wesenheit von Stärke eine Blaufärbung ein. -- Um Berlinerblau oder Smalte nachzuweisen, wird der Indigo in gleicher Weise mit Salpetersäure behandelt, wodurch er gelb gefärbt wird. Bleibt Blau zurück, so war der Indigo verfälscht; verschwindet das Blau nach einiger Zeit, so war er mit Berlinerblau verfälscht, bleibt das Blau, so war er mit Smalte verfälscht. -- Zum Nachweis von Blauholz mischt man den Indigo mit etwas Oxal- säure, befeuchtet ihn und legt ihn auf Filtrierpapier; war der Indigo rein, so wird das Papier nicht verändert; war er mit Blauholz verfälscht, so färbt es sich rot.
Alle diese kleinen Untersuchungen kann der Färber zur Not selbst an- stellen; zur Ermittelung des Gehalts an reinem Indigblau wird er aber einen Chemiker zuziehen müssen. Für diejenigen aber, welche auf Färber- schulen sich ein gewisses Maß chemischer Vorkenntnisse und praktische Uebung erworben haben, folge nachstehend die Wertbestimmung. Die Kenntnis des Prozentgehalts ist unbedingt notwendig, wenn man in Verbindung mit dem augenblicklichen Marktwerte den wirklichen, absoluten Wert des Indi- gos kennen lernen will; sie ist ein wesentliches Erfordernis zur Kalkulation, denn im Indigoeinkauf liegt der erste und nicht selten wesent- lichste Vorteil des Färbers. Die Kenntnis der prozentischen Färbe- kraft eines Indigos ist aber auch notwendig zur Feststellung der Mengen der zum Küpenansatz nötigen Stoffe. Die Schwankungen des Indigomark- tes bringen es mit sich, daß bisweilen eine gute Qualität unter ihren nor- malen Wert heruntergeht. Schiernecker*)hat den Normalwert ei- nes Prozentschemisch reinen Indigblaus im halben Kilogramm Indigo mit 8 Pfennigen beziffert; das heißt z. B., ein Kurpah von 48 Prozent Indigblau darf nicht mehr als 7,68 Mark pro Kilogramm, ein Bengal von 65 Prozent nicht mehr als 12,40 Mark pro Kilogramm kosten. Diese Norm entspricht der augenblicklichen Marktlage, beim Durchschnitts- preise der früheren Jahre dürfte dieser Normalsatz allerdings um 20 bis 25 Prozent erhöht werden. Kann man zu dieser Norm einkaufen, so hat man das gute Bewußtsein eines guten, preiswerten Einkaufs. Dazu ge- hört natürlich eine vorhergehende chemische Analyse. Ich möchte den Lesern dieses Handbuches den wohlgemeinten Rat geben, die geringen Kosten einer solchen Analyse nicht zu scheuen, vor allem aber sich nicht auf ihre eigenen, niemals vorurteilsfreien Schätzungen zu verlassen, wenn sie nicht empfindliche Verluste beim Einkauf erleiden wollen. Probefärben ist hier nicht am Platze; die Analyse aber gibt ganz sichere Resultate. Bene- dikt (Real-Encyklopädie der gesamten Pharmazie, Bd. V, S. 420 bis 422) teilt die Methoden zur Wertbestimmung des Indigos in drei Gruppen ein:
1. Durch Auflösen in rauchender Schwefelsäure.
2. " Sublimation.
3. " Reduktion des Indigblaus in alkalischer Lösung.
Ich lasse seine Schilderung hier wörtlich folgen.
I.Auflösen in Schwefelsäure.
Eine sorgfältig genommene Durchschnittsprobe wird möglichst fein ge- pulvert, durch ein feines Sieb geschlagen und die restlichen Stückchen neuer-
*) Deutsche Färberzeitung 1887, Nr. 15.
weſenheit von Stärke eine Blaufärbung ein. — Um Berlinerblau oder Smalte nachzuweiſen, wird der Indigo in gleicher Weiſe mit Salpeterſäure behandelt, wodurch er gelb gefärbt wird. Bleibt Blau zurück, ſo war der Indigo verfälſcht; verſchwindet das Blau nach einiger Zeit, ſo war er mit Berlinerblau verfälſcht, bleibt das Blau, ſo war er mit Smalte verfälſcht. — Zum Nachweis von Blauholz miſcht man den Indigo mit etwas Oxal- ſäure, befeuchtet ihn und legt ihn auf Filtrierpapier; war der Indigo rein, ſo wird das Papier nicht verändert; war er mit Blauholz verfälſcht, ſo färbt es ſich rot.
Alle dieſe kleinen Unterſuchungen kann der Färber zur Not ſelbſt an- ſtellen; zur Ermittelung des Gehalts an reinem Indigblau wird er aber einen Chemiker zuziehen müſſen. Für diejenigen aber, welche auf Färber- ſchulen ſich ein gewiſſes Maß chemiſcher Vorkenntniſſe und praktiſche Uebung erworben haben, folge nachſtehend die Wertbeſtimmung. Die Kenntnis des Prozentgehalts iſt unbedingt notwendig, wenn man in Verbindung mit dem augenblicklichen Marktwerte den wirklichen, abſoluten Wert des Indi- gos kennen lernen will; ſie iſt ein weſentliches Erfordernis zur Kalkulation, denn im Indigoeinkauf liegt der erſte und nicht ſelten weſent- lichſte Vorteil des Färbers. Die Kenntnis der prozentiſchen Färbe- kraft eines Indigos iſt aber auch notwendig zur Feſtſtellung der Mengen der zum Küpenanſatz nötigen Stoffe. Die Schwankungen des Indigomark- tes bringen es mit ſich, daß bisweilen eine gute Qualität unter ihren nor- malen Wert heruntergeht. Schiernecker*)hat den Normalwert ei- nes Prozentschemiſch reinen Indigblaus im halben Kilogramm Indigo mit 8 Pfennigen beziffert; das heißt z. B., ein Kurpah von 48 Prozent Indigblau darf nicht mehr als 7,68 Mark pro Kilogramm, ein Bengal von 65 Prozent nicht mehr als 12,40 Mark pro Kilogramm koſten. Dieſe Norm entſpricht der augenblicklichen Marktlage, beim Durchſchnitts- preiſe der früheren Jahre dürfte dieſer Normalſatz allerdings um 20 bis 25 Prozent erhöht werden. Kann man zu dieſer Norm einkaufen, ſo hat man das gute Bewußtſein eines guten, preiswerten Einkaufs. Dazu ge- hört natürlich eine vorhergehende chemiſche Analyſe. Ich möchte den Leſern dieſes Handbuches den wohlgemeinten Rat geben, die geringen Koſten einer ſolchen Analyſe nicht zu ſcheuen, vor allem aber ſich nicht auf ihre eigenen, niemals vorurteilsfreien Schätzungen zu verlaſſen, wenn ſie nicht empfindliche Verluſte beim Einkauf erleiden wollen. Probefärben iſt hier nicht am Platze; die Analyſe aber gibt ganz ſichere Reſultate. Bene- dikt (Real-Encyklopädie der geſamten Pharmazie, Bd. V, S. 420 bis 422) teilt die Methoden zur Wertbeſtimmung des Indigos in drei Gruppen ein:
1. Durch Auflöſen in rauchender Schwefelſäure.
2. „ Sublimation.
3. „ Reduktion des Indigblaus in alkaliſcher Löſung.
Ich laſſe ſeine Schilderung hier wörtlich folgen.
I.Auflöſen in Schwefelſäure.
Eine ſorgfältig genommene Durchſchnittsprobe wird möglichſt fein ge- pulvert, durch ein feines Sieb geſchlagen und die reſtlichen Stückchen neuer-
*) Deutſche Färberzeitung 1887, Nr. 15.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0142"n="116"/>
weſenheit von Stärke eine Blaufärbung ein. — Um <hirendition="#g">Berlinerblau</hi> oder<lb/><hirendition="#g">Smalte</hi> nachzuweiſen, wird der Indigo in gleicher Weiſe mit Salpeterſäure<lb/>
behandelt, wodurch er gelb gefärbt wird. Bleibt Blau zurück, ſo war der<lb/>
Indigo verfälſcht; verſchwindet das Blau nach einiger Zeit, ſo war er mit<lb/>
Berlinerblau verfälſcht, bleibt das Blau, ſo war er mit Smalte verfälſcht.<lb/>— Zum Nachweis von <hirendition="#g">Blauholz</hi> miſcht man den Indigo mit etwas Oxal-<lb/>ſäure, befeuchtet ihn und legt ihn auf Filtrierpapier; war der Indigo rein,<lb/>ſo wird das Papier nicht verändert; war er mit Blauholz verfälſcht, ſo<lb/>
färbt es ſich rot.</p><lb/><p>Alle dieſe kleinen Unterſuchungen kann der Färber zur Not ſelbſt an-<lb/>ſtellen; zur Ermittelung des Gehalts an reinem Indigblau wird er aber<lb/>
einen Chemiker zuziehen müſſen. Für diejenigen aber, welche auf Färber-<lb/>ſchulen ſich ein gewiſſes Maß chemiſcher Vorkenntniſſe und praktiſche Uebung<lb/>
erworben haben, folge nachſtehend die <hirendition="#b"><hirendition="#g">Wertbeſtimmung</hi>.</hi> Die Kenntnis<lb/>
des Prozentgehalts iſt unbedingt notwendig, wenn man in Verbindung mit<lb/>
dem augenblicklichen Marktwerte den wirklichen, <hirendition="#g">abſoluten</hi> Wert des Indi-<lb/>
gos kennen lernen will; ſie iſt ein weſentliches Erfordernis zur Kalkulation,<lb/>
denn <hirendition="#g">im Indigoeinkauf liegt der erſte und nicht ſelten weſent-<lb/>
lichſte Vorteil des Färbers</hi>. Die Kenntnis der prozentiſchen Färbe-<lb/>
kraft eines Indigos iſt aber auch notwendig zur Feſtſtellung der Mengen<lb/>
der zum Küpenanſatz nötigen Stoffe. Die Schwankungen des Indigomark-<lb/>
tes bringen es mit ſich, daß bisweilen eine gute Qualität unter ihren nor-<lb/>
malen Wert heruntergeht. <hirendition="#g">Schiernecker</hi><noteplace="foot"n="*)">Deutſche Färberzeitung 1887, Nr. 15.</note><hirendition="#g">hat den Normalwert ei-<lb/>
nes Prozentschemiſch reinen Indigblaus im halben Kilogramm<lb/>
Indigo mit 8 Pfennigen beziffert</hi>; das heißt z. B., ein Kurpah von<lb/>
48 Prozent Indigblau darf nicht mehr als 7,68 Mark pro Kilogramm, ein<lb/>
Bengal von 65 Prozent nicht mehr als 12,40 Mark pro Kilogramm koſten.<lb/>
Dieſe Norm entſpricht der augenblicklichen Marktlage, beim Durchſchnitts-<lb/>
preiſe der früheren Jahre dürfte dieſer Normalſatz allerdings um 20 bis<lb/>
25 Prozent erhöht werden. Kann man zu dieſer Norm einkaufen, ſo hat<lb/>
man das gute Bewußtſein eines guten, preiswerten Einkaufs. <hirendition="#g">Dazu ge-<lb/>
hört natürlich eine vorhergehende chemiſche Analyſe</hi>. Ich möchte<lb/>
den Leſern dieſes Handbuches den wohlgemeinten Rat geben, die geringen<lb/>
Koſten einer ſolchen Analyſe nicht zu ſcheuen, vor allem aber ſich nicht auf<lb/>
ihre eigenen, niemals vorurteilsfreien Schätzungen zu verlaſſen, wenn ſie<lb/>
nicht empfindliche Verluſte beim Einkauf erleiden wollen. Probefärben iſt<lb/>
hier nicht am Platze; die Analyſe aber gibt ganz ſichere Reſultate. <hirendition="#g">Bene-<lb/>
dikt</hi> (Real-Encyklopädie der geſamten Pharmazie, Bd. <hirendition="#aq">V</hi>, S. 420 bis 422)<lb/>
teilt die Methoden zur Wertbeſtimmung des Indigos in drei Gruppen ein:</p><lb/><list><item>1. Durch Auflöſen in rauchender Schwefelſäure.</item><lb/><item>2. „ Sublimation.</item><lb/><item>3. „ Reduktion des Indigblaus in alkaliſcher Löſung.</item></list><lb/><p>Ich laſſe ſeine Schilderung hier wörtlich folgen.</p><lb/><divn="6"><head><hirendition="#aq">I.</hi><hirendition="#g">Auflöſen in Schwefelſäure</hi>.</head><lb/><p>Eine ſorgfältig genommene Durchſchnittsprobe wird möglichſt fein ge-<lb/>
pulvert, durch ein feines Sieb geſchlagen und die reſtlichen Stückchen neuer-<lb/></p></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[116/0142]
weſenheit von Stärke eine Blaufärbung ein. — Um Berlinerblau oder
Smalte nachzuweiſen, wird der Indigo in gleicher Weiſe mit Salpeterſäure
behandelt, wodurch er gelb gefärbt wird. Bleibt Blau zurück, ſo war der
Indigo verfälſcht; verſchwindet das Blau nach einiger Zeit, ſo war er mit
Berlinerblau verfälſcht, bleibt das Blau, ſo war er mit Smalte verfälſcht.
— Zum Nachweis von Blauholz miſcht man den Indigo mit etwas Oxal-
ſäure, befeuchtet ihn und legt ihn auf Filtrierpapier; war der Indigo rein,
ſo wird das Papier nicht verändert; war er mit Blauholz verfälſcht, ſo
färbt es ſich rot.
Alle dieſe kleinen Unterſuchungen kann der Färber zur Not ſelbſt an-
ſtellen; zur Ermittelung des Gehalts an reinem Indigblau wird er aber
einen Chemiker zuziehen müſſen. Für diejenigen aber, welche auf Färber-
ſchulen ſich ein gewiſſes Maß chemiſcher Vorkenntniſſe und praktiſche Uebung
erworben haben, folge nachſtehend die Wertbeſtimmung. Die Kenntnis
des Prozentgehalts iſt unbedingt notwendig, wenn man in Verbindung mit
dem augenblicklichen Marktwerte den wirklichen, abſoluten Wert des Indi-
gos kennen lernen will; ſie iſt ein weſentliches Erfordernis zur Kalkulation,
denn im Indigoeinkauf liegt der erſte und nicht ſelten weſent-
lichſte Vorteil des Färbers. Die Kenntnis der prozentiſchen Färbe-
kraft eines Indigos iſt aber auch notwendig zur Feſtſtellung der Mengen
der zum Küpenanſatz nötigen Stoffe. Die Schwankungen des Indigomark-
tes bringen es mit ſich, daß bisweilen eine gute Qualität unter ihren nor-
malen Wert heruntergeht. Schiernecker *) hat den Normalwert ei-
nes Prozentschemiſch reinen Indigblaus im halben Kilogramm
Indigo mit 8 Pfennigen beziffert; das heißt z. B., ein Kurpah von
48 Prozent Indigblau darf nicht mehr als 7,68 Mark pro Kilogramm, ein
Bengal von 65 Prozent nicht mehr als 12,40 Mark pro Kilogramm koſten.
Dieſe Norm entſpricht der augenblicklichen Marktlage, beim Durchſchnitts-
preiſe der früheren Jahre dürfte dieſer Normalſatz allerdings um 20 bis
25 Prozent erhöht werden. Kann man zu dieſer Norm einkaufen, ſo hat
man das gute Bewußtſein eines guten, preiswerten Einkaufs. Dazu ge-
hört natürlich eine vorhergehende chemiſche Analyſe. Ich möchte
den Leſern dieſes Handbuches den wohlgemeinten Rat geben, die geringen
Koſten einer ſolchen Analyſe nicht zu ſcheuen, vor allem aber ſich nicht auf
ihre eigenen, niemals vorurteilsfreien Schätzungen zu verlaſſen, wenn ſie
nicht empfindliche Verluſte beim Einkauf erleiden wollen. Probefärben iſt
hier nicht am Platze; die Analyſe aber gibt ganz ſichere Reſultate. Bene-
dikt (Real-Encyklopädie der geſamten Pharmazie, Bd. V, S. 420 bis 422)
teilt die Methoden zur Wertbeſtimmung des Indigos in drei Gruppen ein:
1. Durch Auflöſen in rauchender Schwefelſäure.
2. „ Sublimation.
3. „ Reduktion des Indigblaus in alkaliſcher Löſung.
Ich laſſe ſeine Schilderung hier wörtlich folgen.
I. Auflöſen in Schwefelſäure.
Eine ſorgfältig genommene Durchſchnittsprobe wird möglichſt fein ge-
pulvert, durch ein feines Sieb geſchlagen und die reſtlichen Stückchen neuer-
*) Deutſche Färberzeitung 1887, Nr. 15.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/142>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.