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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882.

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Cassuben und Wenden, Jägerndorf und Minden, Ravensberg und
Gützkow, dazu Ruppin, Camin, Mark, Crossen, Barth, Pommern,
Cleve u. s. w. folgen bunt auf einander. An den beiden Längs-
wänden befinden sich auch ein paar große Kamine, reich verziert mit
allerhand Emblemen und Wappenfiguren; alles weißer Stuck, wie
der ganze Rest der Ausschmückung überhaupt. Das Ganze,
weniger schön als von entschieden historischem Gepräge, macht
es einem glaublich, daß hier an langer Tafel das Kriegsgericht
saß, das über Tod und Leben eines Prinzen und seiner Mitschul-
digen aburtheilen sollte.

Der Tag, an dem die Kriegsgerichtssitzung im "Wappen-
saale zu Cöpenick
" stattfand, war, wie bereits erwähnt, der
28. October 1730. In dem Kapitel "Küstrin" (Band II.,
Oderland) hab ich ausführlich darüber berichtet. Hier nur noch ein-
mal das: die das Kriegsgericht bildenden 16 Offiziere lehnten einen
Rechtsspruch über den Kronprinzen einfach ab und verurtheilten
den Lieutenant v. Katte zu lebenslänglichem Festungsarrest. Der
König stieß dies Urtheil um. Manche Punkte hinsichtlich
dieser Vorgänge waren bis in die neueste Zeit hinein nicht völlig
aufgeklärt, das aber hat immer festgestanden, daß jene denkwür-
dige Kriegsgerichtssitzung im großen Wappensaale zu Cöpenick statt-
fand. Vielleicht wär' es angebracht, wenn nicht ein historisches
Bild, so doch wenigstens eine Gedächtnißtafel aufzurichten, die die
Erinnerung an jenen Tag an eben dieser Stelle lebendig hält.


Die Zeit Henriette Marie's von 1749--1782.

Henriette Marie geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt,
hatte sich mit 14 Jahren bereits an den Herzog von Würtemberg-
Teck vermählt und war mit 29 Jahren Wittwe geworden. Als
solche lebte sie zunächst in Berlin und erschien während der letzten
Regierungsjahre Friedrich Wilhelms I. bei allen Hoffesten.
Auch noch unter dem großen Könige. So gingen die Dinge bis
1749, um welche Zeit ihr Schloß Cöpenick als Wittwensitz ange-
wiesen wurde. Es hieß damals, "sie sei verbannt", auch scheint
sie von jenem Zeitpunkt ab am Berliner Hofe nicht länger er-

Caſſuben und Wenden, Jägerndorf und Minden, Ravensberg und
Gützkow, dazu Ruppin, Camin, Mark, Croſſen, Barth, Pommern,
Cleve u. ſ. w. folgen bunt auf einander. An den beiden Längs-
wänden befinden ſich auch ein paar große Kamine, reich verziert mit
allerhand Emblemen und Wappenfiguren; alles weißer Stuck, wie
der ganze Reſt der Ausſchmückung überhaupt. Das Ganze,
weniger ſchön als von entſchieden hiſtoriſchem Gepräge, macht
es einem glaublich, daß hier an langer Tafel das Kriegsgericht
ſaß, das über Tod und Leben eines Prinzen und ſeiner Mitſchul-
digen aburtheilen ſollte.

Der Tag, an dem die Kriegsgerichtsſitzung im „Wappen-
ſaale zu Cöpenick
“ ſtattfand, war, wie bereits erwähnt, der
28. October 1730. In dem Kapitel „Küſtrin“ (Band II.,
Oderland) hab ich ausführlich darüber berichtet. Hier nur noch ein-
mal das: die das Kriegsgericht bildenden 16 Offiziere lehnten einen
Rechtsſpruch über den Kronprinzen einfach ab und verurtheilten
den Lieutenant v. Katte zu lebenslänglichem Feſtungsarreſt. Der
König ſtieß dies Urtheil um. Manche Punkte hinſichtlich
dieſer Vorgänge waren bis in die neueſte Zeit hinein nicht völlig
aufgeklärt, das aber hat immer feſtgeſtanden, daß jene denkwür-
dige Kriegsgerichtsſitzung im großen Wappenſaale zu Cöpenick ſtatt-
fand. Vielleicht wär’ es angebracht, wenn nicht ein hiſtoriſches
Bild, ſo doch wenigſtens eine Gedächtnißtafel aufzurichten, die die
Erinnerung an jenen Tag an eben dieſer Stelle lebendig hält.


Die Zeit Henriette Marie’s von 1749—1782.

Henriette Marie geb. Prinzeſſin von Brandenburg-Schwedt,
hatte ſich mit 14 Jahren bereits an den Herzog von Würtemberg-
Teck vermählt und war mit 29 Jahren Wittwe geworden. Als
ſolche lebte ſie zunächſt in Berlin und erſchien während der letzten
Regierungsjahre Friedrich Wilhelms I. bei allen Hoffeſten.
Auch noch unter dem großen Könige. So gingen die Dinge bis
1749, um welche Zeit ihr Schloß Cöpenick als Wittwenſitz ange-
wieſen wurde. Es hieß damals, „ſie ſei verbannt“, auch ſcheint
ſie von jenem Zeitpunkt ab am Berliner Hofe nicht länger er-

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[98/0114] Caſſuben und Wenden, Jägerndorf und Minden, Ravensberg und Gützkow, dazu Ruppin, Camin, Mark, Croſſen, Barth, Pommern, Cleve u. ſ. w. folgen bunt auf einander. An den beiden Längs- wänden befinden ſich auch ein paar große Kamine, reich verziert mit allerhand Emblemen und Wappenfiguren; alles weißer Stuck, wie der ganze Reſt der Ausſchmückung überhaupt. Das Ganze, weniger ſchön als von entſchieden hiſtoriſchem Gepräge, macht es einem glaublich, daß hier an langer Tafel das Kriegsgericht ſaß, das über Tod und Leben eines Prinzen und ſeiner Mitſchul- digen aburtheilen ſollte. Der Tag, an dem die Kriegsgerichtsſitzung im „Wappen- ſaale zu Cöpenick“ ſtattfand, war, wie bereits erwähnt, der 28. October 1730. In dem Kapitel „Küſtrin“ (Band II., Oderland) hab ich ausführlich darüber berichtet. Hier nur noch ein- mal das: die das Kriegsgericht bildenden 16 Offiziere lehnten einen Rechtsſpruch über den Kronprinzen einfach ab und verurtheilten den Lieutenant v. Katte zu lebenslänglichem Feſtungsarreſt. Der König ſtieß dies Urtheil um. Manche Punkte hinſichtlich dieſer Vorgänge waren bis in die neueſte Zeit hinein nicht völlig aufgeklärt, das aber hat immer feſtgeſtanden, daß jene denkwür- dige Kriegsgerichtsſitzung im großen Wappenſaale zu Cöpenick ſtatt- fand. Vielleicht wär’ es angebracht, wenn nicht ein hiſtoriſches Bild, ſo doch wenigſtens eine Gedächtnißtafel aufzurichten, die die Erinnerung an jenen Tag an eben dieſer Stelle lebendig hält. Die Zeit Henriette Marie’s von 1749—1782. Henriette Marie geb. Prinzeſſin von Brandenburg-Schwedt, hatte ſich mit 14 Jahren bereits an den Herzog von Würtemberg- Teck vermählt und war mit 29 Jahren Wittwe geworden. Als ſolche lebte ſie zunächſt in Berlin und erſchien während der letzten Regierungsjahre Friedrich Wilhelms I. bei allen Hoffeſten. Auch noch unter dem großen Könige. So gingen die Dinge bis 1749, um welche Zeit ihr Schloß Cöpenick als Wittwenſitz ange- wieſen wurde. Es hieß damals, „ſie ſei verbannt“, auch ſcheint ſie von jenem Zeitpunkt ab am Berliner Hofe nicht länger er-

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 4: Spreeland. Berlin, 1882, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg04_1882/114>, abgerufen am 24.11.2024.