Frucht übergehen konnte. Wie vielmehr wird eine sich fortpflanzende Ordnung des Baues und der Mischung, sie sey entweder bey einer Haupt- oder Unterart, seit 4000 Jahren geblieben, für eigenthümlich, oder die Art, bey der sie so lange geblieben, für eine eigene Art zu halten seyn.
§. 326.
Wenn man nun solcher eigenen Arten mehrere, bey mehreren Völkern antrift; sollte man diese nicht, wie wir oben schon erinnert, von ihrem Ur- sprunge an, schon vor eigene Arten halten? wür- de sich das eigene wenn dieses etwas unbeständi- ges oder zufälliges wäre, wohl so lange haben er- halten können?
§. 327.
Wenn hier die Natur eine selbstbestehende Ordnung der menschlichen Kräfte, und zwar dop- pelt, als männlich und weiblich, mit der innigsten Verbindung, des von beyden Theilen gegenseiti- gen Bedürfnisses vorstellt; so wird ja diese neue selbstbestehende Ordnung der Menschenfrucht
gleich-
Frucht uͤbergehen konnte. Wie vielmehr wird eine ſich fortpflanzende Ordnung des Baues und der Miſchung, ſie ſey entweder bey einer Haupt- oder Unterart, ſeit 4000 Jahren geblieben, fuͤr eigenthuͤmlich, oder die Art, bey der ſie ſo lange geblieben, fuͤr eine eigene Art zu halten ſeyn.
§. 326.
Wenn man nun ſolcher eigenen Arten mehrere, bey mehreren Voͤlkern antrift; ſollte man dieſe nicht, wie wir oben ſchon erinnert, von ihrem Ur- ſprunge an, ſchon vor eigene Arten halten? wuͤr- de ſich das eigene wenn dieſes etwas unbeſtaͤndi- ges oder zufaͤlliges waͤre, wohl ſo lange haben er- halten koͤnnen?
§. 327.
Wenn hier die Natur eine ſelbſtbeſtehende Ordnung der menſchlichen Kraͤfte, und zwar dop- pelt, als maͤnnlich und weiblich, mit der innigſten Verbindung, des von beyden Theilen gegenſeiti- gen Beduͤrfniſſes vorſtellt; ſo wird ja dieſe neue ſelbſtbeſtehende Ordnung der Menſchenfrucht
gleich-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbn="236"facs="#f0248"/>
Frucht uͤbergehen konnte. Wie vielmehr wird<lb/>
eine ſich fortpflanzende Ordnung des Baues und<lb/>
der Miſchung, ſie ſey entweder bey einer Haupt-<lb/>
oder Unterart, ſeit 4000 Jahren geblieben, fuͤr<lb/>
eigenthuͤmlich, oder die Art, bey der ſie ſo lange<lb/>
geblieben, fuͤr eine eigene Art zu halten ſeyn.</p></div><lb/><divn="2"><head>§. 326.</head><lb/><p>Wenn man nun ſolcher eigenen Arten mehrere,<lb/>
bey mehreren Voͤlkern antrift; ſollte man dieſe<lb/>
nicht, wie wir oben ſchon erinnert, von ihrem Ur-<lb/>ſprunge an, ſchon vor eigene Arten halten? wuͤr-<lb/>
de ſich das eigene wenn dieſes etwas unbeſtaͤndi-<lb/>
ges oder zufaͤlliges waͤre, wohl ſo lange haben er-<lb/>
halten koͤnnen?</p></div><lb/><divn="2"><head>§. 327.</head><lb/><p>Wenn hier die Natur eine ſelbſtbeſtehende<lb/>
Ordnung der menſchlichen Kraͤfte, und zwar dop-<lb/>
pelt, als maͤnnlich und weiblich, mit der innigſten<lb/>
Verbindung, des von beyden Theilen gegenſeiti-<lb/>
gen Beduͤrfniſſes vorſtellt; ſo wird ja dieſe neue<lb/>ſelbſtbeſtehende Ordnung der Menſchenfrucht<lb/><fwtype="catch"place="bottom">gleich-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[236/0248]
Frucht uͤbergehen konnte. Wie vielmehr wird
eine ſich fortpflanzende Ordnung des Baues und
der Miſchung, ſie ſey entweder bey einer Haupt-
oder Unterart, ſeit 4000 Jahren geblieben, fuͤr
eigenthuͤmlich, oder die Art, bey der ſie ſo lange
geblieben, fuͤr eine eigene Art zu halten ſeyn.
§. 326.
Wenn man nun ſolcher eigenen Arten mehrere,
bey mehreren Voͤlkern antrift; ſollte man dieſe
nicht, wie wir oben ſchon erinnert, von ihrem Ur-
ſprunge an, ſchon vor eigene Arten halten? wuͤr-
de ſich das eigene wenn dieſes etwas unbeſtaͤndi-
ges oder zufaͤlliges waͤre, wohl ſo lange haben er-
halten koͤnnen?
§. 327.
Wenn hier die Natur eine ſelbſtbeſtehende
Ordnung der menſchlichen Kraͤfte, und zwar dop-
pelt, als maͤnnlich und weiblich, mit der innigſten
Verbindung, des von beyden Theilen gegenſeiti-
gen Beduͤrfniſſes vorſtellt; ſo wird ja dieſe neue
ſelbſtbeſtehende Ordnung der Menſchenfrucht
gleich-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 236. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/248>, abgerufen am 03.03.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.