Fischer, Hermann: Die Werkzeugmaschinen. Bd. 1: Die Metallbearbeitungs-Maschinen. [Textband]. Berlin, 1900.I. Theil. Die spanabnehmenden Werkzeugmaschinen. Ebenso ist es bei der rückläufigen Bewegung des Tisches b. Die Gleitlängender einzelnen Punkte der an a festen Bahnen unterliegen genau demselben Gesetz. Macht der Tisch nur Wege von der Länge l < A, Fig. 116, so sind die Gleitlängen für die A--l langen Mitteltheile beiderseits gleich l und mindern sich von da ab nach beiden Seiten bis auf [Formel 1] . Es wird sonach bei gleichen Gleitflächenlängen die Ungleichförmigkeit der Gleitlängen um so kleiner, je kleiner der Tischweg gegenüber der Länge A ist, während bei der Bahnlänge = 2 A (Fig. 114) das Umgekehrte gefunden würde. Bei unter sich gleichlangen Gleitflächen scheinen, nach den obigen Erörterungen beide einander gegenüber liegenden hohl zu werden. Das ist aber nach dem Folgenden unmöglich. Es sei angenommen, eine ganz geringe solche Höhlung sei vorhanden, so würden in der Mittellage, Fig. 117, nur noch die Endkanten zum Anliegen kommen und Abnutzung erfahren. In den [Abbildung]
Fig. 116. [Abbildung]
Fig. 117. Endlagen befindet sich dagegen je eine Endkante der einen Gleitflächeder Mitte der anderen gegenüber, ähnlich ist es mit den übrigen Lagen, sodass auch die zwischen den Endkanten befindlichen Flächentheile abge- nutzt werden. Man erkennt aber aus Fig. 118, dass die linksseitige End- kante a der oberen Fläche auf dem ganzen Wege von b bis g mit der unteren, und ebenso die rechtsseitige Endkante e auf ebenso langem Wege mit der oberen Fläche in Fühlung bleibt. Es wird daher -- unter sonst gleichen Verhältnissen -- von diesen Kanten der Menge nach ebensoviel abgeschliffen als von den, an sie grenzenden Flächen, also von jenen eine viel grössere Dicke als von diesen. Verfolgt man diesen Gedanken weiter, so kommt man zu dem Schluss, dass selbst bei vorhanden ge- [Abbildung]
Fig. 118. wesenen gleichen Höhlungen durch die Abnutzung eine geradlinige Gestaltentsteht, sonach ein Hohlwerden solcher Flächenpaare, welche von vornherein gerade waren, ganz ausgeschlossen ist. Es ist also allein richtig, für die vorliegende Führung die Längen der Gleitflächen einander gleich zu machen. Zur Beurtheilung des Verlaufs der Abnutzungen ist aber noch nöthig, Den Zweck nachzuweisen, dass ungleichförmige Abnutzung nicht zu I. Theil. Die spanabnehmenden Werkzeugmaschinen. Ebenso ist es bei der rückläufigen Bewegung des Tisches b. Die Gleitlängender einzelnen Punkte der an a festen Bahnen unterliegen genau demselben Gesetz. Macht der Tisch nur Wege von der Länge l < A, Fig. 116, so sind die Gleitlängen für die A—l langen Mitteltheile beiderseits gleich l und mindern sich von da ab nach beiden Seiten bis auf [Formel 1] . Es wird sonach bei gleichen Gleitflächenlängen die Ungleichförmigkeit der Gleitlängen um so kleiner, je kleiner der Tischweg gegenüber der Länge A ist, während bei der Bahnlänge = 2 A (Fig. 114) das Umgekehrte gefunden würde. Bei unter sich gleichlangen Gleitflächen scheinen, nach den obigen Erörterungen beide einander gegenüber liegenden hohl zu werden. Das ist aber nach dem Folgenden unmöglich. Es sei angenommen, eine ganz geringe solche Höhlung sei vorhanden, so würden in der Mittellage, Fig. 117, nur noch die Endkanten zum Anliegen kommen und Abnutzung erfahren. In den [Abbildung]
Fig. 116. [Abbildung]
Fig. 117. Endlagen befindet sich dagegen je eine Endkante der einen Gleitflächeder Mitte der anderen gegenüber, ähnlich ist es mit den übrigen Lagen, sodass auch die zwischen den Endkanten befindlichen Flächentheile abge- nutzt werden. Man erkennt aber aus Fig. 118, dass die linksseitige End- kante a der oberen Fläche auf dem ganzen Wege von β bis γ mit der unteren, und ebenso die rechtsseitige Endkante ε auf ebenso langem Wege mit der oberen Fläche in Fühlung bleibt. Es wird daher — unter sonst gleichen Verhältnissen — von diesen Kanten der Menge nach ebensoviel abgeschliffen als von den, an sie grenzenden Flächen, also von jenen eine viel grössere Dicke als von diesen. Verfolgt man diesen Gedanken weiter, so kommt man zu dem Schluss, dass selbst bei vorhanden ge- [Abbildung]
Fig. 118. wesenen gleichen Höhlungen durch die Abnutzung eine geradlinige Gestaltentsteht, sonach ein Hohlwerden solcher Flächenpaare, welche von vornherein gerade waren, ganz ausgeschlossen ist. Es ist also allein richtig, für die vorliegende Führung die Längen der Gleitflächen einander gleich zu machen. Zur Beurtheilung des Verlaufs der Abnutzungen ist aber noch nöthig, Den Zweck nachzuweisen, dass ungleichförmige Abnutzung nicht zu <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0077" n="63"/><fw place="top" type="header">I. Theil. Die spanabnehmenden Werkzeugmaschinen.</fw><lb/> Ebenso ist es bei der rückläufigen Bewegung des Tisches <hi rendition="#i">b</hi>. Die Gleitlängen<lb/> der einzelnen Punkte der an <hi rendition="#i">a</hi> festen Bahnen unterliegen genau demselben<lb/> Gesetz. Macht der Tisch nur Wege von der Länge <hi rendition="#i">l</hi> < <hi rendition="#i">A</hi>, Fig. 116,<lb/> so sind die Gleitlängen für die <hi rendition="#i">A—l</hi> langen Mitteltheile beiderseits gleich <hi rendition="#i">l</hi><lb/> und mindern sich von da ab nach beiden Seiten bis auf <formula/>. Es wird sonach<lb/> bei gleichen Gleitflächenlängen die Ungleichförmigkeit der Gleitlängen um<lb/> so kleiner, je kleiner der Tischweg gegenüber der Länge <hi rendition="#i">A</hi> ist, während<lb/> bei der Bahnlänge = 2 <hi rendition="#i">A</hi> (Fig. 114) das Umgekehrte gefunden würde. Bei<lb/> unter sich gleichlangen Gleitflächen scheinen, nach den obigen Erörterungen<lb/> beide einander gegenüber liegenden hohl zu werden. Das ist aber nach<lb/> dem Folgenden unmöglich. Es sei angenommen, eine ganz geringe solche<lb/> Höhlung sei vorhanden, so würden in der Mittellage, Fig. 117, nur noch<lb/> die Endkanten zum Anliegen kommen und Abnutzung erfahren. In den<lb/><figure><head>Fig. 116.</head></figure><lb/><figure><head>Fig. 117.</head></figure><lb/> Endlagen befindet sich dagegen je eine Endkante der einen Gleitfläche<lb/> der Mitte der anderen gegenüber, ähnlich ist es mit den übrigen Lagen,<lb/> sodass auch die zwischen den Endkanten befindlichen Flächentheile abge-<lb/> nutzt werden. Man erkennt aber aus Fig. 118, dass die linksseitige End-<lb/> kante <hi rendition="#i">a</hi> der oberen Fläche auf dem ganzen Wege von <hi rendition="#i">β</hi> bis <hi rendition="#i">γ</hi> mit der<lb/> unteren, und ebenso die rechtsseitige Endkante <hi rendition="#i">ε</hi> auf ebenso langem Wege<lb/> mit der oberen Fläche in Fühlung bleibt. Es wird daher — unter sonst<lb/> gleichen Verhältnissen — von diesen Kanten der Menge nach ebensoviel<lb/> abgeschliffen als von den, an<lb/> sie grenzenden Flächen, also<lb/> von jenen eine viel grössere<lb/> Dicke als von diesen. Verfolgt<lb/> man diesen Gedanken weiter,<lb/> so kommt man zu dem Schluss,<lb/> dass selbst bei vorhanden ge-<lb/><figure><head>Fig. 118.</head></figure><lb/> wesenen gleichen Höhlungen durch die Abnutzung eine geradlinige Gestalt<lb/> entsteht, sonach ein Hohlwerden solcher Flächenpaare, welche von vornherein<lb/> gerade waren, ganz ausgeschlossen ist. <hi rendition="#g">Es ist also allein richtig, für<lb/> die vorliegende Führung die Längen der Gleitflächen einander<lb/> gleich zu machen</hi>.</p><lb/> <p>Zur Beurtheilung des Verlaufs der Abnutzungen ist aber noch nöthig,<lb/> den Einfluss zu prüfen, welchen der Druck des Werkzeugs <hi rendition="#i">s</hi> ausübt. Das<lb/> soll hier unterlassen werden, weil der Druck sehr verschieden ausfallen<lb/> kann, je nach der Druckrichtung und dem Verhältniss zwischen Druckgrösse<lb/> und Gewicht der bewegten Theile. Man wird dahingehende Erörterungen<lb/> an die Umstände, welche der einzelne Fall bietet, anknüpfen müssen.</p><lb/> <p>Den Zweck nachzuweisen, dass ungleichförmige Abnutzung nicht zu<lb/> vermeiden ist, dürfte durch die gegebene Erörterung einfacher Verhältnisse<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [63/0077]
I. Theil. Die spanabnehmenden Werkzeugmaschinen.
Ebenso ist es bei der rückläufigen Bewegung des Tisches b. Die Gleitlängen
der einzelnen Punkte der an a festen Bahnen unterliegen genau demselben
Gesetz. Macht der Tisch nur Wege von der Länge l < A, Fig. 116,
so sind die Gleitlängen für die A—l langen Mitteltheile beiderseits gleich l
und mindern sich von da ab nach beiden Seiten bis auf [FORMEL]. Es wird sonach
bei gleichen Gleitflächenlängen die Ungleichförmigkeit der Gleitlängen um
so kleiner, je kleiner der Tischweg gegenüber der Länge A ist, während
bei der Bahnlänge = 2 A (Fig. 114) das Umgekehrte gefunden würde. Bei
unter sich gleichlangen Gleitflächen scheinen, nach den obigen Erörterungen
beide einander gegenüber liegenden hohl zu werden. Das ist aber nach
dem Folgenden unmöglich. Es sei angenommen, eine ganz geringe solche
Höhlung sei vorhanden, so würden in der Mittellage, Fig. 117, nur noch
die Endkanten zum Anliegen kommen und Abnutzung erfahren. In den
[Abbildung Fig. 116.]
[Abbildung Fig. 117.]
Endlagen befindet sich dagegen je eine Endkante der einen Gleitfläche
der Mitte der anderen gegenüber, ähnlich ist es mit den übrigen Lagen,
sodass auch die zwischen den Endkanten befindlichen Flächentheile abge-
nutzt werden. Man erkennt aber aus Fig. 118, dass die linksseitige End-
kante a der oberen Fläche auf dem ganzen Wege von β bis γ mit der
unteren, und ebenso die rechtsseitige Endkante ε auf ebenso langem Wege
mit der oberen Fläche in Fühlung bleibt. Es wird daher — unter sonst
gleichen Verhältnissen — von diesen Kanten der Menge nach ebensoviel
abgeschliffen als von den, an
sie grenzenden Flächen, also
von jenen eine viel grössere
Dicke als von diesen. Verfolgt
man diesen Gedanken weiter,
so kommt man zu dem Schluss,
dass selbst bei vorhanden ge-
[Abbildung Fig. 118.]
wesenen gleichen Höhlungen durch die Abnutzung eine geradlinige Gestalt
entsteht, sonach ein Hohlwerden solcher Flächenpaare, welche von vornherein
gerade waren, ganz ausgeschlossen ist. Es ist also allein richtig, für
die vorliegende Führung die Längen der Gleitflächen einander
gleich zu machen.
Zur Beurtheilung des Verlaufs der Abnutzungen ist aber noch nöthig,
den Einfluss zu prüfen, welchen der Druck des Werkzeugs s ausübt. Das
soll hier unterlassen werden, weil der Druck sehr verschieden ausfallen
kann, je nach der Druckrichtung und dem Verhältniss zwischen Druckgrösse
und Gewicht der bewegten Theile. Man wird dahingehende Erörterungen
an die Umstände, welche der einzelne Fall bietet, anknüpfen müssen.
Den Zweck nachzuweisen, dass ungleichförmige Abnutzung nicht zu
vermeiden ist, dürfte durch die gegebene Erörterung einfacher Verhältnisse
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