zu bepflanzen; welches zu beweisen scheinet, daß man den Unterschied zwischen den Anstalten einer Pflanze für sich, und denen für das Land umher fest setzen dörfe. Denn keine Knospe ist an sich für das Land umher, sondern für die Pflanze selbst veranstaltet.
§. 276.
Da man aber gleichwohl alle Gattungen über den alten Meergrund, durch viele getrennte neue Länder, mehr oder weniger ausgebreitet findet, und dieses doch nicht von der Natur der Knospe, ausser durch Kunst, wie die mehresten unserer ge- pfropften Obstarten beweisen, hergeleitet werden kann; so muß blos der Same, den jede Pflanze gleichsam von ihrer geschlossenen Haushaltung ausschließt, um durch Wind und Wasser einen natürlichen Ansitz zu finden, ehemahls den neuen Ländern diese verbreitete Fortpflanzung des Pflan- zengeschlechts verschaft haben, und als die An- stalt der Pflanzen für das Land angesehen werden.
§. 277.
zu bepflanzen; welches zu beweiſen ſcheinet, daß man den Unterſchied zwiſchen den Anſtalten einer Pflanze fuͤr ſich, und denen fuͤr das Land umher feſt ſetzen doͤrfe. Denn keine Knospe iſt an ſich fuͤr das Land umher, ſondern fuͤr die Pflanze ſelbſt veranſtaltet.
§. 276.
Da man aber gleichwohl alle Gattungen uͤber den alten Meergrund, durch viele getrennte neue Laͤnder, mehr oder weniger ausgebreitet findet, und dieſes doch nicht von der Natur der Knospe, auſſer durch Kunſt, wie die mehreſten unſerer ge- pfropften Obſtarten beweiſen, hergeleitet werden kann; ſo muß blos der Same, den jede Pflanze gleichſam von ihrer geſchloſſenen Haushaltung ausſchließt, um durch Wind und Waſſer einen natuͤrlichen Anſitz zu finden, ehemahls den neuen Laͤndern dieſe verbreitete Fortpflanzung des Pflan- zengeſchlechts verſchaft haben, und als die An- ſtalt der Pflanzen fuͤr das Land angeſehen werden.
§. 277.
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[198/0210]
zu bepflanzen; welches zu beweiſen ſcheinet, daß
man den Unterſchied zwiſchen den Anſtalten einer
Pflanze fuͤr ſich, und denen fuͤr das Land umher
feſt ſetzen doͤrfe. Denn keine Knospe iſt an ſich
fuͤr das Land umher, ſondern fuͤr die Pflanze
ſelbſt veranſtaltet.
§. 276.
Da man aber gleichwohl alle Gattungen uͤber
den alten Meergrund, durch viele getrennte neue
Laͤnder, mehr oder weniger ausgebreitet findet,
und dieſes doch nicht von der Natur der Knospe,
auſſer durch Kunſt, wie die mehreſten unſerer ge-
pfropften Obſtarten beweiſen, hergeleitet werden
kann; ſo muß blos der Same, den jede Pflanze
gleichſam von ihrer geſchloſſenen Haushaltung
ausſchließt, um durch Wind und Waſſer einen
natuͤrlichen Anſitz zu finden, ehemahls den neuen
Laͤndern dieſe verbreitete Fortpflanzung des Pflan-
zengeſchlechts verſchaft haben, und als die An-
ſtalt der Pflanzen fuͤr das Land angeſehen werden.
§. 277.
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/210>, abgerufen am 03.03.2025.
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