Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.V. d. Verl. d. Integrität des Körpers. sundheitszustandes durch Einwirkung auf dieäussern Theile des Körpers nach mechanischen Gesetzen. Dies geschieht vorzüglich dadurch 1) dass der Körper völlig eines Glieds beraubt wird -- Verstümmelung 2) dass der Gebrauch desselben unmöglich gemacht wird -- Läh- mung, 3) dass die äussern Theile des Körpers, ohne Verstümmelung, getrennt werden -- Verwundung im eigentlichen Sinn. §. 282. Die Strafe dieser Uebertretung ist will- §. 283. II. Die qualificirte Körperverletzung §. 284. *) cf. Koch. c. l. §. 425. Grolman C. R. W. §. 397. Mündlich von der Privatsatisfaction. **) P. G. O. Art. 130. "Wer jemand durch Gift oder Venen, an Leib oder Leben beschädigt u. s. w. **) Grolman C. R. W. Anm. 2. Der Grund ist, weil
man einen blos vorübergehenden Schmerz oder Uebel- V. d. Verl. d. Integrität des Körpers. ſundheitszuſtandes durch Einwirkung auf dieäuſſern Theile des Körpers nach mechaniſchen Geſetzen. Dies geſchieht vorzüglich dadurch 1) daſs der Körper völlig eines Glieds beraubt wird — Verſtümmelung 2) daſs der Gebrauch deſſelben unmöglich gemacht wird — Läh- mung, 3) daſs die äuſſern Theile des Körpers, ohne Verſtümmelung, getrennt werden — Verwundung im eigentlichen Sinn. §. 282. Die Strafe dieſer Uebertretung iſt will- §. 283. II. Die qualificirte Körperverletzung §. 284. *) cf. Koch. c. l. §. 425. Grolman C. R. W. §. 397. Mündlich von der Privatſatisfaction. **) P. G. O. Art. 130. „Wer jemand durch Gift oder Venen, an Leib oder Leben beſchädigt u. ſ. w. **) Grolman C. R. W. Anm. 2. Der Grund iſt, weil
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V. d. Verl. d. Integrität des Körpers.
ſundheitszuſtandes durch Einwirkung auf die
äuſſern Theile des Körpers nach mechaniſchen
Geſetzen. Dies geſchieht vorzüglich dadurch
1) daſs der Körper völlig eines Glieds beraubt
wird — Verſtümmelung 2) daſs der Gebrauch
deſſelben unmöglich gemacht wird — Läh-
mung, 3) daſs die äuſſern Theile des Körpers,
ohne Verſtümmelung, getrennt werden —
Verwundung im eigentlichen Sinn.
§. 282.
Die Strafe dieſer Uebertretung iſt will-
kührlich, Gewöhnlich nur Geldſtrafe oder
Gefängniſs *).
§. 283.
II. Die qualificirte Körperverletzung
beſteht in der Störung des Geſundheitszuſtandes
eines andern durch Mittheilung eines Stoffs, der
dieſe Verletzung nach chemiſchen Geſetzen be-
wirkt — Vergiftung. Es iſt gleichviel, ſowohl
in Anſehung des Begriffs, als auch in Anſehung
der Strafe, ob die Störung der Geſundheit ge-
ring oder groſs, heilbar oder unheilbar iſt **).
Nur kann eine blos momentane Störung der
Geſundheit durch Gift nicht nach der Strenge
dieſes Geſetzes beurtheilt werden **).
§. 284.
*) cf. Koch. c. l. §. 425. Grolman C. R. W. §. 397.
Mündlich von der Privatſatisfaction.
**) P. G. O. Art. 130. „Wer jemand durch Gift oder
Venen, an Leib oder Leben beſchädigt u. ſ. w.
**) Grolman C. R. W. Anm. 2. Der Grund iſt, weil
man einen blos vorübergehenden Schmerz oder
Uebel-
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