Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.Zweyter Theil. Darstellung der abgeleiteten Rechtssätze des allgemeinen Theils. §. 25. Bey der Anordnung der allgemeinen Grund- Erster Titel. Von der Natur des Verbrechens. Erster Abschnitt. Begriff und Eintheilung des Verbrechens. Jo. Ge. Claus de natura delictorum. Jenae 1794. §. 26. Ausser dem Staat giebt es nur Beleidigun- des
Zweyter Theil. Darſtellung der abgeleiteten Rechtsſätze des allgemeinen Theils. §. 25. Bey der Anordnung der allgemeinen Grund- Erſter Titel. Von der Natur des Verbrechens. Erſter Abſchnitt. Begriff und Eintheilung des Verbrechens. Jo. Ge. Claus de natura delictorum. Jenae 1794. §. 26. Auſſer dem Staat giebt es nur Beleidigun- des
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Zweyter Theil.
Darſtellung der abgeleiteten Rechtsſätze des allgemeinen
Theils.
§. 25.
Bey der Anordnung der allgemeinen Grund-
ſätze, kommen drey Hauptgegenſtände in Be-
trachtung, nach welchen dieſe Disciplin abge-
handelt werden muſs I. das die That bedro-
hende Geſetz, II. die durch das Geſetz be-
drohte Handlung, III. die durch das Geſetz
gedrohte Strafe. Dieſe Disciplin zerfällt da-
her in die Lehre von der Natur des Ver-
brechens, in die Lehre von der Natur des Straf-
geſetzes und in die Lehre von der Strafe.
Erſter Titel.
Von der Natur des Verbrechens.
Erſter Abſchnitt.
Begriff und Eintheilung des Verbrechens.
Jo. Ge. Claus de natura delictorum. Jenae 1794.
§. 26.
Auſſer dem Staat giebt es nur Beleidigun-
gen, Rechtsverletzungen, Läſionen. Der Begriff
des
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