I., das umgekehrte des vorigen (oder n:m) iſt.

III. In beyden Faͤllen bleibt der gebrochne Stral in der Brechungsebne.

Dies ſind die Geſetze der Brechung. Aus ihnen folgt ſogleich, daß Stralen, welche lothrecht auf die brechende Flaͤche fallen, ungebrochen oder in ihrer vorigen Richtung fortgehen. Fuͤr dieſen Fall nemlich verſchwindet der Einfallswinkel, daher auch ſein Sinus, und der in beſtaͤndigem Verhaͤltniſſe mit ihm ſtehende Sinus des Brechungswinkels, mithin auch der Brechungswinkel ſelbſt, und es findet keine Brechung ſtatt.

Auch findet im zweyten Falle keine Brechung ſtatt, wenn der Sinus des Einfallswinkels (fuͤr den Sinustotus

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[413/0427] der Winkel, den der gebrochne Stral CK mit ihr macht, KCH, der Brechungswinkel (angulus refractionis). Nach andern heißt KCH auch der gebrochne Winkel (angulus refractus), ſ. Brechungswinkel. Die Ebne durch das Einfallsloth und den einfallenden Stral, oder die verlaͤngerte Ebne des Einfallswinkels SCR heißt die Brechungsebne (planum refractionis). Geſetze der Brechung. I. Wenn ein Lichtſtral aus einem duͤnnern Mittel A in ein dichteres B uͤbergeht, ſo wird er nach dem Einfallslothe zu gebrochen. Der Sinus des Einfallswinkels und des Brechungswinkels ſtehen dabey in einem beſtaͤndigen Verhaͤltniſſe (m : n, wo m > n), welches fuͤr eben dieſelben Mittel A und B immer einerley bleibt, der Einfallswinkel ſey groß oder klein. m:n heißt das Brechungsverhaͤltniß fuͤr die Mittel A und B. II. Wenn ein Lichtſtral aus einem dichtern Mittel B in ein duͤnneres A uͤbergeht, ſo wird er von dem Einfallslothe ab gebrochen. Der Sinus des Einfallswinkels und des Brechungswinkels ſtehen dabey in einem beſtaͤndigen Verhaͤltniſſe, welches, wenn die Mittel A und B eben dieſelben ſind, wie bey I., das umgekehrte des vorigen (oder n:m) iſt. III. In beyden Faͤllen bleibt der gebrochne Stral in der Brechungsebne. Dies ſind die Geſetze der Brechung. Aus ihnen folgt ſogleich, daß Stralen, welche lothrecht auf die brechende Flaͤche fallen, ungebrochen oder in ihrer vorigen Richtung fortgehen. Fuͤr dieſen Fall nemlich verſchwindet der Einfallswinkel, daher auch ſein Sinus, und der in beſtaͤndigem Verhaͤltniſſe mit ihm ſtehende Sinus des Brechungswinkels, mithin auch der Brechungswinkel ſelbſt, und es findet keine Brechung ſtatt. Auch findet im zweyten Falle keine Brechung ſtatt, wenn der Sinus des Einfallswinkels (fuͤr den Sinustotus

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Zitationshilfe: Gehler, Johann Samuel Traugott: Physikalisches Wörterbuch, oder, Versuch einer Erklärung der vornehmsten Begriffe und Kunstwörter der Naturlehre. Bd. 1. Leipzig, 1798, S. 413. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gehler_woerterbuch01_1798/427>, abgerufen am 25.11.2024.