Frölich, Henriette: Virginia oder die Kolonie von Kentucky. Bd. 2. Hrsg. v. Jerta. Berlin, 1820.schäfte der Kolonie wird vertheilt, der Ueber- Zweiter Theil. [9]
ſchaͤfte der Kolonie wird vertheilt, der Ueber- Zweiter Theil. [9]
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0139" n="129"/> ſchaͤfte der Kolonie wird vertheilt, der Ueber-<lb/> fluß zu gemeinſchaftliche Zwecken verwendet.<lb/> Am Genuß hat jeder gleichen Antheil und<lb/> gleiches Recht. Der Gebrauch des Geldes iſt<lb/> im Umkreiſe des Staates unterſagt, auch außer<lb/> demſelben hat niemand Eigenthum, alles iſt<lb/> Gemeingut. Kein Mitglied darf, vor dem vol-<lb/> lendeten zwanzigſten Lebensjahre, die Graͤnzen<lb/> der Republik verlaſſen, die Kolonie aber nur<lb/> bis zu einer beſtimmten Anzahl von Einwohnern<lb/> wachſen; uͤberſteigt ſie dieſe, ſo bilden die aͤlte-<lb/> ren Soͤhne eine neue, in dem großen Umfange<lb/> der Beſitzungen. Es wird, zu dieſem Endzweck,<lb/> jaͤhrlich eine Anzahl Morgen von uns urbar<lb/> gemacht; ſchon jetzt haben wir mehr als wir<lb/> beſtellen moͤgen, und es wird manches Ackerſtuͤck<lb/> in Ruhe gelegt. Die Toͤchter-Kolonien fuͤhren eine<lb/> eigene Oekonomie, ſind aber im uͤbrigen, durch<lb/> gleiche Grundſaͤtze und gleiche Vortheile, auf das<lb/> engſte mit der Muttergeſellſchaft verbunden; ihr<lb/> etwaniger Ueberſchuß fließt zur allgemeinen Kaſſe.<lb/> Alle Menſchen, außer den Graͤnzen unſerer Re-<lb/> publik, werden als unſere Bruͤder betrachtet.<lb/> Jhre Lebensweiſe paßt nicht zu der unſrigen, ſie<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Zweiter Theil. [9]</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [129/0139]
ſchaͤfte der Kolonie wird vertheilt, der Ueber-
fluß zu gemeinſchaftliche Zwecken verwendet.
Am Genuß hat jeder gleichen Antheil und
gleiches Recht. Der Gebrauch des Geldes iſt
im Umkreiſe des Staates unterſagt, auch außer
demſelben hat niemand Eigenthum, alles iſt
Gemeingut. Kein Mitglied darf, vor dem vol-
lendeten zwanzigſten Lebensjahre, die Graͤnzen
der Republik verlaſſen, die Kolonie aber nur
bis zu einer beſtimmten Anzahl von Einwohnern
wachſen; uͤberſteigt ſie dieſe, ſo bilden die aͤlte-
ren Soͤhne eine neue, in dem großen Umfange
der Beſitzungen. Es wird, zu dieſem Endzweck,
jaͤhrlich eine Anzahl Morgen von uns urbar
gemacht; ſchon jetzt haben wir mehr als wir
beſtellen moͤgen, und es wird manches Ackerſtuͤck
in Ruhe gelegt. Die Toͤchter-Kolonien fuͤhren eine
eigene Oekonomie, ſind aber im uͤbrigen, durch
gleiche Grundſaͤtze und gleiche Vortheile, auf das
engſte mit der Muttergeſellſchaft verbunden; ihr
etwaniger Ueberſchuß fließt zur allgemeinen Kaſſe.
Alle Menſchen, außer den Graͤnzen unſerer Re-
publik, werden als unſere Bruͤder betrachtet.
Jhre Lebensweiſe paßt nicht zu der unſrigen, ſie
Zweiter Theil. [9]
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