verschiedener Tiefe, daß man ihm auch Berg und Thal, wie dem festen Lande zugestehen muß; ja mitten in der offenbaren See, wo keine Inseln sind, kan man ihm meistens eine unergründliche breite Tiefe, oder die tiefsten vom Seegebirge ab- gelegenen Ebenen, beymessen.
§. 8.
Das Meerwasser selbst ist an sich in doppelter Bewegung, davon eine durch Ebbe und Fluth gegen die Küsten, da und dort stärker oder schwä- cher; die andere durch die Meerströme nach ver- schiedener Richtung, erreget wird; ausser dem wird seine Oberfläche beständig durch die Winde, und sein Grund nicht selten durch Erdbeben, die vermöge der Erfahrung allezeit vom Meere an- fangen, in Bewegung gesetzet.
§. 9.
Seinen Unterhalt bekommt das Meer über- haupt durch das Weltlicht und die Luft, beson- ders aber durch den Regen und die Flüsse des
Landes
verſchiedener Tiefe, daß man ihm auch Berg und Thal, wie dem feſten Lande zugeſtehen muß; ja mitten in der offenbaren See, wo keine Inſeln ſind, kan man ihm meiſtens eine unergruͤndliche breite Tiefe, oder die tiefſten vom Seegebirge ab- gelegenen Ebenen, beymeſſen.
§. 8.
Das Meerwaſſer ſelbſt iſt an ſich in doppelter Bewegung, davon eine durch Ebbe und Fluth gegen die Kuͤſten, da und dort ſtaͤrker oder ſchwaͤ- cher; die andere durch die Meerſtroͤme nach ver- ſchiedener Richtung, erreget wird; auſſer dem wird ſeine Oberflaͤche beſtaͤndig durch die Winde, und ſein Grund nicht ſelten durch Erdbeben, die vermoͤge der Erfahrung allezeit vom Meere an- fangen, in Bewegung geſetzet.
§. 9.
Seinen Unterhalt bekommt das Meer uͤber- haupt durch das Weltlicht und die Luft, beſon- ders aber durch den Regen und die Fluͤſſe des
Landes
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[6/0018]
verſchiedener Tiefe, daß man ihm auch Berg und
Thal, wie dem feſten Lande zugeſtehen muß; ja
mitten in der offenbaren See, wo keine Inſeln
ſind, kan man ihm meiſtens eine unergruͤndliche
breite Tiefe, oder die tiefſten vom Seegebirge ab-
gelegenen Ebenen, beymeſſen.
§. 8.
Das Meerwaſſer ſelbſt iſt an ſich in doppelter
Bewegung, davon eine durch Ebbe und Fluth
gegen die Kuͤſten, da und dort ſtaͤrker oder ſchwaͤ-
cher; die andere durch die Meerſtroͤme nach ver-
ſchiedener Richtung, erreget wird; auſſer dem
wird ſeine Oberflaͤche beſtaͤndig durch die Winde,
und ſein Grund nicht ſelten durch Erdbeben, die
vermoͤge der Erfahrung allezeit vom Meere an-
fangen, in Bewegung geſetzet.
§. 9.
Seinen Unterhalt bekommt das Meer uͤber-
haupt durch das Weltlicht und die Luft, beſon-
ders aber durch den Regen und die Fluͤſſe des
Landes
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/18>, abgerufen am 16.02.2025.
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