Fiedler, Konrad: Der Ursprung der künstlerischen Thätigkeit. Leipzig, 1887.es ist klar, daß die Gebilde, die sich so aus dem thätig es iſt klar, daß die Gebilde, die ſich ſo aus dem thätig <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0146" n="134"/> es iſt klar, daß die Gebilde, die ſich ſo aus dem thätig<lb/> gewordenen Sehvorgang entwickeln, ſo unendlich verſchieden<lb/> ſie ſich darſtellen mögen, beſtimmten gleichmäßigen For¬<lb/> derungen genügen müſſen, welche das Bewußtſein an die<lb/> Sichtbarkeit ſtellt. Es kann ſich nicht darum handeln, der<lb/> künſtleriſchen Thätigkeit von vornherein Geſetze vorzu¬<lb/> ſchreiben, die von ihr befolgt werden müßten, ſofern ſie<lb/> den Anſpruch erheben wolle, wirkliche und nicht nur ſchein¬<lb/> bare Kunſtwerke hervorzubringen. Aber wo immer die<lb/> künſtleriſche Thätigkeit ſich treu bleibt, da wird ſie nicht<lb/> eher ruhen können, als bis ihre Gebilde in eine Form<lb/> eingegangen ſind, die thatſächlich eine geſetzmäßige iſt. Und<lb/> da dieſe Gebilde nur um ihrer Sichtbarkeit willen hervor¬<lb/> gebracht werden, ſo kann ſich auch jene Geſetzmäßigkeit<lb/> nur in denjenigen ihrer Eigenſchaften offenbaren, durch die<lb/> ſie ſich dem Geſichtsſinn darſtellen. Alle Forderungen,<lb/> die von anderen Standpunkten aus, mögen dieſelben ſein,<lb/> welche ſie wollen, an ſeine Thätigkeit geſtellt werden, muß<lb/> der Künſtler rückſichtslos zurückweiſen, ſofern ſie ihn in<lb/> ſeinem eigenſten Streben hemmen und beeinträchtigen.<lb/> Mag man es als eine Beſchränkung auffaſſen, wenn der<lb/> Kunſt nur jene eine Aufgabe zugewieſen und ſie eines<lb/> Abfalls von ſich ſelbſt beſchuldigt wird, ſofern ſie ſich<lb/> Forderungen und Geſetzen unterwirft, die im Intereſſe der<lb/> Erfüllung anderer Aufgaben formulirt werden; wahrhaft<lb/> beſchränkt iſt die künſtleriſche Thätigkeit doch nur durch<lb/> alle die ihrem Weſen fremden Anſprüche, denen ſie ſich<lb/> ausgeſetzt ſieht. Und was geſchieht? Die geringe, ſchwache<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [134/0146]
es iſt klar, daß die Gebilde, die ſich ſo aus dem thätig
gewordenen Sehvorgang entwickeln, ſo unendlich verſchieden
ſie ſich darſtellen mögen, beſtimmten gleichmäßigen For¬
derungen genügen müſſen, welche das Bewußtſein an die
Sichtbarkeit ſtellt. Es kann ſich nicht darum handeln, der
künſtleriſchen Thätigkeit von vornherein Geſetze vorzu¬
ſchreiben, die von ihr befolgt werden müßten, ſofern ſie
den Anſpruch erheben wolle, wirkliche und nicht nur ſchein¬
bare Kunſtwerke hervorzubringen. Aber wo immer die
künſtleriſche Thätigkeit ſich treu bleibt, da wird ſie nicht
eher ruhen können, als bis ihre Gebilde in eine Form
eingegangen ſind, die thatſächlich eine geſetzmäßige iſt. Und
da dieſe Gebilde nur um ihrer Sichtbarkeit willen hervor¬
gebracht werden, ſo kann ſich auch jene Geſetzmäßigkeit
nur in denjenigen ihrer Eigenſchaften offenbaren, durch die
ſie ſich dem Geſichtsſinn darſtellen. Alle Forderungen,
die von anderen Standpunkten aus, mögen dieſelben ſein,
welche ſie wollen, an ſeine Thätigkeit geſtellt werden, muß
der Künſtler rückſichtslos zurückweiſen, ſofern ſie ihn in
ſeinem eigenſten Streben hemmen und beeinträchtigen.
Mag man es als eine Beſchränkung auffaſſen, wenn der
Kunſt nur jene eine Aufgabe zugewieſen und ſie eines
Abfalls von ſich ſelbſt beſchuldigt wird, ſofern ſie ſich
Forderungen und Geſetzen unterwirft, die im Intereſſe der
Erfüllung anderer Aufgaben formulirt werden; wahrhaft
beſchränkt iſt die künſtleriſche Thätigkeit doch nur durch
alle die ihrem Weſen fremden Anſprüche, denen ſie ſich
ausgeſetzt ſieht. Und was geſchieht? Die geringe, ſchwache
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