Es mag etwas Frappantes haben, daß ich die Etiquette eines Salons mit dem tiefsinnigen Ernst heiliger Lehre zusammen- zustellen wage, gleichwohl ist doch nichts destoweniger zwischen beiden ein unleugbarer Zusammenhang. Die Regeln des Hof- Dienstes, oder der Höflichkeit, (aus den Geboten der Selbstverleugnung abgeleitet) sind nur ein Act des Gehorsams, der zu- nächst durch die Stimme der Religion von denen gefordert wird, die sich des Schutzes der Gesetze vertrauen, und dem Beschützer huldigen. Jnnerhalb dieser Schranken ent- stehen Berücksichtigungen, die bald verviel- fachte Pflichten nothwendig machen, alle aus demselben Princip erwachsend, alle dieselben Zwecke beabsichtigend, die Bande der Gesell- schaft fester zu ziehen und durch das Be- dürfniß gegenseitiger Ergänzung, Vertrauen und Liebe eben so unwillkührlich, als noth- wendig zu machen.
Jn diesem Sinne ist jedes gesellige Ver- hältniß höherer Pflichtübung geweihet. Selbst die frivolste Versammlung trägt durch
Es mag etwas Frappantes haben, daß ich die Etiquette eines Salons mit dem tiefſinnigen Ernſt heiliger Lehre zuſammen- zuſtellen wage, gleichwohl iſt doch nichts deſtoweniger zwiſchen beiden ein unleugbarer Zuſammenhang. Die Regeln des Hof- Dienſtes, oder der Hoͤflichkeit, (aus den Geboten der Selbſtverleugnung abgeleitet) ſind nur ein Act des Gehorſams, der zu- naͤchſt durch die Stimme der Religion von denen gefordert wird, die ſich des Schutzes der Geſetze vertrauen, und dem Beſchuͤtzer huldigen. Jnnerhalb dieſer Schranken ent- ſtehen Beruͤckſichtigungen, die bald verviel- fachte Pflichten nothwendig machen, alle aus demſelben Princip erwachſend, alle dieſelben Zwecke beabſichtigend, die Bande der Geſell- ſchaft feſter zu ziehen und durch das Be- duͤrfniß gegenſeitiger Ergaͤnzung, Vertrauen und Liebe eben ſo unwillkuͤhrlich, als noth- wendig zu machen.
Jn dieſem Sinne iſt jedes geſellige Ver- haͤltniß hoͤherer Pflichtuͤbung geweihet. Selbſt die frivolſte Verſammlung traͤgt durch
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Es mag etwas Frappantes haben, daß
ich die Etiquette eines Salons mit dem
tiefſinnigen Ernſt heiliger Lehre zuſammen-
zuſtellen wage, gleichwohl iſt doch nichts
deſtoweniger zwiſchen beiden ein unleugbarer
Zuſammenhang. Die Regeln des Hof-
Dienſtes, oder der Hoͤflichkeit, (aus den
Geboten der Selbſtverleugnung abgeleitet)
ſind nur ein Act des Gehorſams, der zu-
naͤchſt durch die Stimme der Religion von
denen gefordert wird, die ſich des Schutzes
der Geſetze vertrauen, und dem Beſchuͤtzer
huldigen. Jnnerhalb dieſer Schranken ent-
ſtehen Beruͤckſichtigungen, die bald verviel-
fachte Pflichten nothwendig machen, alle aus
demſelben Princip erwachſend, alle dieſelben
Zwecke beabſichtigend, die Bande der Geſell-
ſchaft feſter zu ziehen und durch das Be-
duͤrfniß gegenſeitiger Ergaͤnzung, Vertrauen
und Liebe eben ſo unwillkuͤhrlich, als noth-
wendig zu machen.
Jn dieſem Sinne iſt jedes geſellige Ver-
haͤltniß hoͤherer Pflichtuͤbung geweihet.
Selbſt die frivolſte Verſammlung traͤgt durch
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Fouqué, Caroline de La Motte-: Die Frauen in der großen Welt. Berlin, 1826, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fouque_frauen_1826/34>, abgerufen am 26.12.2024.
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