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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.

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England ohnehin schon allen Aktivhandel an
sich reisst, unheilbare Wunden geschlagen
hätte. Wie sehr ist es nicht bei dieser gu¬
ten Wendung der Sache zu bedauern, dass
die siegende Partei keine Schonung kannte,
sondern sich vielmehr für berechtigt hielt,
die beleidigte zu spielen und die Hälfte der
Nation für ihre -- Meinungen zu bestrafen!
Meinungen, in so gleichen Schalen gewogen,
dass eine Nation sich ihrentwegen in zwei
beinahe gleich starke Hälften theilt, können
ohne Ungerechtigkeit keiner von beiden zum
Verbrechen gedeutet werden. Man hatte nun
einmal auf beiden Seiten das Schwert gezo¬
gen für etwas -- wie chimärisch es immer
sei -- was man für Freiheit hielt. Besiegt
zu werden und den Irrthum eingestehen zu
müssen, ist unter solchen Umständen schon
Strafe genug; hier eine desto empfindlichere
Strafe, je gewisser die besiegte Partei durch

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England ohnehin schon allen Aktivhandel an
sich reiſst, unheilbare Wunden geschlagen
hätte. Wie sehr ist es nicht bei dieser gu¬
ten Wendung der Sache zu bedauern, daſs
die siegende Partei keine Schonung kannte,
sondern sich vielmehr für berechtigt hielt,
die beleidigte zu spielen und die Hälfte der
Nation für ihre — Meinungen zu bestrafen!
Meinungen, in so gleichen Schalen gewogen,
daſs eine Nation sich ihrentwegen in zwei
beinahe gleich starke Hälften theilt, können
ohne Ungerechtigkeit keiner von beiden zum
Verbrechen gedeutet werden. Man hatte nun
einmal auf beiden Seiten das Schwert gezo¬
gen für etwas — wie chimärisch es immer
sei — was man für Freiheit hielt. Besiegt
zu werden und den Irrthum eingestehen zu
müssen, ist unter solchen Umständen schon
Strafe genug; hier eine desto empfindlichere
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[485/0491] England ohnehin schon allen Aktivhandel an sich reiſst, unheilbare Wunden geschlagen hätte. Wie sehr ist es nicht bei dieser gu¬ ten Wendung der Sache zu bedauern, daſs die siegende Partei keine Schonung kannte, sondern sich vielmehr für berechtigt hielt, die beleidigte zu spielen und die Hälfte der Nation für ihre — Meinungen zu bestrafen! Meinungen, in so gleichen Schalen gewogen, daſs eine Nation sich ihrentwegen in zwei beinahe gleich starke Hälften theilt, können ohne Ungerechtigkeit keiner von beiden zum Verbrechen gedeutet werden. Man hatte nun einmal auf beiden Seiten das Schwert gezo¬ gen für etwas — wie chimärisch es immer sei — was man für Freiheit hielt. Besiegt zu werden und den Irrthum eingestehen zu müssen, ist unter solchen Umständen schon Strafe genug; hier eine desto empfindlichere Strafe, je gewisser die besiegte Partei durch H h 3

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 485. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/491>, abgerufen am 25.11.2024.