[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773.als Geruch, Geschmack und Gefühl, den ersten §. 121. Ja wenn man zugleich die allgemeine Pflicht könne;
als Geruch, Geſchmack und Gefuͤhl, den erſten §. 121. Ja wenn man zugleich die allgemeine Pflicht koͤnne;
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0102" n="90"/> als Geruch, Geſchmack und Gefuͤhl, den erſten<lb/> Grund zur Sprache legen, zumahl da eben die<lb/> Sprachtheile auch Werkzeuge zum Geſchmack<lb/> und Geruch ſind. Aber weit gefehlt! um ſo viel<lb/> weniger koͤnnen die Augen, die weder Verhaͤltniß<lb/> noch Empfindung zum Laut haben, Anleitung da-<lb/> zu geben, und alſo bleibt nur dem Gehoͤr, da-<lb/> durch man ſich Kenntniß und Unterſcheidungs-<lb/> kraft erwerben kann, vorbehalten, die Sprache<lb/> zu gruͤnden. Denn ohne Gehoͤr bleibt der<lb/> Menſch ſtumm. Schon dieſes allein wird bey<lb/> vielen Naturforſchern hinreichen, die Sprache<lb/> fuͤr keine Erfindung, ſondern als eine Sache, die<lb/> erlernt werden muß, anzuſehen.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 121.</head><lb/> <p>Ja wenn man zugleich die allgemeine Pflicht<lb/> der Sinne, daß ſie zu allen Erfindungen erſt<lb/> Vorrath ſamlen muͤſſen, wieder auf das Gehoͤr<lb/> ſelbſt anwendet und uͤberleget, was das Gehoͤr<lb/> zur Erfindung der Sprache fuͤr Vorrath haben<lb/> muͤſſe, und wie, und wenn es ſolche ſamlen<lb/> <fw place="bottom" type="catch">koͤnne;</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [90/0102]
als Geruch, Geſchmack und Gefuͤhl, den erſten
Grund zur Sprache legen, zumahl da eben die
Sprachtheile auch Werkzeuge zum Geſchmack
und Geruch ſind. Aber weit gefehlt! um ſo viel
weniger koͤnnen die Augen, die weder Verhaͤltniß
noch Empfindung zum Laut haben, Anleitung da-
zu geben, und alſo bleibt nur dem Gehoͤr, da-
durch man ſich Kenntniß und Unterſcheidungs-
kraft erwerben kann, vorbehalten, die Sprache
zu gruͤnden. Denn ohne Gehoͤr bleibt der
Menſch ſtumm. Schon dieſes allein wird bey
vielen Naturforſchern hinreichen, die Sprache
fuͤr keine Erfindung, ſondern als eine Sache, die
erlernt werden muß, anzuſehen.
§. 121.
Ja wenn man zugleich die allgemeine Pflicht
der Sinne, daß ſie zu allen Erfindungen erſt
Vorrath ſamlen muͤſſen, wieder auf das Gehoͤr
ſelbſt anwendet und uͤberleget, was das Gehoͤr
zur Erfindung der Sprache fuͤr Vorrath haben
muͤſſe, und wie, und wenn es ſolche ſamlen
koͤnne;
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