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Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684.

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demselben sehr schädlich gefallen; demnechst hätte erst/ der König/ die Entsagung gethan/ und sich unterstanden/ ihn von seinen Landen und Leuten zu verdringen: Wegen bezüchtigter Vorenthaltung deß Gelds/ gegen Abtretung der abgedrungenen Städte und Schlösser/ befünde es sich auch nicht also: Er/ der Käiser/ hätte/ für sich selbst/ und insonderheit/ nichts verschrieben zu geben; sondern die Land-Leute deß Fürstenthums Oestereichs hätten sich/ samt ihm/ verschrieben/ daß dem Könige 100000. Gulden/ vom Lande Oesterreich/ entrichtet werden solten: Es sey ebenfalls dieser Bericht deß Königs unrichtig/ daß er/ der Käiser/ ihm nicht allein das Verschriebene solte abgeschlagen/ sondern auch allen Unterthanen/ bey Käiserlicher Acht/ verboten haben / selbige Summa abzurichten; an solcher Auflage geschehe ihm gar unrecht: Dann wiewol man ihm solches Geld/ von dem Fürstenthum Oesterreich zu geben/ nicht schuldig gewesen wäre / in Betrachtung/ daß er die abgedrungene Schlösser noch nicht alle abgetreten/ auch sonst noch andres mehr/ was er/ gegen der Bezahlung der 100000. Gulden/ vorher leisten sollen/ wie solches/ in der zwischen ihnen Beyden aufgerichteten Thädigung / ausdrücklich begriffen sey/ nichtvollzogen; sondern besagte Thädigung/ in manchem Wege überfahren/ und unerfüllt gelassen; so hätte er ihm dannoch/ das Geld folgen zu lassen / und zu reichen befohlen; daran er auch allbereit funffzig tausend Gulden empfangen: Und fünde sich nicht/ daß der Käiser ihm/ die zu zahlen/ verboten: Sondern er hätte seinen Landsassen in Oesterreich nur geschrieben/ sie solten die Zahlung der 100000. Gulden also fürnehmen/ daß der Geld-Brieff nicht/ um eine kleine Summa/ in deß Königs Händen bliebe / sondern gegen völlige Bezahlung heraus gegeben würde.

Es sey nicht ohn/ daß der Käiser/ und seine Land-Leute/ ihn um längere Frist ersuchen lassen; hätten aber dieselbe von ihm nicht erlangen mögen: Er wäre auch dem Könige/ um die 100000. Gulden/ für sich selbst und insonderheit/ nicht verbunden; sondern hätte / mit seinem Oesterreichischen Land-Leuten/ verschrieben/ daß das Land Oesterreich ihm solche erlegen solte; wie der Geld-Brieff vermögte: Daß nun solche hundert tausend Gulden annoch nicht völlig bezahlt/ sey nicht seine/ sondern deß Königs/ Schuld/ der seinen Landen und Leuten bishero so hart zugesetzt/ und so schwer gefallen/ auch noch für und für mit solcher Gewaltthätlichkeit anhielte/ daß sie/ Armut halben/ die Bezahlung/ in so kurzer Zeit/ nicht hätten auf-noch vollbringen mögen: Dann wo er dergleichen Thätlichkeiten sich enthalten/ wäre er/ gehoffter Massen/ schon längst bezahlt:

Ihme/ dem Käiser/ geschehe darinn gar unrecht/ daß der König schriebe/ der Käiser wäre/ um die Bezahlung/ gehalten/ und hätte solche Gelübd versprochen: Dann er sey dem Könige nie/ mit Gelübd/ verbunden gewest/ auch noch nicht: Aber/ als König Matthias seine Regalien deß Königreichs Böhmen empfangen/ habe derselbe gelobt und geschworen / auch darüber dem Käiser/ nach Ausweisung eingeschlossener Abschrifft/ einen Brieff gegeben; sothanem Gelübde und Eide ent-

demselben sehr schädlich gefallen; demnechst hätte erst/ der König/ die Entsagung gethan/ und sich unterstanden/ ihn von seinen Landen und Leuten zu verdringen: Wegen bezüchtigter Vorenthaltung deß Gelds/ gegen Abtretung der abgedrungenen Städte und Schlösser/ befünde es sich auch nicht also: Er/ der Käiser/ hätte/ für sich selbst/ und insonderheit/ nichts verschrieben zu geben; sondern die Land-Leute deß Fürstenthums Oestereichs hätten sich/ samt ihm/ verschrieben/ daß dem Könige 100000. Gulden/ vom Lande Oesterreich/ entrichtet werden solten: Es sey ebenfalls dieser Bericht deß Königs unrichtig/ daß er/ der Käiser/ ihm nicht allein das Verschriebene solte abgeschlagen/ sondern auch allen Unterthanen/ bey Käiserlicher Acht/ verboten haben / selbige Summa abzurichten; an solcher Auflage geschehe ihm gar unrecht: Dann wiewol man ihm solches Geld/ von dem Fürstenthum Oesterreich zu geben/ nicht schuldig gewesen wäre / in Betrachtung/ daß er die abgedrungene Schlösser noch nicht alle abgetreten/ auch sonst noch andres mehr/ was er/ gegen der Bezahlung der 100000. Gulden/ vorher leisten sollen/ wie solches/ in der zwischen ihnen Beyden aufgerichteten Thädigung / ausdrücklich begriffen sey/ nichtvollzogen; sondern besagte Thädigung/ in manchem Wege überfahren/ und unerfüllt gelassen; so hätte er ihm dannoch/ das Geld folgen zu lassen / und zu reichen befohlen; daran er auch allbereit funffzig tausend Gulden empfangen: Und fünde sich nicht/ daß der Käiser ihm/ die zu zahlen/ verboten: Sondern er hätte seinen Landsassen in Oesterreich nur geschrieben/ sie solten die Zahlung der 100000. Gulden also fürnehmen/ daß der Geld-Brieff nicht/ um eine kleine Summa/ in deß Königs Händen bliebe / sondern gegen völlige Bezahlung heraus gegeben würde.

Es sey nicht ohn/ daß der Käiser/ und seine Land-Leute/ ihn um längere Frist ersuchen lassen; hätten aber dieselbe von ihm nicht erlangen mögen: Er wäre auch dem Könige/ um die 100000. Gulden/ für sich selbst und insonderheit/ nicht verbunden; sondern hätte / mit seinem Oesterreichischen Land-Leuten/ verschrieben/ daß das Land Oesterreich ihm solche erlegen solte; wie der Geld-Brieff vermögte: Daß nun solche hundert tausend Gulden annoch nicht völlig bezahlt/ sey nicht seine/ sondern deß Königs/ Schuld/ der seinen Landen und Leuten bishero so hart zugesetzt/ und so schwer gefallen/ auch noch für und für mit solcher Gewaltthätlichkeit anhielte/ daß sie/ Armut halben/ die Bezahlung/ in so kurzer Zeit/ nicht hätten auf-noch vollbringen mögen: Dann wo er dergleichen Thätlichkeiten sich enthalten/ wäre er/ gehoffter Massen/ schon längst bezahlt:

Ihme/ dem Käiser/ geschehe darinn gar unrecht/ daß der König schriebe/ der Käiser wäre/ um die Bezahlung/ gehalten/ und hätte solche Gelübd versprochen: Dann er sey dem Könige nie/ mit Gelübd/ verbunden gewest/ auch noch nicht: Aber/ als König Matthias seine Regalien deß Königreichs Böhmen empfangen/ habe derselbe gelobt und geschworen / auch darüber dem Käiser/ nach Ausweisung eingeschlossener Abschrifft/ einen Brieff gegeben; sothanem Gelübde und Eide ent-

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        <p>Ihme/ dem Käiser/ geschehe darinn gar unrecht/ daß der König schriebe/ der Käiser            wäre/ um die Bezahlung/ gehalten/ und hätte solche Gelübd versprochen: Dann er sey dem            Könige nie/ mit Gelübd/ verbunden gewest/ auch noch nicht: Aber/ als König Matthias            seine Regalien deß Königreichs Böhmen empfangen/ habe derselbe gelobt und geschworen /            auch darüber dem Käiser/ nach Ausweisung eingeschlossener Abschrifft/ einen Brieff            gegeben; sothanem Gelübde und Eide ent-
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[62/0070] demselben sehr schädlich gefallen; demnechst hätte erst/ der König/ die Entsagung gethan/ und sich unterstanden/ ihn von seinen Landen und Leuten zu verdringen: Wegen bezüchtigter Vorenthaltung deß Gelds/ gegen Abtretung der abgedrungenen Städte und Schlösser/ befünde es sich auch nicht also: Er/ der Käiser/ hätte/ für sich selbst/ und insonderheit/ nichts verschrieben zu geben; sondern die Land-Leute deß Fürstenthums Oestereichs hätten sich/ samt ihm/ verschrieben/ daß dem Könige 100000. Gulden/ vom Lande Oesterreich/ entrichtet werden solten: Es sey ebenfalls dieser Bericht deß Königs unrichtig/ daß er/ der Käiser/ ihm nicht allein das Verschriebene solte abgeschlagen/ sondern auch allen Unterthanen/ bey Käiserlicher Acht/ verboten haben / selbige Summa abzurichten; an solcher Auflage geschehe ihm gar unrecht: Dann wiewol man ihm solches Geld/ von dem Fürstenthum Oesterreich zu geben/ nicht schuldig gewesen wäre / in Betrachtung/ daß er die abgedrungene Schlösser noch nicht alle abgetreten/ auch sonst noch andres mehr/ was er/ gegen der Bezahlung der 100000. Gulden/ vorher leisten sollen/ wie solches/ in der zwischen ihnen Beyden aufgerichteten Thädigung / ausdrücklich begriffen sey/ nichtvollzogen; sondern besagte Thädigung/ in manchem Wege überfahren/ und unerfüllt gelassen; so hätte er ihm dannoch/ das Geld folgen zu lassen / und zu reichen befohlen; daran er auch allbereit funffzig tausend Gulden empfangen: Und fünde sich nicht/ daß der Käiser ihm/ die zu zahlen/ verboten: Sondern er hätte seinen Landsassen in Oesterreich nur geschrieben/ sie solten die Zahlung der 100000. Gulden also fürnehmen/ daß der Geld-Brieff nicht/ um eine kleine Summa/ in deß Königs Händen bliebe / sondern gegen völlige Bezahlung heraus gegeben würde. Es sey nicht ohn/ daß der Käiser/ und seine Land-Leute/ ihn um längere Frist ersuchen lassen; hätten aber dieselbe von ihm nicht erlangen mögen: Er wäre auch dem Könige/ um die 100000. Gulden/ für sich selbst und insonderheit/ nicht verbunden; sondern hätte / mit seinem Oesterreichischen Land-Leuten/ verschrieben/ daß das Land Oesterreich ihm solche erlegen solte; wie der Geld-Brieff vermögte: Daß nun solche hundert tausend Gulden annoch nicht völlig bezahlt/ sey nicht seine/ sondern deß Königs/ Schuld/ der seinen Landen und Leuten bishero so hart zugesetzt/ und so schwer gefallen/ auch noch für und für mit solcher Gewaltthätlichkeit anhielte/ daß sie/ Armut halben/ die Bezahlung/ in so kurzer Zeit/ nicht hätten auf-noch vollbringen mögen: Dann wo er dergleichen Thätlichkeiten sich enthalten/ wäre er/ gehoffter Massen/ schon längst bezahlt: Ihme/ dem Käiser/ geschehe darinn gar unrecht/ daß der König schriebe/ der Käiser wäre/ um die Bezahlung/ gehalten/ und hätte solche Gelübd versprochen: Dann er sey dem Könige nie/ mit Gelübd/ verbunden gewest/ auch noch nicht: Aber/ als König Matthias seine Regalien deß Königreichs Böhmen empfangen/ habe derselbe gelobt und geschworen / auch darüber dem Käiser/ nach Ausweisung eingeschlossener Abschrifft/ einen Brieff gegeben; sothanem Gelübde und Eide ent-

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Zitationshilfe: Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/franciscus_schauplatz_1684/70>, abgerufen am 22.11.2024.