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Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702.

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günstigung darff / wil ich noch etwas reden / und Zeuge seyn / daß er diesen Process durch Gottes Gnade redlich geführet und ausgeführet / doch aber dabey etwas verlohren / aber viel gewonnen. Die Sache ist wehrt zu hören / weil wir alle an diesen Process müssen.

Sein Widersacher war der Tod / zu dem schlug sich des Todes Vater der Teuffel; der Tod machte Forderung an des Sehl. Verstorbenen seinen Leben / er gab ihm schuld / daß er gesündiget und dadurch den Tod verschuldet hätte / allegirte vor sich den legem Rom. V. Der Tod ist zu allen Menschen hindurch gedrungen / weil sie alle gesündiget haben / der Tod ist der Sünden Sold; der Beklagte kunte die Schuld nicht leugnen / bevorab da sein eigen Gewissen sich zu seinen Gegenpart schlug / und dessen Zeuge wurde / doch bat er anfangs dilation, und excipirte: Ich bin noch jnng / man lasse die Alten erst sterben; Der Tod begehrte probationem, daß die Alten nothwendig eher als die Jungen sterben müsten / hieran fehlete es / doch versuchte es der Beklagte noch einmahl: Ich bin noch viel nütz auff der Welt. Kläger antwortete: dem ungeachtet / ist der Zustand deines Leibes so beschaffen / daß du nicht länger leben kanst / dein Ziel ist herbey gerücket. Bat deswegen um den Richterlichen Spruch; Ehe dieser aber abgefasset worden / gab der Satan auch seine Klag-libel ein / und wolte das beste von der Beute haben / die Seele; Er machte diesen Schluß: Wer Sünde thut der ist vom Teuffel; dieser lex ist klar / 1. Joh. III, 8. Dieser Mensch hat Sünde gethan / so gehöret er mir zu / den Leib will ich endlich dem Tode überlassen / die Seele aber lasse ich mir nicht nehmen. Diese Klage wurde nun Beklagten communiciret; Aber ach! er hatte nichts zu seiner Justification einzuwenden / die Zeugen so er wider sich hatte / waren omni exceptione majores: das Allsehende Auge

günstigung darff / wil ich noch etwas reden / und Zeuge seyn / daß er diesen Process durch Gottes Gnade redlich geführet und ausgeführet / doch aber dabey etwas verlohren / aber viel gewonnen. Die Sache ist wehrt zu hören / weil wir alle an diesen Process müssen.

Sein Widersacher war der Tod / zu dem schlug sich des Todes Vater der Teuffel; der Tod machte Forderung an des Sehl. Verstorbenen seinen Leben / er gab ihm schuld / daß er gesündiget und dadurch den Tod verschuldet hätte / allegirte vor sich den legem Rom. V. Der Tod ist zu allen Menschen hindurch gedrungen / weil sie alle gesündiget haben / der Tod ist der Sünden Sold; der Beklagte kunte die Schuld nicht leugnen / bevorab da sein eigen Gewissen sich zu seinen Gegenpart schlug / und dessen Zeuge wurde / doch bat er anfangs dilation, und excipirte: Ich bin noch jnng / man lasse die Alten erst sterben; Der Tod begehrte probationem, daß die Alten nothwendig eher als die Jungen sterben müsten / hieran fehlete es / doch versuchte es der Beklagte noch einmahl: Ich bin noch viel nütz auff der Welt. Kläger antwortete: dem ungeachtet / ist der Zustand deines Leibes so beschaffen / daß du nicht länger leben kanst / dein Ziel ist herbey gerücket. Bat deswegen um den Richterlichen Spruch; Ehe dieser aber abgefasset worden / gab der Satan auch seine Klag-libel ein / und wolte das beste von der Beute haben / die Seele; Er machte diesen Schluß: Wer Sünde thut der ist vom Teuffel; dieser lex ist klar / 1. Joh. III, 8. Dieser Mensch hat Sünde gethan / so gehöret er mir zu / den Leib will ich endlich dem Tode überlassen / die Seele aber lasse ich mir nicht nehmen. Diese Klage wurde nun Beklagten communiciret; Aber ach! er hatte nichts zu seiner Justification einzuwenden / die Zeugen so er wider sich hatte / waren omni exceptione majores: das Allsehende Auge

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[12/0018] günstigung darff / wil ich noch etwas reden / und Zeuge seyn / daß er diesen Process durch Gottes Gnade redlich geführet und ausgeführet / doch aber dabey etwas verlohren / aber viel gewonnen. Die Sache ist wehrt zu hören / weil wir alle an diesen Process müssen. Sein Widersacher war der Tod / zu dem schlug sich des Todes Vater der Teuffel; der Tod machte Forderung an des Sehl. Verstorbenen seinen Leben / er gab ihm schuld / daß er gesündiget und dadurch den Tod verschuldet hätte / allegirte vor sich den legem Rom. V. Der Tod ist zu allen Menschen hindurch gedrungen / weil sie alle gesündiget haben / der Tod ist der Sünden Sold; der Beklagte kunte die Schuld nicht leugnen / bevorab da sein eigen Gewissen sich zu seinen Gegenpart schlug / und dessen Zeuge wurde / doch bat er anfangs dilation, und excipirte: Ich bin noch jnng / man lasse die Alten erst sterben; Der Tod begehrte probationem, daß die Alten nothwendig eher als die Jungen sterben müsten / hieran fehlete es / doch versuchte es der Beklagte noch einmahl: Ich bin noch viel nütz auff der Welt. Kläger antwortete: dem ungeachtet / ist der Zustand deines Leibes so beschaffen / daß du nicht länger leben kanst / dein Ziel ist herbey gerücket. Bat deswegen um den Richterlichen Spruch; Ehe dieser aber abgefasset worden / gab der Satan auch seine Klag-libel ein / und wolte das beste von der Beute haben / die Seele; Er machte diesen Schluß: Wer Sünde thut der ist vom Teuffel; dieser lex ist klar / 1. Joh. III, 8. Dieser Mensch hat Sünde gethan / so gehöret er mir zu / den Leib will ich endlich dem Tode überlassen / die Seele aber lasse ich mir nicht nehmen. Diese Klage wurde nun Beklagten communiciret; Aber ach! er hatte nichts zu seiner Justification einzuwenden / die Zeugen so er wider sich hatte / waren omni exceptione majores: das Allsehende Auge

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_dankreden_1702/18>, abgerufen am 24.11.2024.