Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.wiegenden Einflusse der beiden andern sicher wiegenden Einflusse der beiden andern sicher <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0081" n="75"/> wiegenden Einflusse der beiden andern sicher<lb/> stellen und den Stolz der drei bisher allein<lb/> repräsentirten Städte herabstimmen sollte.<lb/> Einen Vorschlag von dieser Art hatte man nur<lb/> erwartet, um das vorige Miſstrauen in seiner<lb/> ganzen Starke zu äuſsern und die Larve des<lb/> guten Vernehmens mit dem Monarchen wie¬<lb/> der abzuwerfen. Da der Kaiser zu gleicher<lb/> Zeit die Absicht zu erkennen gab, die Be¬<lb/> willigung der Subsidien auf ewige Zeiten,<lb/> wie man sie bereits im Jahr 1754 in Flan¬<lb/> dern ein- für allemal zugestanden hatte,<lb/> auch in Brabant durchzusetzen; und da er<lb/> sich für berechtigt hielt, von dem hohen<lb/> Rath <hi rendition="#i">(Conseil)</hi> oder Justizhofe von Brabant<lb/> die Promulgation seiner Edikte, wenn sie<lb/> nicht mit den beschwornen Privilegien strit¬<lb/> ten, unverweigerlich fordern zu können: so<lb/> versagten die versammelten Stände ihre Ein¬<lb/> willigung zu allen diesen Zumuthungen, und<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [75/0081]
wiegenden Einflusse der beiden andern sicher
stellen und den Stolz der drei bisher allein
repräsentirten Städte herabstimmen sollte.
Einen Vorschlag von dieser Art hatte man nur
erwartet, um das vorige Miſstrauen in seiner
ganzen Starke zu äuſsern und die Larve des
guten Vernehmens mit dem Monarchen wie¬
der abzuwerfen. Da der Kaiser zu gleicher
Zeit die Absicht zu erkennen gab, die Be¬
willigung der Subsidien auf ewige Zeiten,
wie man sie bereits im Jahr 1754 in Flan¬
dern ein- für allemal zugestanden hatte,
auch in Brabant durchzusetzen; und da er
sich für berechtigt hielt, von dem hohen
Rath (Conseil) oder Justizhofe von Brabant
die Promulgation seiner Edikte, wenn sie
nicht mit den beschwornen Privilegien strit¬
ten, unverweigerlich fordern zu können: so
versagten die versammelten Stände ihre Ein¬
willigung zu allen diesen Zumuthungen, und
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