Fischer, Christian August: Ueber Collegien und Collegienhefte. Bonn, 1826.ben und Oesterreicher (Silvaner) werden in diesen Gegenden für unbedeutende, blos viele Brühe gebende Traubensorten gehalten. Hauptsatz in Franken: kleine Rieslinge, Eblinge (Brauntrauben) Muscateller, Junker u. a. Oesterreicher liebt man um Würzburg und Werthheim, sie sollen in den dortigen Lagen, mit Rieslingen und andern gemischt, einen trefflichen Wein geben. 3. Musterhafte Verordnung der Fürstlich- und Gräflich Löwensteinischen Regierungen, vom 7. November 1804, nach welcher, um dem Werthheimer Weinbaue seinen Ruf zu erhalten, befohlen wird, welche Rebenvarietäten in dieser Gegend, und in welchem Verhältnisse sie angebauet, welche aber, als die Güte des Weines verunedlend, nicht angebauet werden dürfen. (Rieslinge, Elblinge, Oesterreicher, Muscateller, Drollinger, und Junker, werden in dieser Verordnung als gut anerkannt, und sollen angebauet werden, 1/3 des Satzes soll immer aus Rieslingen bestehen. Dagegen sind Rothfränkisch, Weißfränkisch, Süß- und Sauerschwarz, Umläurer verboten.) Letztere darf man auf die, in Franken im November üblichen Fechsermärkte, (wo, nach dortiger Sitte, die von Landleuten im Großen gezogenen, bewurzelten Ableger, zum Verkaufe ausgeboten werden) gar nicht bringen. Besonders angestellte Fechserbeschauer müssen darüber wachen, die verbotenen Varietäten confisciren, und die auf die Uebertretung gesetzte Geldstrafe erheben. 4. Dr. Macculloch hat in einer, unlängst erschienenen kleinen Schrift über den Wein angegeben, wie man überall und zu jeder Jahreszeit, und zwar aus Rebensaft, Wein machen kann. Aus den angeführten Versuchen geht hervor, daß die unreife Traube, selbst die Blätter und Ranken, so wie die grünen Schößlinge der Reben, Alles enthalten, was in der reifen Traube den Wein giebt, ausgenommen den Zuckerstoff. Thut man nun diesen hinzu, so ist der, aus jenen Stoffen gewonnene Saft, dem Safte der reifen Trauben gleich, und man macht daraus einen Wein, der sich von fremdem Gewächse nicht unterscheiden läßt. Folgt man dem in der Champagne üblichen Verfahren, so erhält man eine Art von Champagner, der den gewöhnlichen ben und Oesterreicher (Silvaner) werden in diesen Gegenden für unbedeutende, blos viele Brühe gebende Traubensorten gehalten. Hauptsatz in Franken: kleine Rieslinge, Eblinge (Brauntrauben) Muscateller, Junker u. a. Oesterreicher liebt man um Würzburg und Werthheim, sie sollen in den dortigen Lagen, mit Rieslingen und andern gemischt, einen trefflichen Wein geben. 3. Musterhafte Verordnung der Fürstlich- und Gräflich Löwensteinischen Regierungen, vom 7. November 1804, nach welcher, um dem Werthheimer Weinbaue seinen Ruf zu erhalten, befohlen wird, welche Rebenvarietäten in dieser Gegend, und in welchem Verhältnisse sie angebauet, welche aber, als die Güte des Weines verunedlend, nicht angebauet werden dürfen. (Rieslinge, Elblinge, Oesterreicher, Muscateller, Drollinger, und Junker, werden in dieser Verordnung als gut anerkannt, und sollen angebauet werden, ⅓des Satzes soll immer aus Rieslingen bestehen. Dagegen sind Rothfränkisch, Weißfränkisch, Süß- und Sauerschwarz, Umläurer verboten.) Letztere darf man auf die, in Franken im November üblichen Fechsermärkte, (wo, nach dortiger Sitte, die von Landleuten im Großen gezogenen, bewurzelten Ableger, zum Verkaufe ausgeboten werden) gar nicht bringen. Besonders angestellte Fechserbeschauer müssen darüber wachen, die verbotenen Varietäten confisciren, und die auf die Uebertretung gesetzte Geldstrafe erheben. 4. Dr. Macculloch hat in einer, unlängst erschienenen kleinen Schrift über den Wein angegeben, wie man überall und zu jeder Jahreszeit, und zwar aus Rebensaft, Wein machen kann. Aus den angeführten Versuchen geht hervor, daß die unreife Traube, selbst die Blätter und Ranken, so wie die grünen Schößlinge der Reben, Alles enthalten, was in der reifen Traube den Wein giebt, ausgenommen den Zuckerstoff. Thut man nun diesen hinzu, so ist der, aus jenen Stoffen gewonnene Saft, dem Safte der reifen Trauben gleich, und man macht daraus einen Wein, der sich von fremdem Gewächse nicht unterscheiden läßt. 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(Rieslinge, Elblinge, Oesterreicher, Muscateller, Drollinger, und Junker, werden in dieser Verordnung als gut anerkannt, und sollen angebauet werden, ⅓des Satzes soll immer aus Rieslingen bestehen. Dagegen sind Rothfränkisch, Weißfränkisch, Süß- und Sauerschwarz, Umläurer verboten.) Letztere darf man auf die, in Franken im November üblichen Fechsermärkte, (wo, nach dortiger Sitte, die von Landleuten im Großen gezogenen, bewurzelten Ableger, zum Verkaufe ausgeboten werden) gar nicht bringen. Besonders angestellte Fechserbeschauer müssen darüber wachen, die verbotenen Varietäten confisciren, und die auf die Uebertretung gesetzte Geldstrafe erheben.</p><lb/> <p>4. Dr. Macculloch hat in einer, unlängst erschienenen kleinen Schrift <hi rendition="#g">über den Wein</hi> angegeben, wie man überall und zu jeder Jahreszeit, und zwar aus Rebensaft, Wein machen kann. 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3. Musterhafte Verordnung der Fürstlich- und Gräflich Löwensteinischen Regierungen, vom 7. November 1804, nach welcher, um dem Werthheimer Weinbaue seinen Ruf zu erhalten, befohlen wird, welche Rebenvarietäten in dieser Gegend, und in welchem Verhältnisse sie angebauet, welche aber, als die Güte des Weines verunedlend, nicht angebauet werden dürfen. (Rieslinge, Elblinge, Oesterreicher, Muscateller, Drollinger, und Junker, werden in dieser Verordnung als gut anerkannt, und sollen angebauet werden, ⅓des Satzes soll immer aus Rieslingen bestehen. Dagegen sind Rothfränkisch, Weißfränkisch, Süß- und Sauerschwarz, Umläurer verboten.) Letztere darf man auf die, in Franken im November üblichen Fechsermärkte, (wo, nach dortiger Sitte, die von Landleuten im Großen gezogenen, bewurzelten Ableger, zum Verkaufe ausgeboten werden) gar nicht bringen. Besonders angestellte Fechserbeschauer müssen darüber wachen, die verbotenen Varietäten confisciren, und die auf die Uebertretung gesetzte Geldstrafe erheben.
4. Dr. Macculloch hat in einer, unlängst erschienenen kleinen Schrift über den Wein angegeben, wie man überall und zu jeder Jahreszeit, und zwar aus Rebensaft, Wein machen kann. Aus den angeführten Versuchen geht hervor, daß die unreife Traube, selbst die Blätter und Ranken, so wie die grünen Schößlinge der Reben, Alles enthalten, was in der reifen Traube den Wein giebt, ausgenommen den Zuckerstoff. Thut man nun diesen hinzu, so ist der, aus jenen Stoffen gewonnene Saft, dem Safte der reifen Trauben gleich, und man macht daraus einen Wein, der sich von fremdem Gewächse nicht unterscheiden läßt. Folgt man dem in der Champagne üblichen Verfahren, so erhält man eine Art von Champagner, der den gewöhnlichen
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Zitationshilfe: | Fischer, Christian August: Ueber Collegien und Collegienhefte. Bonn, 1826, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fischer_collegienhefte_1826/53>, abgerufen am 16.02.2025. |