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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882.

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Ursach der Fehde. Heinrich Queiß auf Plössin (jetzt
Blossin) führt Beschwer über seinen Schäfer und erhält
kein Recht
.

Der beinah achtzigjährige Heinrich v. Queiß, Gerichtsherr zu
Plössin und Lehnsträger des Bischofes von Lebus, war aus einem
unbekannt gebliebenen Grunde mit seinem Schäfer in Streit ge-
rathen, so daß dieser letztre sich an seines Guts- und Gerichts-
herrn Familie thätlich vergriff. Aber nicht genug damit, er ging
in seiner Rache weiter, überfiel -- nachdem er vorher die Flucht
ergriffen und in Friedersdorf und Dolgenbrod einen Bauern-
haufen um sich versammelt hatte -- Dorf und Feldmark Plössin
und trieb seines Herren Schafe fort. Heinrich von Queiß ver-
klagte nunmehr den Aufrührer bei dem Bischofe von Lebus, der
denn auch seinem zu Storkow ansässigen Amtshauptmann Ordre
zugehen ließ, nicht nur die weggetriebenen Schafe wieder herbei-
sondern auch den Schäfer selbst vor seines Grundherrn Gericht
zu schaffen. Der Amtshauptmann aber erwies sich als säumig
in seiner Pflicht und da mittlerweile von Seiten des rachsüchtigen
Schäfers wiederholentlich versucht worden war Plössin in Feuer
aufgehn zu lassen, so wurde der von Queiß immer dringlicher in
seinen Vorstellungen beim Bischofe.

Dieser, so wenigstens scheint es, war anfänglich zu helfen
aufrichtig bereit und sandte Befehl über Befehl an seinen Stor-
kower Amtshauptmann; als dieser letztre jedoch in seiner Säumig-
keit beharrte, schob es der v. Queiß auf Unaufrichtigkeit und bösen
Willen beim Bischofe selbst und wandte sich deshalb an Heinrich
Tunckel, obersten Münzmeister des Königreichs Böhmen und der-
zeitigen Landvogt der Niederlausitz, der in dieser seiner letztren
Eigenschaft unstreitig die nächste höhere Behörde war.

Und der Landvogt unterzog sich denn auch seiner Pflicht und
ersuchte selbigen Tages noch den Bischof "sich seines Vasallen, des
v. Queiß, mit größrem Nachdruck annehmen und ihn gegen den
Uebermuth und die Schädigungen des rachsüchtigen Schäfers
schützen zu wollen". Der Brief, in dem dies Ersuchen gestellt
wurde, war, wie die Chronisten melden "in schicklichster Weise"
geschrieben, nichtsdestoweniger empfand der stolze Bischof einen

Urſach der Fehde. Heinrich Queiß auf Plöſſin (jetzt
Bloſſin) führt Beſchwer über ſeinen Schäfer und erhält
kein Recht
.

Der beinah achtzigjährige Heinrich v. Queiß, Gerichtsherr zu
Plöſſin und Lehnsträger des Biſchofes von Lebus, war aus einem
unbekannt gebliebenen Grunde mit ſeinem Schäfer in Streit ge-
rathen, ſo daß dieſer letztre ſich an ſeines Guts- und Gerichts-
herrn Familie thätlich vergriff. Aber nicht genug damit, er ging
in ſeiner Rache weiter, überfiel — nachdem er vorher die Flucht
ergriffen und in Friedersdorf und Dolgenbrod einen Bauern-
haufen um ſich verſammelt hatte — Dorf und Feldmark Plöſſin
und trieb ſeines Herren Schafe fort. Heinrich von Queiß ver-
klagte nunmehr den Aufrührer bei dem Biſchofe von Lebus, der
denn auch ſeinem zu Storkow anſäſſigen Amtshauptmann Ordre
zugehen ließ, nicht nur die weggetriebenen Schafe wieder herbei-
ſondern auch den Schäfer ſelbſt vor ſeines Grundherrn Gericht
zu ſchaffen. Der Amtshauptmann aber erwies ſich als ſäumig
in ſeiner Pflicht und da mittlerweile von Seiten des rachſüchtigen
Schäfers wiederholentlich verſucht worden war Plöſſin in Feuer
aufgehn zu laſſen, ſo wurde der von Queiß immer dringlicher in
ſeinen Vorſtellungen beim Biſchofe.

Dieſer, ſo wenigſtens ſcheint es, war anfänglich zu helfen
aufrichtig bereit und ſandte Befehl über Befehl an ſeinen Stor-
kower Amtshauptmann; als dieſer letztre jedoch in ſeiner Säumig-
keit beharrte, ſchob es der v. Queiß auf Unaufrichtigkeit und böſen
Willen beim Biſchofe ſelbſt und wandte ſich deshalb an Heinrich
Tunckel, oberſten Münzmeiſter des Königreichs Böhmen und der-
zeitigen Landvogt der Niederlauſitz, der in dieſer ſeiner letztren
Eigenſchaft unſtreitig die nächſte höhere Behörde war.

Und der Landvogt unterzog ſich denn auch ſeiner Pflicht und
erſuchte ſelbigen Tages noch den Biſchof „ſich ſeines Vaſallen, des
v. Queiß, mit größrem Nachdruck annehmen und ihn gegen den
Uebermuth und die Schädigungen des rachſüchtigen Schäfers
ſchützen zu wollen“. Der Brief, in dem dies Erſuchen geſtellt
wurde, war, wie die Chroniſten melden „in ſchicklichſter Weiſe“
geſchrieben, nichtsdeſtoweniger empfand der ſtolze Biſchof einen

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[44/0060] Urſach der Fehde. Heinrich Queiß auf Plöſſin (jetzt Bloſſin) führt Beſchwer über ſeinen Schäfer und erhält kein Recht. Der beinah achtzigjährige Heinrich v. Queiß, Gerichtsherr zu Plöſſin und Lehnsträger des Biſchofes von Lebus, war aus einem unbekannt gebliebenen Grunde mit ſeinem Schäfer in Streit ge- rathen, ſo daß dieſer letztre ſich an ſeines Guts- und Gerichts- herrn Familie thätlich vergriff. Aber nicht genug damit, er ging in ſeiner Rache weiter, überfiel — nachdem er vorher die Flucht ergriffen und in Friedersdorf und Dolgenbrod einen Bauern- haufen um ſich verſammelt hatte — Dorf und Feldmark Plöſſin und trieb ſeines Herren Schafe fort. Heinrich von Queiß ver- klagte nunmehr den Aufrührer bei dem Biſchofe von Lebus, der denn auch ſeinem zu Storkow anſäſſigen Amtshauptmann Ordre zugehen ließ, nicht nur die weggetriebenen Schafe wieder herbei- ſondern auch den Schäfer ſelbſt vor ſeines Grundherrn Gericht zu ſchaffen. Der Amtshauptmann aber erwies ſich als ſäumig in ſeiner Pflicht und da mittlerweile von Seiten des rachſüchtigen Schäfers wiederholentlich verſucht worden war Plöſſin in Feuer aufgehn zu laſſen, ſo wurde der von Queiß immer dringlicher in ſeinen Vorſtellungen beim Biſchofe. Dieſer, ſo wenigſtens ſcheint es, war anfänglich zu helfen aufrichtig bereit und ſandte Befehl über Befehl an ſeinen Stor- kower Amtshauptmann; als dieſer letztre jedoch in ſeiner Säumig- keit beharrte, ſchob es der v. Queiß auf Unaufrichtigkeit und böſen Willen beim Biſchofe ſelbſt und wandte ſich deshalb an Heinrich Tunckel, oberſten Münzmeiſter des Königreichs Böhmen und der- zeitigen Landvogt der Niederlauſitz, der in dieſer ſeiner letztren Eigenſchaft unſtreitig die nächſte höhere Behörde war. Und der Landvogt unterzog ſich denn auch ſeiner Pflicht und erſuchte ſelbigen Tages noch den Biſchof „ſich ſeines Vaſallen, des v. Queiß, mit größrem Nachdruck annehmen und ihn gegen den Uebermuth und die Schädigungen des rachſüchtigen Schäfers ſchützen zu wollen“. Der Brief, in dem dies Erſuchen geſtellt wurde, war, wie die Chroniſten melden „in ſchicklichſter Weiſe“ geſchrieben, nichtsdeſtoweniger empfand der ſtolze Biſchof einen

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg04_1882/60>, abgerufen am 21.11.2024.