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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.

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schaftliche, vorbereitende Stimmung bewirken
soll; überall scheitern die Versuche, sowohl
der namenlosen Ehrgeizigen, als der grössten
Menschen, eine neue Ordnung der Dinge ein¬
zuführen. In Holland herrscht noch die in¬
tolerante Synode von Dordrecht, und ein Hof¬
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darf ungestraft verfolgen, verurtheilen
und verfluchen. Selbst in England wagt es
die gesetzgebende Macht nicht mehr, seit
Gordons Aufruhr zu Gunsten der bedrückten
Religionsparteien etwas zu unternehmen. Was
Friedrich der Grosse und Joseph der Zweite
in ihren Staaten der Vernunft einräumen
wollten, wird entweder von ihren Nachfol¬
gern vorsichtig zurückgenommen oder von
ihren Unterthanen ungestüm vernichtet. Hier
müssen allmälig Religionsedikte und Kate¬
chismusvorschriften erscheinen; dort (in Bra¬
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II. Theil. H h

schaftliche, vorbereitende Stimmung bewirken
soll; überall scheitern die Versuche, sowohl
der namenlosen Ehrgeizigen, als der gröſsten
Menschen, eine neue Ordnung der Dinge ein¬
zuführen. In Holland herrscht noch die in¬
tolerante Synode von Dordrecht, und ein Hof¬
stede
darf ungestraft verfolgen, verurtheilen
und verfluchen. Selbst in England wagt es
die gesetzgebende Macht nicht mehr, seit
Gordons Aufruhr zu Gunsten der bedrückten
Religionsparteien etwas zu unternehmen. Was
Friedrich der Groſse und Joseph der Zweite
in ihren Staaten der Vernunft einräumen
wollten, wird entweder von ihren Nachfol¬
gern vorsichtig zurückgenommen oder von
ihren Unterthanen ungestüm vernichtet. Hier
müssen allmälig Religionsedikte und Kate¬
chismusvorschriften erscheinen; dort (in Bra¬
bant) wiegelt der Clerus das Volk zur Em¬
pörung auf und usurpirt die Rechte des Re¬

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[481/0487] schaftliche, vorbereitende Stimmung bewirken soll; überall scheitern die Versuche, sowohl der namenlosen Ehrgeizigen, als der gröſsten Menschen, eine neue Ordnung der Dinge ein¬ zuführen. In Holland herrscht noch die in¬ tolerante Synode von Dordrecht, und ein Hof¬ stede darf ungestraft verfolgen, verurtheilen und verfluchen. Selbst in England wagt es die gesetzgebende Macht nicht mehr, seit Gordons Aufruhr zu Gunsten der bedrückten Religionsparteien etwas zu unternehmen. Was Friedrich der Groſse und Joseph der Zweite in ihren Staaten der Vernunft einräumen wollten, wird entweder von ihren Nachfol¬ gern vorsichtig zurückgenommen oder von ihren Unterthanen ungestüm vernichtet. Hier müssen allmälig Religionsedikte und Kate¬ chismusvorschriften erscheinen; dort (in Bra¬ bant) wiegelt der Clerus das Volk zur Em¬ pörung auf und usurpirt die Rechte des Re¬ II. Theil. H h

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/487>, abgerufen am 22.11.2024.