Was und wie jedes ist, sagt uns das Gegen- wärtige; was und wie es war, zeigen uns entwe- der die Ueberbleibsel des Vergangenen, oder die bekannte vorige Zeit, welche doch 4000 Jahre hinaus reicht, ehe sie an die erdichtungsvolle, oder vielmehr nur von uns neuen Auslegern mißver- standene Schreibart des Alterthums, anstößt; was endlich und wie eine Sache jedesmahl wer- de, kann auch die vorige Zeit in vielen Fällen leh- ren; ausserdem muß man ähnliche Fälle anderer ähnlicher Dinge mit einander vergleichen, und mit zu Hülfe nehmen.
§. 206.
Was sich also weder durch das gegenwärtige einer Sache, noch durch ihre Ueberbleibsel, noch aus der bekannten vorigen Zeit, von ihr erweisen läßt, darf man ihr auch nicht eigenmächtig weder für das Gegenwärtige, noch Vergangene, noch auch Zukünftige andichten; was aber aus den ge- dachten drey Gründen natürlich folgt, kan man von einer Sache getrost behaupten.
§. 207.
§. 205.
Was und wie jedes iſt, ſagt uns das Gegen- waͤrtige; was und wie es war, zeigen uns entwe- der die Ueberbleibſel des Vergangenen, oder die bekannte vorige Zeit, welche doch 4000 Jahre hinaus reicht, ehe ſie an die erdichtungsvolle, oder vielmehr nur von uns neuen Auslegern mißver- ſtandene Schreibart des Alterthums, anſtoͤßt; was endlich und wie eine Sache jedesmahl wer- de, kann auch die vorige Zeit in vielen Faͤllen leh- ren; auſſerdem muß man aͤhnliche Faͤlle anderer aͤhnlicher Dinge mit einander vergleichen, und mit zu Huͤlfe nehmen.
§. 206.
Was ſich alſo weder durch das gegenwaͤrtige einer Sache, noch durch ihre Ueberbleibſel, noch aus der bekannten vorigen Zeit, von ihr erweiſen laͤßt, darf man ihr auch nicht eigenmaͤchtig weder fuͤr das Gegenwaͤrtige, noch Vergangene, noch auch Zukuͤnftige andichten; was aber aus den ge- dachten drey Gruͤnden natuͤrlich folgt, kan man von einer Sache getroſt behaupten.
§. 207.
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§. 205.
Was und wie jedes iſt, ſagt uns das Gegen-
waͤrtige; was und wie es war, zeigen uns entwe-
der die Ueberbleibſel des Vergangenen, oder die
bekannte vorige Zeit, welche doch 4000 Jahre
hinaus reicht, ehe ſie an die erdichtungsvolle, oder
vielmehr nur von uns neuen Auslegern mißver-
ſtandene Schreibart des Alterthums, anſtoͤßt;
was endlich und wie eine Sache jedesmahl wer-
de, kann auch die vorige Zeit in vielen Faͤllen leh-
ren; auſſerdem muß man aͤhnliche Faͤlle anderer
aͤhnlicher Dinge mit einander vergleichen, und
mit zu Huͤlfe nehmen.
§. 206.
Was ſich alſo weder durch das gegenwaͤrtige
einer Sache, noch durch ihre Ueberbleibſel, noch
aus der bekannten vorigen Zeit, von ihr erweiſen
laͤßt, darf man ihr auch nicht eigenmaͤchtig weder
fuͤr das Gegenwaͤrtige, noch Vergangene, noch
auch Zukuͤnftige andichten; was aber aus den ge-
dachten drey Gruͤnden natuͤrlich folgt, kan man
von einer Sache getroſt behaupten.
§. 207.
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/160>, abgerufen am 03.03.2025.
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