jedoch vorweg erwähnt werden, daß das Küpenfärben nach Obermaier- schem System sich nur für lose Wolle, Kammzug oder Garn und auch nur für Hyposulfitküpe eignet; warme Küpen, sowie solche mit Bodensatz sind nicht verwendbar. Der Obermaiersche Blauereiapparat ist eine sinn- reiche Verbindung des ursprünglichen Obermaierschen Färbeapparats mit einer Centrifuge, und wird durch Fig. 186 in seinen einzelnen Teilen er- läutert; er setzt sich zusammen aus einem zur Aufnahme der Hyposulfit- küpe bestimmten Bottich, dem Färbecylinder und einer Centrifuge. Der Färbecylinder ist circa 60 cm hoch, 90 bis 100 cm weit, mit einfacher durchlöcherter Wandung und hermetisch schließendem Deckel. Der Cylinder wird gefüllt und nach dem Festschrauben des Deckels in den mit Küpe ge- füllten Bottich so eingestellt, daß er von der Küpenflüssigkeit vollkommen be- deckt wird; sodann wird die Flotte mittels Druckpumpe in den Färbecylinder gepreßt, wodurch eine Zirkulation derselben stattfindet. Nach 1/2 Stunde (oder weniger oder mehr) wird der Cylinder mittels Krahn aus der Küpe gehoben und in die hierfür besonders eingerichtete Centrifuge gethan. Der Färbecylinder bildet hier zugleich die Trommel einer Panzercentrifuge. Die ausgeschleuderte Küpenlauge wird wieder in den Bottich gethan und das centrifugierte Wollmaterial zum Vergrünen herausgenommen. Nach Delmart hat ein auf diese Weise erzeugtes Blau einen minder lebhaften Farbenton, als ein auf einer Soda- oder Waidküpe gefärbtes. Derselbe vermutet, daß die Küpe durch die gewaltsame Behandlung des Pressens und Schleuderns getrübt werde.
Wiedergewinnung des Indigos. Bei der Kostspieligkeit des Indigos ist man von jeher darauf bedacht gewesen, denselben aus Abfällen wieder zu gewinnen. So enthält der Küpenschlamm, insonderheit warmer Küpen, nicht unbeträchtliche Mengen Indigo. Um hieraus den Indigo zu gewinnen, empfehle ich, den Schlamm möglichst vom Wasser zu befreien, dann auszubreiten und zu trocknen. Der getrocknete Schlamm wird gröblich zerkleinert und in einen Steintopf oder einen hohen thönernen Cylinder ge- than, und in diesem mit Hyposulfitlösung begossen, dann fest zugedeckt; nach einigen Stunden wird die Lösung entweder klar abgegossen oder mit Heber abgezogen; diese Lösung enthält den gesamten Indigo gelöst; der Schlamm muß noch mit Wasser nachgespült werden; dieses Waschwasser wird zur ersten Lösung hinzugefügt; die Lösung enthält allen Indigo in Form von Indig- weiß gelöst. Statt des Hyposulfits kann natürlich auch das Zinnoxydul- natron mit gleichem Vorteil angewendet werden.
Bei mit Indigo gefärbten Geweben sitzt ein Teil desselben bekanntlich nur lose oben auf dem Gewebe. Dieses ist der leichteste und feinste Indigo. Um diesen wieder mit Vorteil zu benutzen, zieht man die Ware lauwarm in dazu bestimmten Säurebütten ab; wenn soviel Ware durchgezogen ist, daß die Flotte dick ist, leert man dieselbe in ein dazu bestimmtes Senkfaß, welches 3 bis 4 mal so groß als die Säurebütte ist; in diesem Fasse setzt sich bei längerem Stehen der Indigo zu Boden; in dem Fasse sind an der Wandung in Zwischenräumen übereinander Ablaßhähne angebracht, welche ein Entfernen der Flüssigkeit gestatten, ohne daß der Bodensatz aufgerührt wird. Der so wiedergewonnene Indigo wird in demselben Fasse ausgewaschen und kann dann wieder zum Küpenansatz verwendet werden.
jedoch vorweg erwähnt werden, daß das Küpenfärben nach Obermaier- ſchem Syſtem ſich nur für loſe Wolle, Kammzug oder Garn und auch nur für Hypoſulfitküpe eignet; warme Küpen, ſowie ſolche mit Bodenſatz ſind nicht verwendbar. Der Obermaierſche Blauereiapparat iſt eine ſinn- reiche Verbindung des urſprünglichen Obermaierſchen Färbeapparats mit einer Centrifuge, und wird durch Fig. 186 in ſeinen einzelnen Teilen er- läutert; er ſetzt ſich zuſammen aus einem zur Aufnahme der Hypoſulfit- küpe beſtimmten Bottich, dem Färbecylinder und einer Centrifuge. Der Färbecylinder iſt circa 60 cm hoch, 90 bis 100 cm weit, mit einfacher durchlöcherter Wandung und hermetiſch ſchließendem Deckel. Der Cylinder wird gefüllt und nach dem Feſtſchrauben des Deckels in den mit Küpe ge- füllten Bottich ſo eingeſtellt, daß er von der Küpenflüſſigkeit vollkommen be- deckt wird; ſodann wird die Flotte mittels Druckpumpe in den Färbecylinder gepreßt, wodurch eine Zirkulation derſelben ſtattfindet. Nach ½ Stunde (oder weniger oder mehr) wird der Cylinder mittels Krahn aus der Küpe gehoben und in die hierfür beſonders eingerichtete Centrifuge gethan. Der Färbecylinder bildet hier zugleich die Trommel einer Panzercentrifuge. Die ausgeſchleuderte Küpenlauge wird wieder in den Bottich gethan und das centrifugierte Wollmaterial zum Vergrünen herausgenommen. Nach Delmart hat ein auf dieſe Weiſe erzeugtes Blau einen minder lebhaften Farbenton, als ein auf einer Soda- oder Waidküpe gefärbtes. Derſelbe vermutet, daß die Küpe durch die gewaltſame Behandlung des Preſſens und Schleuderns getrübt werde.
Wiedergewinnung des Indigos. Bei der Koſtſpieligkeit des Indigos iſt man von jeher darauf bedacht geweſen, denſelben aus Abfällen wieder zu gewinnen. So enthält der Küpenſchlamm, inſonderheit warmer Küpen, nicht unbeträchtliche Mengen Indigo. Um hieraus den Indigo zu gewinnen, empfehle ich, den Schlamm möglichſt vom Waſſer zu befreien, dann auszubreiten und zu trocknen. Der getrocknete Schlamm wird gröblich zerkleinert und in einen Steintopf oder einen hohen thönernen Cylinder ge- than, und in dieſem mit Hypoſulfitlöſung begoſſen, dann feſt zugedeckt; nach einigen Stunden wird die Löſung entweder klar abgegoſſen oder mit Heber abgezogen; dieſe Löſung enthält den geſamten Indigo gelöſt; der Schlamm muß noch mit Waſſer nachgeſpült werden; dieſes Waſchwaſſer wird zur erſten Löſung hinzugefügt; die Löſung enthält allen Indigo in Form von Indig- weiß gelöſt. Statt des Hypoſulfits kann natürlich auch das Zinnoxydul- natron mit gleichem Vorteil angewendet werden.
Bei mit Indigo gefärbten Geweben ſitzt ein Teil desſelben bekanntlich nur loſe oben auf dem Gewebe. Dieſes iſt der leichteſte und feinſte Indigo. Um dieſen wieder mit Vorteil zu benutzen, zieht man die Ware lauwarm in dazu beſtimmten Säurebütten ab; wenn ſoviel Ware durchgezogen iſt, daß die Flotte dick iſt, leert man dieſelbe in ein dazu beſtimmtes Senkfaß, welches 3 bis 4 mal ſo groß als die Säurebütte iſt; in dieſem Faſſe ſetzt ſich bei längerem Stehen der Indigo zu Boden; in dem Faſſe ſind an der Wandung in Zwiſchenräumen übereinander Ablaßhähne angebracht, welche ein Entfernen der Flüſſigkeit geſtatten, ohne daß der Bodenſatz aufgerührt wird. Der ſo wiedergewonnene Indigo wird in demſelben Faſſe ausgewaſchen und kann dann wieder zum Küpenanſatz verwendet werden.
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[553/0601]
jedoch vorweg erwähnt werden, daß das Küpenfärben nach Obermaier-
ſchem Syſtem ſich nur für loſe Wolle, Kammzug oder Garn und auch nur
für Hypoſulfitküpe eignet; warme Küpen, ſowie ſolche mit Bodenſatz
ſind nicht verwendbar. Der Obermaierſche Blauereiapparat iſt eine ſinn-
reiche Verbindung des urſprünglichen Obermaierſchen Färbeapparats mit
einer Centrifuge, und wird durch Fig. 186 in ſeinen einzelnen Teilen er-
läutert; er ſetzt ſich zuſammen aus einem zur Aufnahme der Hypoſulfit-
küpe beſtimmten Bottich, dem Färbecylinder und einer Centrifuge. Der
Färbecylinder iſt circa 60 cm hoch, 90 bis 100 cm weit, mit einfacher
durchlöcherter Wandung und hermetiſch ſchließendem Deckel. Der Cylinder
wird gefüllt und nach dem Feſtſchrauben des Deckels in den mit Küpe ge-
füllten Bottich ſo eingeſtellt, daß er von der Küpenflüſſigkeit vollkommen be-
deckt wird; ſodann wird die Flotte mittels Druckpumpe in den Färbecylinder
gepreßt, wodurch eine Zirkulation derſelben ſtattfindet. Nach ½ Stunde
(oder weniger oder mehr) wird der Cylinder mittels Krahn aus der Küpe
gehoben und in die hierfür beſonders eingerichtete Centrifuge gethan. Der
Färbecylinder bildet hier zugleich die Trommel einer Panzercentrifuge. Die
ausgeſchleuderte Küpenlauge wird wieder in den Bottich gethan und das
centrifugierte Wollmaterial zum Vergrünen herausgenommen. Nach Delmart
hat ein auf dieſe Weiſe erzeugtes Blau einen minder lebhaften Farbenton,
als ein auf einer Soda- oder Waidküpe gefärbtes. Derſelbe vermutet, daß
die Küpe durch die gewaltſame Behandlung des Preſſens und Schleuderns
getrübt werde.
Wiedergewinnung des Indigos. Bei der Koſtſpieligkeit des
Indigos iſt man von jeher darauf bedacht geweſen, denſelben aus Abfällen
wieder zu gewinnen. So enthält der Küpenſchlamm, inſonderheit warmer
Küpen, nicht unbeträchtliche Mengen Indigo. Um hieraus den Indigo zu
gewinnen, empfehle ich, den Schlamm möglichſt vom Waſſer zu befreien,
dann auszubreiten und zu trocknen. Der getrocknete Schlamm wird gröblich
zerkleinert und in einen Steintopf oder einen hohen thönernen Cylinder ge-
than, und in dieſem mit Hypoſulfitlöſung begoſſen, dann feſt zugedeckt; nach
einigen Stunden wird die Löſung entweder klar abgegoſſen oder mit Heber
abgezogen; dieſe Löſung enthält den geſamten Indigo gelöſt; der Schlamm
muß noch mit Waſſer nachgeſpült werden; dieſes Waſchwaſſer wird zur erſten
Löſung hinzugefügt; die Löſung enthält allen Indigo in Form von Indig-
weiß gelöſt. Statt des Hypoſulfits kann natürlich auch das Zinnoxydul-
natron mit gleichem Vorteil angewendet werden.
Bei mit Indigo gefärbten Geweben ſitzt ein Teil desſelben bekanntlich
nur loſe oben auf dem Gewebe. Dieſes iſt der leichteſte und feinſte Indigo.
Um dieſen wieder mit Vorteil zu benutzen, zieht man die Ware lauwarm
in dazu beſtimmten Säurebütten ab; wenn ſoviel Ware durchgezogen iſt,
daß die Flotte dick iſt, leert man dieſelbe in ein dazu beſtimmtes Senkfaß,
welches 3 bis 4 mal ſo groß als die Säurebütte iſt; in dieſem Faſſe ſetzt
ſich bei längerem Stehen der Indigo zu Boden; in dem Faſſe ſind an der
Wandung in Zwiſchenräumen übereinander Ablaßhähne angebracht, welche ein
Entfernen der Flüſſigkeit geſtatten, ohne daß der Bodenſatz aufgerührt wird.
Der ſo wiedergewonnene Indigo wird in demſelben Faſſe ausgewaſchen und
kann dann wieder zum Küpenanſatz verwendet werden.
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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 553. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/601>, abgerufen am 25.11.2024.
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