billig, daß diejenigen unter ihnen, die nicht durch Wohlthaten des Herrscheramtes würdig sind, wenigstens zum Scheine fort- fahren den Nutzen zu stiften, weshalb man sie zuerst als Beschützer der Wehrlosen über Andere erhob; und wenn es heutiges Tages keine Raubthiere mehr giebt, um derent- willen man Heroen oder Halbgötter zu Hülfe ruft, so mögen ihre Abkömmlinge meinetwegen Hirsche in ihren Parks ein- sperren, oder ihren Unterthanen verbieten einen wilden Eber zu tödten, damit sie an einem gesetzten Tage ihn vor ihrem Richter- stuhl vorbei jagen lassen, und mit eignen Händen erlegen können, wie der Kaiser von China jährlich einmal den Pflug mit hoher Hand berührt, zum Zeichen, daß vor meh- rern tausend Jahren ein Kaiser durch dieses Werkzeug den Namen eines Landesvaters verdiente. Aber, daß ein Mensch sich
billig, daß diejenigen unter ihnen, die nicht durch Wohlthaten des Herrscheramtes würdig sind, wenigstens zum Scheine fort- fahren den Nutzen zu stiften, weshalb man sie zuerst als Beschützer der Wehrlosen über Andere erhob; und wenn es heutiges Tages keine Raubthiere mehr giebt, um derent- willen man Heroen oder Halbgötter zu Hülfe ruft, so mögen ihre Abkömmlinge meinetwegen Hirsche in ihren Parks ein- sperren, oder ihren Unterthanen verbieten einen wilden Eber zu tödten, damit sie an einem gesetzten Tage ihn vor ihrem Richter- stuhl vorbei jagen lassen, und mit eignen Händen erlegen können, wie der Kaiser von China jährlich einmal den Pflug mit hoher Hand berührt, zum Zeichen, daß vor meh- rern tausend Jahren ein Kaiser durch dieses Werkzeug den Namen eines Landesvaters verdiente. Aber, daß ein Mensch sich
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billig, daß diejenigen unter ihnen, die
nicht durch Wohlthaten des Herrscheramtes
würdig sind, wenigstens zum Scheine fort-
fahren den Nutzen zu stiften, weshalb man
sie zuerst als Beschützer der Wehrlosen über
Andere erhob; und wenn es heutiges Tages
keine Raubthiere mehr giebt, um derent-
willen man Heroen oder Halbgötter zu
Hülfe ruft, so mögen ihre Abkömmlinge
meinetwegen Hirsche in ihren Parks ein-
sperren, oder ihren Unterthanen verbieten
einen wilden Eber zu tödten, damit sie an
einem gesetzten Tage ihn vor ihrem Richter-
stuhl vorbei jagen lassen, und mit eignen
Händen erlegen können, wie der Kaiser von
China jährlich einmal den Pflug mit hoher
Hand berührt, zum Zeichen, daß vor meh-
rern tausend Jahren ein Kaiser durch dieses
Werkzeug den Namen eines Landesvaters
verdiente. Aber, daß ein Mensch sich
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der dritte Band von Johann Georg Forsters Ansicht… [mehr]
Der dritte Band von Johann Georg Forsters Ansichten vom Niederrhein blieb unvollendet. Nach Forsters Tod (10.1.1794) wurden dessen fragmentarische Aufzeichnungen zum dritten Band von Ludwig Ferdinand Huber geordnet und herausgegeben. Ergänzt wurde der Band um einen Anhang, Forsters bereits 1789 geschriebene "Geschichte der Kunst in England" (zuerst erschienen in Johann Wilhelm Archenholz' Annalen der brittischen Geschichte) und den "Artistischen Notizen, in London aufgezeichnet" im Anhang. Hubers Vorwort zum dritten Band ist datiert auf den Juli 1794, der Band erschien noch im selben Jahr.
Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 3. Berlin, 1794, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein03_1794/235>, abgerufen am 23.11.2024.
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