Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.Von d. Gründ. d. Vermuth. od. von Indicien. zu wollen, geschlossen werden kann. Dahingehört 1) die Erklärung, das entstandene Ver- brechen begehen zu wollen, welche entwe- der a) in der ernstlichen Androhung einer Person *) oder b) in der einfachen Erklärung der zukünftigen Uebertretung enthalten ist. §. 581. Es sind 2) Handlungen darunter enthal- §. 582. IV. Wenn bey einer Person die Bedin- ge- *) P. G. O. Art. 32. **) P. G. O. Art. 37. ***) z. E. ungewöhnliche Verwirrung in dem Betragen,
Erkundigung nach der Strafe des Verbrechens, oder nach den Mitteln, der Strafgerechtigkeit zu entgehen u. s. w. Oder, man sah den Verbrecher vor der That nach dem Ort zu gehen, wo die That nachher geschah; da ihm Menschen begegne- ten, kehrte er voll Verwirrung um u. s. w. Von d. Gründ. d. Vermuth. od. von Indicien. zu wollen, geſchloſſen werden kann. Dahingehört 1) die Erklärung, das entſtandene Ver- brechen begehen zu wollen, welche entwe- der a) in der ernſtlichen Androhung einer Perſon *) oder b) in der einfachen Erklärung der zukünftigen Uebertretung enthalten iſt. §. 581. Es ſind 2) Handlungen darunter enthal- §. 582. IV. Wenn bey einer Perſon die Bedin- ge- *) P. G. O. Art. 32. **) P. G. O. Art. 37. ***) z. E. ungewöhnliche Verwirrung in dem Betragen,
Erkundigung nach der Strafe des Verbrechens, oder nach den Mitteln, der Strafgerechtigkeit zu entgehen u. ſ. w. Oder, man ſah den Verbrecher vor der That nach dem Ort zu gehen, wo die That nachher geſchah; da ihm Menſchen begegne- ten, kehrte er voll Verwirrung um u. ſ. w. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <p><pb facs="#f0491" n="463"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">Von d. Gründ. d. Vermuth. od. von Indicien.</hi></fw><lb/> zu wollen, geſchloſſen werden kann. Dahin<lb/> gehört 1) die <hi rendition="#i">Erklärung</hi>, das entſtandene Ver-<lb/> brechen begehen zu wollen, welche entwe-<lb/> der a) in der ernſtlichen <hi rendition="#i">Androhung</hi> einer<lb/> Perſon <note place="foot" n="*)">P. G. O. Art. 32.</note> oder b) in der einfachen Erklärung<lb/> der zukünftigen Uebertretung enthalten iſt.</p> </div><lb/> <div n="8"> <head>§. 581.</head><lb/> <p>Es ſind 2) Handlungen darunter enthal-<lb/> ten, welche zu dem erfolgten Verbrechen<lb/> die <hi rendition="#i">Vorbereitungen</hi> ſind. Beyſpiele ſind das<lb/> Bereiten oder Kaufen von Giften, bey einer<lb/> vorgefallenen Vergiftung <note place="foot" n="**)">P. G. O. Art. 37.</note>, das Kaufen und<lb/> Zubereiten von Waffen bey offenbarem Mord,<lb/> die Verhehlung der Schwangerſchaft, als In-<lb/> dicium des Kindermords, Gebrauch unge-<lb/> wöhnlicher Kleider vor der That, Vermum-<lb/> mung u. ſ. w. Aus demſelben Grund iſt es<lb/> 3) ein Indicium, wenn eine Perſon vor einem<lb/> Verbrechen ein Benehmen zeigte, welches auf<lb/> das <hi rendition="#i">Bewuſstſeyn eines böſen Vorſatzes</hi> ſchlieſsen<lb/> läſst <note place="foot" n="***)">z. E. ungewöhnliche Verwirrung in dem Betragen,<lb/> Erkundigung nach der Strafe des Verbrechens,<lb/> oder nach den Mitteln, der Strafgerechtigkeit zu<lb/> entgehen u. ſ. w. Oder, man ſah den Verbrecher<lb/> vor der That nach dem Ort zu gehen, wo die<lb/> That nachher geſchah; da ihm Menſchen begegne-<lb/> ten, kehrte er voll Verwirrung um u. ſ. w.</note>.</p> </div><lb/> <div n="8"> <head>§. 582.</head><lb/> <p>IV. Wenn bey einer Perſon die <hi rendition="#i">Bedin-<lb/> gungen</hi> vorhanden ſind, welche zu dem vor-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ge-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [463/0491]
Von d. Gründ. d. Vermuth. od. von Indicien.
zu wollen, geſchloſſen werden kann. Dahin
gehört 1) die Erklärung, das entſtandene Ver-
brechen begehen zu wollen, welche entwe-
der a) in der ernſtlichen Androhung einer
Perſon *) oder b) in der einfachen Erklärung
der zukünftigen Uebertretung enthalten iſt.
§. 581.
Es ſind 2) Handlungen darunter enthal-
ten, welche zu dem erfolgten Verbrechen
die Vorbereitungen ſind. Beyſpiele ſind das
Bereiten oder Kaufen von Giften, bey einer
vorgefallenen Vergiftung **), das Kaufen und
Zubereiten von Waffen bey offenbarem Mord,
die Verhehlung der Schwangerſchaft, als In-
dicium des Kindermords, Gebrauch unge-
wöhnlicher Kleider vor der That, Vermum-
mung u. ſ. w. Aus demſelben Grund iſt es
3) ein Indicium, wenn eine Perſon vor einem
Verbrechen ein Benehmen zeigte, welches auf
das Bewuſstſeyn eines böſen Vorſatzes ſchlieſsen
läſst ***).
§. 582.
IV. Wenn bey einer Perſon die Bedin-
gungen vorhanden ſind, welche zu dem vor-
ge-
*) P. G. O. Art. 32.
**) P. G. O. Art. 37.
***) z. E. ungewöhnliche Verwirrung in dem Betragen,
Erkundigung nach der Strafe des Verbrechens,
oder nach den Mitteln, der Strafgerechtigkeit zu
entgehen u. ſ. w. Oder, man ſah den Verbrecher
vor der That nach dem Ort zu gehen, wo die
That nachher geſchah; da ihm Menſchen begegne-
ten, kehrte er voll Verwirrung um u. ſ. w.
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