müssen sie jedesmahl und an jeden Ort, zu der Zeit, als der Schichtbau desselben Gebirges, bis zu der Höhe, wo sie liegen, aufgeführet war, aus einer entfernten Gegend, von einem festen Lande herein geflüthet, und nachher mit dem Seeschlamm wieder bedeckt worden seyn.
§. 221.
Daraus kann man ferner schliessen, wie zur Zeit des ehemaligen Meeres, die alten festen Länder bepflanzt und bewohnt gewesen sind, nämlich wie einige der jetzigen. Es läßt sich auch an vielen Orten, die aus der besondern Art dieser Schichten, so fern die nächst vorher gehenden, und die nach- folgenden wieder ihrem übrigen Schichtgebirge gleichen, deutlich abnehmen, von welcher Art die Dammerde solches festen Landes vornämlich ge- wesen sey; nämlich einige schwarz, wie manche Wald- und Sumpferde; einige gelb, u. s. w. Vielleicht mögen sich künftig aus solchen Schicht- werken noch andere Sätze ziehen lassen.
§. 222.
muͤſſen ſie jedesmahl und an jeden Ort, zu der Zeit, als der Schichtbau deſſelben Gebirges, bis zu der Hoͤhe, wo ſie liegen, aufgefuͤhret war, aus einer entfernten Gegend, von einem feſten Lande herein gefluͤthet, und nachher mit dem Seeſchlamm wieder bedeckt worden ſeyn.
§. 221.
Daraus kann man ferner ſchlieſſen, wie zur Zeit des ehemaligen Meeres, die alten feſten Laͤnder bepflanzt und bewohnt geweſen ſind, naͤmlich wie einige der jetzigen. Es laͤßt ſich auch an vielen Orten, die aus der beſondern Art dieſer Schichten, ſo fern die naͤchſt vorher gehenden, und die nach- folgenden wieder ihrem uͤbrigen Schichtgebirge gleichen, deutlich abnehmen, von welcher Art die Dammerde ſolches feſten Landes vornaͤmlich ge- weſen ſey; naͤmlich einige ſchwarz, wie manche Wald- und Sumpferde; einige gelb, u. ſ. w. Vielleicht moͤgen ſich kuͤnftig aus ſolchen Schicht- werken noch andere Saͤtze ziehen laſſen.
§. 222.
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[157/0169]
muͤſſen ſie jedesmahl und an jeden Ort, zu der
Zeit, als der Schichtbau deſſelben Gebirges, bis
zu der Hoͤhe, wo ſie liegen, aufgefuͤhret war, aus
einer entfernten Gegend, von einem feſten Lande
herein gefluͤthet, und nachher mit dem Seeſchlamm
wieder bedeckt worden ſeyn.
§. 221.
Daraus kann man ferner ſchlieſſen, wie zur Zeit
des ehemaligen Meeres, die alten feſten Laͤnder
bepflanzt und bewohnt geweſen ſind, naͤmlich wie
einige der jetzigen. Es laͤßt ſich auch an vielen
Orten, die aus der beſondern Art dieſer Schichten,
ſo fern die naͤchſt vorher gehenden, und die nach-
folgenden wieder ihrem uͤbrigen Schichtgebirge
gleichen, deutlich abnehmen, von welcher Art die
Dammerde ſolches feſten Landes vornaͤmlich ge-
weſen ſey; naͤmlich einige ſchwarz, wie manche
Wald- und Sumpferde; einige gelb, u. ſ. w.
Vielleicht moͤgen ſich kuͤnftig aus ſolchen Schicht-
werken noch andere Saͤtze ziehen laſſen.
§. 222.
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/169>, abgerufen am 03.03.2025.
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