ihrer beständigen Vermehrung dennoch nicht in fernere Gegenden fortpflanzen, und also für sich nicht, wenige ausgenommen, zu der Art der wan- dernden, gehören. Deswegen kan man sie auch nicht, weder in Ansehung der vorigen Zeit, noch der künftigen, es müßte sie denn die Veränderung der Meeresströme, oder der Fortgang des Mee- res, dessen gehorsame Unterthanen sie ohne Zwei- fel sind, dazu zwingen, als fortwandernde anse- hen; doch kan noch der Mangel an Nahrung, durch eine Verwandlung des Meerwassers, oder Grundes an solchem Gestade ein drittes Zwang- mittel werden.
§. 22.
Eben dieses ist auch von den eigenen Arten der Landgewächse und Landthiere bekannt. Denn seit Menschen Gedenken hat keins seine Hauptgegend von selbst verlassen; ob uns gleich die Thierhäu- ser und Lustgärten Beweise geben, daß sie hier zu Lande gleichfalls leben könten. Folglich müssen sie ebenfalls nur vom alten festen Lande zum nach-
barlichen
ihrer beſtaͤndigen Vermehrung dennoch nicht in fernere Gegenden fortpflanzen, und alſo fuͤr ſich nicht, wenige ausgenommen, zu der Art der wan- dernden, gehoͤren. Deswegen kan man ſie auch nicht, weder in Anſehung der vorigen Zeit, noch der kuͤnftigen, es muͤßte ſie denn die Veraͤnderung der Meeresſtroͤme, oder der Fortgang des Mee- res, deſſen gehorſame Unterthanen ſie ohne Zwei- fel ſind, dazu zwingen, als fortwandernde anſe- hen; doch kan noch der Mangel an Nahrung, durch eine Verwandlung des Meerwaſſers, oder Grundes an ſolchem Geſtade ein drittes Zwang- mittel werden.
§. 22.
Eben dieſes iſt auch von den eigenen Arten der Landgewaͤchſe und Landthiere bekannt. Denn ſeit Menſchen Gedenken hat keins ſeine Hauptgegend von ſelbſt verlaſſen; ob uns gleich die Thierhaͤu- ſer und Luſtgaͤrten Beweiſe geben, daß ſie hier zu Lande gleichfalls leben koͤnten. Folglich muͤſſen ſie ebenfalls nur vom alten feſten Lande zum nach-
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[13/0025]
ihrer beſtaͤndigen Vermehrung dennoch nicht in
fernere Gegenden fortpflanzen, und alſo fuͤr ſich
nicht, wenige ausgenommen, zu der Art der wan-
dernden, gehoͤren. Deswegen kan man ſie auch
nicht, weder in Anſehung der vorigen Zeit, noch
der kuͤnftigen, es muͤßte ſie denn die Veraͤnderung
der Meeresſtroͤme, oder der Fortgang des Mee-
res, deſſen gehorſame Unterthanen ſie ohne Zwei-
fel ſind, dazu zwingen, als fortwandernde anſe-
hen; doch kan noch der Mangel an Nahrung,
durch eine Verwandlung des Meerwaſſers, oder
Grundes an ſolchem Geſtade ein drittes Zwang-
mittel werden.
§. 22.
Eben dieſes iſt auch von den eigenen Arten der
Landgewaͤchſe und Landthiere bekannt. Denn ſeit
Menſchen Gedenken hat keins ſeine Hauptgegend
von ſelbſt verlaſſen; ob uns gleich die Thierhaͤu-
ſer und Luſtgaͤrten Beweiſe geben, daß ſie hier zu
Lande gleichfalls leben koͤnten. Folglich muͤſſen
ſie ebenfalls nur vom alten feſten Lande zum nach-
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/25>, abgerufen am 03.03.2025.
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