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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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netes Mittel, um Anilinfarben im Indigoextrakt nachzuweisen. Dieselbe
nimmt, mit Indigoextrakt behandelt, nicht die geringste Färbung an, während
sie sich bei Verfälschung mit Anilin blau färbt.

b) Sächsischblau, Indigokomposition, Indigolösung, Indigo-
sulfosäure, C16 H8 N2 O2 (SO3 H)2, ist die tiefblaue Lösung, welche man
durch Auflösen von Indigo in überschüssiger rauchender Schwefelsäure, Verdünnen
mit Wasser und Filtrieren erhält. Es ist dies dieselbe Flüssigkeit, welche man
bei Darstellung des Indigokarmins gewinnt, ehe man zur Sättigung mit Pott-
asche schreitet. Diese Indigolösung ist das Hauptmaterial der jetzt veralteten
Sächsischblau-Färberei. Zur Erzeugung von Sächsischblau wurde
lose Wolle in der Indigolösung ausgefärbt und dann mit alkalihaltigem
Wasser wieder abgezogen, wobei die Verunreinigungen des Indigos auf der
Faser zurückblieben. Die angesäuerte Lösung diente dann zum Färben feinerer
Waren.

c) Indigopurpur. Ein Präparat in Form eines rotvioletten
Pulvers, welches die Eigenschaft hat, mit beliebigen Zusätzen von Orseille
ungebeizt Wolle direkt violett zu färben. Zur Darstellung wird Indigo mit
englischer (nicht mit rauchender) Schwefelsäure übergossen und unter Abkühlung
1/2 Stunde damit in Berührung gelassen; so erhält man eine blaue Lösung
von Indigodisulfosäure, welche abfiltriert und auf Indigokarmin verarbeitet
werden kann und ein violettrotes Pulver. Dieses ist Indigomonosulfo-
säure
, C16 H9 N2 O2. SO3 H, Phönicinschwefelsäure, Purpurschwefelsäure. Das
Pulver wird mit Wasser, später mit ganz verdünnter Sodalösung, ausge-
waschen, bis das Ablaufende nicht mehr sauer reagiert, dann getrocknet und
wie oben verwendet.

d) Indigopräparat. Subeil hat eine Vorschrift zu einer Indigo-
lösung gegeben, welche in alkalischem Bade auszufärben ist. Er bereitet sich
zunächst eine dünne Aetzkalilösung aus 15 Teilen gebranntem Kalk und
30 Teilen Pottasche in 300 Teilen Wasser, läßt absetzen und fügt dazu
2 Teile feinst gemahlenen Indigo und nach dem Absetzenlassen noch eine
Lösung aus 20 Teilen Zinnsalz, 2 Teilen Pottasche und 60 Teilen Wasser;
dann wird das Ganze bis auf 100° erhitzt, abkühlen gelassen, die klare
Flüssigkeit abgegossen und unter Zusatz von etwas Pottasche zum Färben
verwendet. -- Dieses Präparat ist also eine Lösung von Indigweiß in
Zinnoxydulkali.

e) Konzentrierte Küpe. Die konzentrierte Küpe ist eine Lösung
von Indigo in Natriumhyposulfitlösung, und wird von der Firma Gutbier
und Comp. in Lindenau-Leipzig auf den Markt gebracht.

2. Blauholzpräparate. Am meisten verwendet wird:

a) Blauholzextrakt. Dasselbe wird auf die in § 55 beschriebene
Weise bereitet, und stellt eine trockene, schwarze, glänzende, harzähnliche Masse
vor, welche sich leicht in Stücke zerschlagen läßt, süßlich zusammenziehend
schmeckt und mit Wasser eine rötlichbraune Lösung gibt. Das spez. Gewicht
soll 1,45 bis 1,51 sein. Auch ein flüssiges Blauholzextrakt kommt als dicke,
schwere, schwarze, in dünnen Schichten schwärzlich-rotbraune Flüssigkeit von
10, 20, 25, 30 und 35° Be. in den Handel; die besten Fabrikate sind
technisch reiner Farbstoff. Reine Extrakte von über 27° B. sollen nach
Brühl auch bei längerem Lagern keinen merklichen Bodensatz geben. Das Blau-
holzextrakt findet in der Färberei ausgedehnte Anwendung und bildet daher

netes Mittel, um Anilinfarben im Indigoextrakt nachzuweiſen. Dieſelbe
nimmt, mit Indigoextrakt behandelt, nicht die geringſte Färbung an, während
ſie ſich bei Verfälſchung mit Anilin blau färbt.

b) Sächſiſchblau, Indigokompoſition, Indigolöſung, Indigo-
ſulfoſäure, C16 H8 N2 O2 (SO3 H)2, iſt die tiefblaue Löſung, welche man
durch Auflöſen von Indigo in überſchüſſiger rauchender Schwefelſäure, Verdünnen
mit Waſſer und Filtrieren erhält. Es iſt dies dieſelbe Flüſſigkeit, welche man
bei Darſtellung des Indigokarmins gewinnt, ehe man zur Sättigung mit Pott-
aſche ſchreitet. Dieſe Indigolöſung iſt das Hauptmaterial der jetzt veralteten
Sächſiſchblau-Färberei. Zur Erzeugung von Sächſiſchblau wurde
loſe Wolle in der Indigolöſung ausgefärbt und dann mit alkalihaltigem
Waſſer wieder abgezogen, wobei die Verunreinigungen des Indigos auf der
Faſer zurückblieben. Die angeſäuerte Löſung diente dann zum Färben feinerer
Waren.

c) Indigopurpur. Ein Präparat in Form eines rotvioletten
Pulvers, welches die Eigenſchaft hat, mit beliebigen Zuſätzen von Orſeille
ungebeizt Wolle direkt violett zu färben. Zur Darſtellung wird Indigo mit
engliſcher (nicht mit rauchender) Schwefelſäure übergoſſen und unter Abkühlung
½ Stunde damit in Berührung gelaſſen; ſo erhält man eine blaue Löſung
von Indigodiſulfoſäure, welche abfiltriert und auf Indigokarmin verarbeitet
werden kann und ein violettrotes Pulver. Dieſes iſt Indigomonoſulfo-
ſäure
, C16 H9 N2 O2. SO3 H, Phönicinſchwefelſäure, Purpurſchwefelſäure. Das
Pulver wird mit Waſſer, ſpäter mit ganz verdünnter Sodalöſung, ausge-
waſchen, bis das Ablaufende nicht mehr ſauer reagiert, dann getrocknet und
wie oben verwendet.

d) Indigopräparat. Subeil hat eine Vorſchrift zu einer Indigo-
löſung gegeben, welche in alkaliſchem Bade auszufärben iſt. Er bereitet ſich
zunächſt eine dünne Aetzkalilöſung aus 15 Teilen gebranntem Kalk und
30 Teilen Pottaſche in 300 Teilen Waſſer, läßt abſetzen und fügt dazu
2 Teile feinſt gemahlenen Indigo und nach dem Abſetzenlaſſen noch eine
Löſung aus 20 Teilen Zinnſalz, 2 Teilen Pottaſche und 60 Teilen Waſſer;
dann wird das Ganze bis auf 100° erhitzt, abkühlen gelaſſen, die klare
Flüſſigkeit abgegoſſen und unter Zuſatz von etwas Pottaſche zum Färben
verwendet. — Dieſes Präparat iſt alſo eine Löſung von Indigweiß in
Zinnoxydulkali.

e) Konzentrierte Küpe. Die konzentrierte Küpe iſt eine Löſung
von Indigo in Natriumhypoſulfitlöſung, und wird von der Firma Gutbier
und Comp. in Lindenau-Leipzig auf den Markt gebracht.

2. Blauholzpräparate. Am meiſten verwendet wird:

a) Blauholzextrakt. Dasſelbe wird auf die in § 55 beſchriebene
Weiſe bereitet, und ſtellt eine trockene, ſchwarze, glänzende, harzähnliche Maſſe
vor, welche ſich leicht in Stücke zerſchlagen läßt, ſüßlich zuſammenziehend
ſchmeckt und mit Waſſer eine rötlichbraune Löſung gibt. Das ſpez. Gewicht
ſoll 1,45 bis 1,51 ſein. Auch ein flüſſiges Blauholzextrakt kommt als dicke,
ſchwere, ſchwarze, in dünnen Schichten ſchwärzlich-rotbraune Flüſſigkeit von
10, 20, 25, 30 und 35° Bé. in den Handel; die beſten Fabrikate ſind
techniſch reiner Farbſtoff. Reine Extrakte von über 27° B. ſollen nach
Brühl auch bei längerem Lagern keinen merklichen Bodenſatz geben. Das Blau-
holzextrakt findet in der Färberei ausgedehnte Anwendung und bildet daher

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[151/0177] netes Mittel, um Anilinfarben im Indigoextrakt nachzuweiſen. Dieſelbe nimmt, mit Indigoextrakt behandelt, nicht die geringſte Färbung an, während ſie ſich bei Verfälſchung mit Anilin blau färbt. b) Sächſiſchblau, Indigokompoſition, Indigolöſung, Indigo- ſulfoſäure, C16 H8 N2 O2 (SO3 H)2, iſt die tiefblaue Löſung, welche man durch Auflöſen von Indigo in überſchüſſiger rauchender Schwefelſäure, Verdünnen mit Waſſer und Filtrieren erhält. Es iſt dies dieſelbe Flüſſigkeit, welche man bei Darſtellung des Indigokarmins gewinnt, ehe man zur Sättigung mit Pott- aſche ſchreitet. Dieſe Indigolöſung iſt das Hauptmaterial der jetzt veralteten Sächſiſchblau-Färberei. Zur Erzeugung von Sächſiſchblau wurde loſe Wolle in der Indigolöſung ausgefärbt und dann mit alkalihaltigem Waſſer wieder abgezogen, wobei die Verunreinigungen des Indigos auf der Faſer zurückblieben. Die angeſäuerte Löſung diente dann zum Färben feinerer Waren. c) Indigopurpur. Ein Präparat in Form eines rotvioletten Pulvers, welches die Eigenſchaft hat, mit beliebigen Zuſätzen von Orſeille ungebeizt Wolle direkt violett zu färben. Zur Darſtellung wird Indigo mit engliſcher (nicht mit rauchender) Schwefelſäure übergoſſen und unter Abkühlung ½ Stunde damit in Berührung gelaſſen; ſo erhält man eine blaue Löſung von Indigodiſulfoſäure, welche abfiltriert und auf Indigokarmin verarbeitet werden kann und ein violettrotes Pulver. Dieſes iſt Indigomonoſulfo- ſäure, C16 H9 N2 O2. SO3 H, Phönicinſchwefelſäure, Purpurſchwefelſäure. Das Pulver wird mit Waſſer, ſpäter mit ganz verdünnter Sodalöſung, ausge- waſchen, bis das Ablaufende nicht mehr ſauer reagiert, dann getrocknet und wie oben verwendet. d) Indigopräparat. Subeil hat eine Vorſchrift zu einer Indigo- löſung gegeben, welche in alkaliſchem Bade auszufärben iſt. Er bereitet ſich zunächſt eine dünne Aetzkalilöſung aus 15 Teilen gebranntem Kalk und 30 Teilen Pottaſche in 300 Teilen Waſſer, läßt abſetzen und fügt dazu 2 Teile feinſt gemahlenen Indigo und nach dem Abſetzenlaſſen noch eine Löſung aus 20 Teilen Zinnſalz, 2 Teilen Pottaſche und 60 Teilen Waſſer; dann wird das Ganze bis auf 100° erhitzt, abkühlen gelaſſen, die klare Flüſſigkeit abgegoſſen und unter Zuſatz von etwas Pottaſche zum Färben verwendet. — Dieſes Präparat iſt alſo eine Löſung von Indigweiß in Zinnoxydulkali. e) Konzentrierte Küpe. Die konzentrierte Küpe iſt eine Löſung von Indigo in Natriumhypoſulfitlöſung, und wird von der Firma Gutbier und Comp. in Lindenau-Leipzig auf den Markt gebracht. 2. Blauholzpräparate. Am meiſten verwendet wird: a) Blauholzextrakt. Dasſelbe wird auf die in § 55 beſchriebene Weiſe bereitet, und ſtellt eine trockene, ſchwarze, glänzende, harzähnliche Maſſe vor, welche ſich leicht in Stücke zerſchlagen läßt, ſüßlich zuſammenziehend ſchmeckt und mit Waſſer eine rötlichbraune Löſung gibt. Das ſpez. Gewicht ſoll 1,45 bis 1,51 ſein. Auch ein flüſſiges Blauholzextrakt kommt als dicke, ſchwere, ſchwarze, in dünnen Schichten ſchwärzlich-rotbraune Flüſſigkeit von 10, 20, 25, 30 und 35° Bé. in den Handel; die beſten Fabrikate ſind techniſch reiner Farbſtoff. Reine Extrakte von über 27° B. ſollen nach Brühl auch bei längerem Lagern keinen merklichen Bodenſatz geben. Das Blau- holzextrakt findet in der Färberei ausgedehnte Anwendung und bildet daher

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/177>, abgerufen am 24.11.2024.