[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773.uns, daß gleich bey dem Zeitlauf A, das alte §. 67. Wer kann nun nach diesem Zeitlaufe B, die fol- zugleich D 2
uns, daß gleich bey dem Zeitlauf A, das alte §. 67. Wer kann nun nach dieſem Zeitlaufe B, die fol- zugleich D 2
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uns, daß gleich bey dem Zeitlauf A, das alte
Meer, in Anſehung ſeiner Bewohner unſerm
jetzigen aͤhnlich war, und daß gleich im Zeit-
lauf B das verſunkene feſte Land, ſich wie unſere
heutigen bepflanzt, zeigte: folglich darf man auch
die Erde ſchon im Zeitlauf X, und ſo weiter ruͤck-
waͤrts, in Anſehung der Beſitzer ihrer feſten Laͤn-
der, unſerm jetzigen Erdboden gleich ſchaͤtzen.
§. 67.
Wer kann nun nach dieſem Zeitlaufe B, die fol-
genden Zerſtoͤrungen der alten feſten Laͤnder, davon
nicht allein unſer Thuͤringen, ſondern auch jeder
alte Meergrund, durch Kraͤuter und Thierſchiefer,
Holzachat, Steinkohlen, Erdpech, Naphta, Agt-
ſtein u. ſ. w. genugſame Beweiſe geben, vor rich-
tig erkennen? auch die egyptiſchen Kraͤuter und
Thiere jetziger Zeit, die arabiſchen, oſtindiſchen,
chinaͤſiſchen, afrikaniſchen, amerikaniſchen und eu-
ropaͤiſchen Pflanzen und Thiere, nebſt denen an
beiden Polen, deren, an jedem Ort befindliche ei-
gene Arten, erhalten worden, betrachten, und doch
zugleich
D 2
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