Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684.Weil nun/ seit Solimanns Zeiten/ die Käyserliche Ansitz-Stadt Wien/ von keinem Feinde / weiter angegriffen worden (denn den Anschlag/ welchen/ im Jahr 1619 der Graf von Thurn / wider sie vorgehabt/ achte ich für keine Belägerung) sondern/ im verwichenen 1683. Jahr aller erst/ Mahomet der Vierdte/ durch seinen Groß-Vizier/ sich wiederum gar scharff an sie erkühnet hat: lege ich/ bey gemeldtem acht-jährigen Stillstande/ meine Feder hiemit nider/ und lasse die beygedruckte/ durch einen Andren verfertigte / ausführliche Beschreibung von der jüngsten Belägerung/ reden. Etliche/ in Eil bemerckte/ Druck-Fehler. PAg. 4. z. 8. infra f. allgemeine l. ungemeine. Pag. 6. z. 5. f. lautete l. lautet. Pag. 9. z. 10. f. Hernolai l. Hermolai. Pag. 185. z. 5. f. Irini l. Pereni. (NB. Pag. 183. und seqq. sind etliche Sätze versetzt: Und soll der Satz Pag. 185. wie übel und ungehalten sc. nebst allen folgenden Sätzen oder Paragraphis, biß zu dem Pag. 188. §. Als nun Solimann unmittelbar folgen nach der zwantzigsten Zeilen/ Pag. 183. Aber nach der 7. Zeilen Pag. 188. soll allerest folgen der zweyte §. Pag. 183. welcher anhebt mit der ein und zwantzigsten Zeil/ Indessen setzte Suldan Solimann sc. und so lieset man sort biß zu dem §. Wie übel und ungehalten Pag. 185. Hernach folgt Pag. 188. der zweyte Paragraphus. Als nun Solimann sc. und so gehn hernach die übrige Sätze alle nacheinander richtig fort.) Pag. 185. z. 5. lesch aus das Wort Lauffen. Pag. 189. z. 1. f. Bedingunge l. Bedingungen. Die übrige Fehler beliebe der geneigte Leser selbst zu ersetzen. Folget nun hiernechst die neueste Türckische Belägerung im Jahr 1683. samt dem denckwürdigen Entsatze/ durch M. M. S. beschrieben. Weil nun/ seit Solimanns Zeiten/ die Käyserliche Ansitz-Stadt Wien/ von keinem Feinde / weiter angegriffen worden (denn den Anschlag/ welchen/ im Jahr 1619 der Graf von Thurn / wider sie vorgehabt/ achte ich für keine Belägerung) sondern/ im verwichenen 1683. Jahr aller erst/ Mahomet der Vierdte/ durch seinen Groß-Vizier/ sich wiederum gar scharff an sie erkühnet hat: lege ich/ bey gemeldtem acht-jährigen Stillstande/ meine Feder hiemit nider/ und lasse die beygedruckte/ durch einen Andren verfertigte / ausführliche Beschreibung von der jüngsten Belägerung/ reden. Etliche/ in Eil bemerckte/ Druck-Fehler. PAg. 4. z. 8. infra f. allgemeine l. ungemeine. Pag. 6. z. 5. f. lautete l. lautet. Pag. 9. z. 10. f. Hernolai l. Hermolai. Pag. 185. z. 5. f. Irini l. Pereni. (NB. Pag. 183. und seqq. sind etliche Sätze versetzt: Und soll der Satz Pag. 185. wie übel und ungehalten sc. nebst allen folgenden Sätzen oder Paragraphis, biß zu dem Pag. 188. §. Als nun Solimann unmittelbar folgen nach der zwantzigsten Zeilen/ Pag. 183. Aber nach der 7. Zeilen Pag. 188. soll allerest folgen der zweyte §. Pag. 183. welcher anhebt mit der ein und zwantzigsten Zeil/ Indessen setzte Suldan Solimann sc. und so lieset man sort biß zu dem §. Wie übel und ungehalten Pag. 185. Hernach folgt Pag. 188. der zweyte Paragraphus. Als nun Solimann sc. und so gehn hernach die übrige Sätze alle nacheinander richtig fort.) Pag. 185. z. 5. lesch aus das Wort Lauffen. Pag. 189. z. 1. f. Bedingunge l. Bedingungen. Die übrige Fehler beliebe der geneigte Leser selbst zu ersetzen. Folget nun hiernechst die neueste Türckische Belägerung im Jahr 1683. samt dem denckwürdigen Entsatze/ durch M. M. S. beschrieben. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0212" n="204"/> <p>Weil nun/ seit Solimanns Zeiten/ die Käyserliche Ansitz-Stadt Wien/ von keinem Feinde / weiter angegriffen worden (denn den Anschlag/ welchen/ im Jahr 1619 der Graf von Thurn / wider sie vorgehabt/ achte ich für keine Belägerung) sondern/ im verwichenen 1683. Jahr aller erst/ Mahomet der Vierdte/ durch seinen Groß-Vizier/ sich wiederum gar scharff an sie erkühnet hat: lege ich/ bey gemeldtem acht-jährigen Stillstande/ meine Feder hiemit nider/ und lasse die beygedruckte/ durch einen Andren verfertigte / ausführliche Beschreibung von der jüngsten Belägerung/ reden.</p> </div> <div> <head>Etliche/ in Eil bemerckte/ Druck-Fehler.</head> <p>PAg. 4. z. 8. infra f. allgemeine l. ungemeine. Pag. 6. z. 5. f. lautete l. lautet. Pag. 9. z. 10. f. Hernolai l. Hermolai. Pag. 185. z. 5. f. Irini l. Pereni. (NB. Pag. 183. und seqq. sind etliche Sätze versetzt: Und soll der Satz Pag. 185. wie übel und ungehalten sc. nebst allen folgenden Sätzen oder Paragraphis, biß zu dem Pag. 188. §. Als nun Solimann unmittelbar folgen nach der zwantzigsten Zeilen/ Pag. 183. Aber nach der 7. Zeilen Pag. 188. soll allerest folgen der zweyte §. Pag. 183. welcher anhebt mit der ein und zwantzigsten Zeil/ Indessen setzte Suldan Solimann sc. und so lieset man sort biß zu dem §. Wie übel und ungehalten Pag. 185. Hernach folgt Pag. 188. der zweyte Paragraphus. Als nun Solimann sc. und so gehn hernach die übrige Sätze alle nacheinander richtig fort.) Pag. 185. z. 5. lesch aus das Wort Lauffen. Pag. 189. z. 1. f. Bedingunge l. Bedingungen.</p> <p>Die übrige Fehler beliebe der geneigte Leser selbst zu ersetzen.</p> <p>Folget nun hiernechst die neueste Türckische Belägerung im Jahr 1683. samt dem denckwürdigen Entsatze/ durch M. M. S. beschrieben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [204/0212]
Weil nun/ seit Solimanns Zeiten/ die Käyserliche Ansitz-Stadt Wien/ von keinem Feinde / weiter angegriffen worden (denn den Anschlag/ welchen/ im Jahr 1619 der Graf von Thurn / wider sie vorgehabt/ achte ich für keine Belägerung) sondern/ im verwichenen 1683. Jahr aller erst/ Mahomet der Vierdte/ durch seinen Groß-Vizier/ sich wiederum gar scharff an sie erkühnet hat: lege ich/ bey gemeldtem acht-jährigen Stillstande/ meine Feder hiemit nider/ und lasse die beygedruckte/ durch einen Andren verfertigte / ausführliche Beschreibung von der jüngsten Belägerung/ reden.
Etliche/ in Eil bemerckte/ Druck-Fehler. PAg. 4. z. 8. infra f. allgemeine l. ungemeine. Pag. 6. z. 5. f. lautete l. lautet. Pag. 9. z. 10. f. Hernolai l. Hermolai. Pag. 185. z. 5. f. Irini l. Pereni. (NB. Pag. 183. und seqq. sind etliche Sätze versetzt: Und soll der Satz Pag. 185. wie übel und ungehalten sc. nebst allen folgenden Sätzen oder Paragraphis, biß zu dem Pag. 188. §. Als nun Solimann unmittelbar folgen nach der zwantzigsten Zeilen/ Pag. 183. Aber nach der 7. Zeilen Pag. 188. soll allerest folgen der zweyte §. Pag. 183. welcher anhebt mit der ein und zwantzigsten Zeil/ Indessen setzte Suldan Solimann sc. und so lieset man sort biß zu dem §. Wie übel und ungehalten Pag. 185. Hernach folgt Pag. 188. der zweyte Paragraphus. Als nun Solimann sc. und so gehn hernach die übrige Sätze alle nacheinander richtig fort.) Pag. 185. z. 5. lesch aus das Wort Lauffen. Pag. 189. z. 1. f. Bedingunge l. Bedingungen.
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