Ein jeder allzureicher Privatmann, wird schon durch die Mittel zu wirken, die er in Händen hat, ein wichtiger Mensch im Staate, und in so fern muss er sich billig dem Urtheile seiner Mitbürger in dem Gra¬ de, wie die in öffentlichen Ämtern stehen¬ den Personen, stellen und unterziehen. Die Natur verübt auch hierin die ihr eigene Gerechtigkeit. Das wahre, ächte, einzige Eigenthum ist in unserm Herzen und Ver¬ stande. Auf alle anderen erworbenen äusser¬ lichen Güter behält der Nebenmensch im¬ merfort einen natürlichen Anspruch, der, wenn man sich auch vermittelst des bürger¬ lichen Vertrags dessen begiebt, sich dennoch in der Freiheit und Unausbleiblichkeit des Urtheils über seine Anwendung immer wie¬ der äussert. Je überwiegender der Ein¬ fluss ist, den ein Wesen in die Schicksale der Menschen hat, desto allgemeiner wird
Ein jeder allzureicher Privatmann, wird schon durch die Mittel zu wirken, die er in Händen hat, ein wichtiger Mensch im Staate, und in so fern muſs er sich billig dem Urtheile seiner Mitbürger in dem Gra¬ de, wie die in öffentlichen Ämtern stehen¬ den Personen, stellen und unterziehen. Die Natur verübt auch hierin die ihr eigene Gerechtigkeit. Das wahre, ächte, einzige Eigenthum ist in unserm Herzen und Ver¬ stande. Auf alle anderen erworbenen äuſser¬ lichen Güter behält der Nebenmensch im¬ merfort einen natürlichen Anspruch, der, wenn man sich auch vermittelst des bürger¬ lichen Vertrags dessen begiebt, sich dennoch in der Freiheit und Unausbleiblichkeit des Urtheils über seine Anwendung immer wie¬ der äuſsert. Je überwiegender der Ein¬ fluſs ist, den ein Wesen in die Schicksale der Menschen hat, desto allgemeiner wird
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Ein jeder allzureicher Privatmann, wird
schon durch die Mittel zu wirken, die er
in Händen hat, ein wichtiger Mensch im
Staate, und in so fern muſs er sich billig
dem Urtheile seiner Mitbürger in dem Gra¬
de, wie die in öffentlichen Ämtern stehen¬
den Personen, stellen und unterziehen. Die
Natur verübt auch hierin die ihr eigene
Gerechtigkeit. Das wahre, ächte, einzige
Eigenthum ist in unserm Herzen und Ver¬
stande. Auf alle anderen erworbenen äuſser¬
lichen Güter behält der Nebenmensch im¬
merfort einen natürlichen Anspruch, der,
wenn man sich auch vermittelst des bürger¬
lichen Vertrags dessen begiebt, sich dennoch
in der Freiheit und Unausbleiblichkeit des
Urtheils über seine Anwendung immer wie¬
der äuſsert. Je überwiegender der Ein¬
fluſs ist, den ein Wesen in die Schicksale
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 475. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/487>, abgerufen am 25.11.2024.
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