Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.Prolegomena. Rechte des Bürgers als einer Privatperson;dieses, die Wissenschaft der Rechte des Staats aus Strafgesetzen gegen Unterthanen, als Ueber- treter derselben. §. 2. Aus der Uebertretung der Strafgesetze §. 3. Das allgemeine peinliche Recht (Philosophie §. 4. Die in Deutschland gültigen gemeinen den recipirten Benennung: Criminalrecht mit einem an-
dern Namen nicht nothwendig. Wenn man nur weiss, was man sich alles unter diesem Namen denkt! Prolegomena. Rechte des Bürgers als einer Privatperſon;dieſes, die Wiſſenſchaft der Rechte des Staats aus Strafgeſetzen gegen Unterthanen, als Ueber- treter derſelben. §. 2. Aus der Uebertretung der Strafgeſetze §. 3. Das allgemeine peinliche Recht (Philoſophie §. 4. Die in Deutſchland gültigen gemeinen den recipirten Benennung: Criminalrecht mit einem an-
dern Namen nicht nothwendig. Wenn man nur weiſs, was man ſich alles unter dieſem Namen denkt! <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0030" n="2"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Prolegomena</hi>.</hi></fw><lb/> Rechte des Bürgers als einer Privatperſon;<lb/> dieſes, die <hi rendition="#i">Wiſſenſchaft der Rechte des Staats<lb/> aus Strafgeſetzen gegen Unterthanen, als Ueber-<lb/> treter derſelben</hi>.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 2.</head><lb/> <p>Aus der Uebertretung der Strafgeſetze<lb/> können ſowohl Privatrechte, als öffentliche<lb/> Rechte (Rechte des Staats) entſpringen. Aber<lb/> blos die <hi rendition="#i">öffentlichen</hi> Rechte aus Strafgeſetzen<lb/> machen den Gegenſtand des <hi rendition="#i">Criminalrechts</hi> aus.<lb/> Dieſes iſt daher nicht ein Zweig des Pri-<lb/> vatrechts, ſondern ein Theil des <hi rendition="#i">öffentlichen<lb/> Rechts</hi>.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 3.</head><lb/> <p>Das <hi rendition="#i">allgemeine peinliche Recht</hi> (Philoſophie<lb/> des p. R.) iſt die Wiſſenſchaft von den <hi rendition="#i">mög-<lb/> lichen</hi> Rechten des Staats aus Strafgeſetzen:<lb/> das <hi rendition="#i">poſitive peinliche Recht</hi> die Wiſſenſchaft von<lb/> den <hi rendition="#i">wirklichen</hi> Rechten eines beſtimmten<lb/> Staats (Deutſchlands) aus gegebenen Straf-<lb/> geſetzen.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 4.</head><lb/> <p>Die in Deutſchland gültigen <hi rendition="#i">gemeinen<lb/> Strafgeſetze</hi> (leges communes) beſtimmen den<lb/> Begriff des <hi rendition="#i">gemeinen</hi> poſitiven peinlichen<lb/> Rechts; ſo wie die für einzelne Theile Deutſch-<lb/> lands gegebenen und gültigen Strafgeſetze,<lb/> <fw place="bottom" type="catch">den</fw><lb/><note xml:id="note-0030" prev="#note-0029" place="foot" n="*)">recipirten Benennung: <hi rendition="#i">Criminalrecht</hi> mit einem an-<lb/> dern Namen nicht nothwendig. Wenn man nur<lb/> weiſs, was man ſich alles unter dieſem Namen<lb/><hi rendition="#i">denkt</hi>!</note><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [2/0030]
Prolegomena.
Rechte des Bürgers als einer Privatperſon;
dieſes, die Wiſſenſchaft der Rechte des Staats
aus Strafgeſetzen gegen Unterthanen, als Ueber-
treter derſelben.
§. 2.
Aus der Uebertretung der Strafgeſetze
können ſowohl Privatrechte, als öffentliche
Rechte (Rechte des Staats) entſpringen. Aber
blos die öffentlichen Rechte aus Strafgeſetzen
machen den Gegenſtand des Criminalrechts aus.
Dieſes iſt daher nicht ein Zweig des Pri-
vatrechts, ſondern ein Theil des öffentlichen
Rechts.
§. 3.
Das allgemeine peinliche Recht (Philoſophie
des p. R.) iſt die Wiſſenſchaft von den mög-
lichen Rechten des Staats aus Strafgeſetzen:
das poſitive peinliche Recht die Wiſſenſchaft von
den wirklichen Rechten eines beſtimmten
Staats (Deutſchlands) aus gegebenen Straf-
geſetzen.
§. 4.
Die in Deutſchland gültigen gemeinen
Strafgeſetze (leges communes) beſtimmen den
Begriff des gemeinen poſitiven peinlichen
Rechts; ſo wie die für einzelne Theile Deutſch-
lands gegebenen und gültigen Strafgeſetze,
den
*)
*) recipirten Benennung: Criminalrecht mit einem an-
dern Namen nicht nothwendig. Wenn man nur
weiſs, was man ſich alles unter dieſem Namen
denkt!
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