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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791.

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die aus gestohlner Wolle fabricirt werden,
zuzuschreiben. Unter dem Vorwande, ihre
eigene Wolle wiederzukaufen, treiben manche
Fabrikanten einen öffentlichen Handel mit
dieser Waare, die ihnen von den Arbeitern
geliefert wird. Was die Strenge des Zunft¬
geistes auf einer Seite schon verdarb, das
richtet die Gelindigkeit der Polizei und des
Rathes nun völlig zu Grunde. Die gegen
den Unterschleif mit gestohlener Wolle vor¬
handenen Gesetze sind gänzlich ausser Ob¬
servanz; die Stadt hält über die Eigenschaft
der in ihren Mauern verfertigten Waaren
keine Aufsicht; sie gestattet in Fallitsachen,
statt des Concurses ein Präferenzrecht, wel¬
ches allen Credit untergräbt, und durch
Vervielfältigung der Bankerotte bis ins Un¬
endliche, die Schande des Betrugs hinweg¬
nimmt; sie duldete noch vor kurzem die
Hasardspiele; sie privilegirt das Lotto und

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die aus gestohlner Wolle fabricirt werden,
zuzuschreiben. Unter dem Vorwande, ihre
eigene Wolle wiederzukaufen, treiben manche
Fabrikanten einen öffentlichen Handel mit
dieser Waare, die ihnen von den Arbeitern
geliefert wird. Was die Strenge des Zunft¬
geistes auf einer Seite schon verdarb, das
richtet die Gelindigkeit der Polizei und des
Rathes nun völlig zu Grunde. Die gegen
den Unterschleif mit gestohlener Wolle vor¬
handenen Gesetze sind gänzlich auſser Ob¬
servanz; die Stadt hält über die Eigenschaft
der in ihren Mauern verfertigten Waaren
keine Aufsicht; sie gestattet in Fallitsachen,
statt des Concurses ein Präferenzrecht, wel¬
ches allen Credit untergräbt, und durch
Vervielfältigung der Bankerotte bis ins Un¬
endliche, die Schande des Betrugs hinweg¬
nimmt; sie duldete noch vor kurzem die
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[275/0287] die aus gestohlner Wolle fabricirt werden, zuzuschreiben. Unter dem Vorwande, ihre eigene Wolle wiederzukaufen, treiben manche Fabrikanten einen öffentlichen Handel mit dieser Waare, die ihnen von den Arbeitern geliefert wird. Was die Strenge des Zunft¬ geistes auf einer Seite schon verdarb, das richtet die Gelindigkeit der Polizei und des Rathes nun völlig zu Grunde. Die gegen den Unterschleif mit gestohlener Wolle vor¬ handenen Gesetze sind gänzlich auſser Ob¬ servanz; die Stadt hält über die Eigenschaft der in ihren Mauern verfertigten Waaren keine Aufsicht; sie gestattet in Fallitsachen, statt des Concurses ein Präferenzrecht, wel¬ ches allen Credit untergräbt, und durch Vervielfältigung der Bankerotte bis ins Un¬ endliche, die Schande des Betrugs hinweg¬ nimmt; sie duldete noch vor kurzem die Hasardspiele; sie privilegirt das Lotto und S 2

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/287>, abgerufen am 25.11.2024.