Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.Zweytes Buch. Positiver oder besonderer Theil des peinlichen Rechts. Einleitung. §. 193. Dieser Theil ist gröstentheils analytisch. Er §. 194. K
Zweytes Buch. Poſitiver oder beſonderer Theil des peinlichen Rechts. Einleitung. §. 193. Dieſer Theil iſt gröſtentheils analytiſch. Er §. 194. K
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Zweytes Buch.
Poſitiver oder beſonderer Theil des peinlichen
Rechts.
Einleitung.
§. 193.
Dieſer Theil iſt gröſtentheils analytiſch. Er
beſtimmt und entwickelt den Begriff der ein-
zelnen Verbrechen und determinirt die ihnen
zukommenden Strafen. Die von demſelben auf-
zuſtellenden Begriffe der Verbrechen, als Vor-
ausſetzungen der geſetzlichen Strafen, müſſen
aus den poſitiven Geſetzen ſelbſt geſchöpft,
entweder unmittelbar aus ihnen hergenom-
men, oder durch Exegeſe in denſelben ge-
funden ſeyn. Die Philoſophie hat dabey kein
anderes Geſchäft, als daſs ſie treu den Ge-
ſetzen dient.
§. 194.
K
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