Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abschnitt. Naturursachen, welche der Ausführung der Thatentgegenstehen und (vorgestellt) zu Bewe- gungsgründen der Unterlassung werden; oder Vorstellungen anderer Gegenstände, welche den Willen antreiben, sich zur That nicht zu bestimmen. Jenes sind äussere, dieses innere Hindernisse. §. 133. Daraus folgt 1) je zahlreicher und wichti- *) §. 134. *) Diese Rücksicht auf die besondere Stärke der ein-
zelnen Abhaltungsgründe bestimmt also die beson- dern Abstufungen der zwey Hauptgrade der Straf- barkeit, nach der Intensität. So wie oben bestimmt wurde, wie sich Handlungen aus thierischem Be- gehren zu Handlungen aus Willkühr verhalten, so wird hier bestimmt, wie sich Handlungen aus Willkühr und aus thierischem Begehren (z. B. ver- schiedene Handlungen, die aus Leidenschaft began- gen wurden) zu einander selbst, verhalten. Es er- gäben sich demnach eigentlich folgende Hauptstu- fen der Strafbarkeit nach diesem ersten Moment: I. Verbrechen aus thierischem Begehren, bey welchen grosse I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abſchnitt. Natururſachen, welche der Ausführung der Thatentgegenſtehen und (vorgeſtellt) zu Bewe- gungsgründen der Unterlaſſung werden; oder Vorſtellungen anderer Gegenſtände, welche den Willen antreiben, ſich zur That nicht zu beſtimmen. Jenes ſind äuſſere, dieſes innere Hinderniſſe. §. 133. Daraus folgt 1) je zahlreicher und wichti- *) §. 134. *) Dieſe Rückſicht auf die beſondere Stärke der ein-
zelnen Abhaltungsgründe beſtimmt alſo die beſon- dern Abſtufungen der zwey Hauptgrade der Straf- barkeit, nach der Intenſität. So wie oben beſtimmt wurde, wie ſich Handlungen aus thieriſchem Be- gehren zu Handlungen aus Willkühr verhalten, ſo wird hier beſtimmt, wie ſich Handlungen aus Willkühr und aus thieriſchem Begehren (z. B. ver- ſchiedene Handlungen, die aus Leidenſchaft began- gen wurden) zu einander ſelbſt, verhalten. Es er- gäben ſich demnach eigentlich folgende Hauptſtu- fen der Strafbarkeit nach dieſem erſten Moment: I. Verbrechen aus thieriſchem Begehren, bey welchen groſse <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <div n="10"> <div n="11"> <div n="12"> <p><pb facs="#f0134" n="106"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abſchnitt.</hi></fw><lb/><hi rendition="#i">Natururſachen</hi>, welche der <hi rendition="#i">Ausführung</hi> der That<lb/> entgegenſtehen und (vorgeſtellt) zu Bewe-<lb/> gungsgründen der Unterlaſſung werden; oder<lb/> Vorſtellungen anderer Gegenſtände, welche<lb/> den Willen antreiben, ſich zur That nicht zu<lb/> beſtimmen. Jenes ſind <hi rendition="#i">äuſſere</hi>, dieſes <hi rendition="#i">innere</hi><lb/> Hinderniſſe.</p> </div><lb/> <div n="12"> <head>§. 133.</head><lb/> <p>Daraus folgt 1) je <hi rendition="#i">zahlreicher</hi> und <hi rendition="#i">wichti-<lb/> ger</hi> die innern Hinderniſſe waren, die den<lb/> Verbrecher von der That hätten abhalten müſ-<lb/> ſen, und je <hi rendition="#i">klärer</hi> und <hi rendition="#i">deutlicher</hi> er ſich dieſe<lb/> Bewegungsgründe vorgeſtellt hat, deſto gröſser<lb/> iſt die Strafbarkeit, 2) <hi rendition="#i">je gröſser die äuſſern<lb/> Schwierigkeiten</hi> waren, welche der Ausführung<lb/> des Verbrechens entgegen ſtanden, deſto<lb/> gröſser iſt die Strafbarkeit. Denn deſto ſtär-<lb/> ker muſs die Begierde ſeyn, die den Menſchen,<lb/> jener Bewegungsgründe ohnerachtet, zur That<lb/> beſtimmte, ihn alſo antreiben konnte, dieſe<lb/> Hinderniſſe der Ausführung zu überſteigen.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">§. 134.</fw><lb/> <note xml:id="note-0134" next="#note-0135" place="foot" n="*)">Dieſe Rückſicht auf die beſondere Stärke der ein-<lb/> zelnen Abhaltungsgründe beſtimmt alſo die beſon-<lb/> dern Abſtufungen der zwey Hauptgrade der Straf-<lb/> barkeit, nach der Intenſität. So wie oben beſtimmt<lb/> wurde, wie ſich Handlungen aus thieriſchem Be-<lb/> gehren zu Handlungen aus Willkühr verhalten, ſo<lb/> wird hier beſtimmt, wie ſich Handlungen aus<lb/> Willkühr und aus thieriſchem Begehren (z. B. ver-<lb/> ſchiedene Handlungen, die aus Leidenſchaft began-<lb/> gen wurden) zu <hi rendition="#i">einander ſelbſt</hi>, verhalten. Es er-<lb/> gäben ſich demnach eigentlich folgende Hauptſtu-<lb/> fen der Strafbarkeit nach dieſem erſten Moment: I.<lb/> Verbrechen aus <hi rendition="#i">thieriſchem</hi> Begehren, bey welchen<lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#i">groſse</hi></fw></note> </div><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [106/0134]
I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abſchnitt.
Natururſachen, welche der Ausführung der That
entgegenſtehen und (vorgeſtellt) zu Bewe-
gungsgründen der Unterlaſſung werden; oder
Vorſtellungen anderer Gegenſtände, welche
den Willen antreiben, ſich zur That nicht zu
beſtimmen. Jenes ſind äuſſere, dieſes innere
Hinderniſſe.
§. 133.
Daraus folgt 1) je zahlreicher und wichti-
ger die innern Hinderniſſe waren, die den
Verbrecher von der That hätten abhalten müſ-
ſen, und je klärer und deutlicher er ſich dieſe
Bewegungsgründe vorgeſtellt hat, deſto gröſser
iſt die Strafbarkeit, 2) je gröſser die äuſſern
Schwierigkeiten waren, welche der Ausführung
des Verbrechens entgegen ſtanden, deſto
gröſser iſt die Strafbarkeit. Denn deſto ſtär-
ker muſs die Begierde ſeyn, die den Menſchen,
jener Bewegungsgründe ohnerachtet, zur That
beſtimmte, ihn alſo antreiben konnte, dieſe
Hinderniſſe der Ausführung zu überſteigen.
§. 134.
*)
*) Dieſe Rückſicht auf die beſondere Stärke der ein-
zelnen Abhaltungsgründe beſtimmt alſo die beſon-
dern Abſtufungen der zwey Hauptgrade der Straf-
barkeit, nach der Intenſität. So wie oben beſtimmt
wurde, wie ſich Handlungen aus thieriſchem Be-
gehren zu Handlungen aus Willkühr verhalten, ſo
wird hier beſtimmt, wie ſich Handlungen aus
Willkühr und aus thieriſchem Begehren (z. B. ver-
ſchiedene Handlungen, die aus Leidenſchaft began-
gen wurden) zu einander ſelbſt, verhalten. Es er-
gäben ſich demnach eigentlich folgende Hauptſtu-
fen der Strafbarkeit nach dieſem erſten Moment: I.
Verbrechen aus thieriſchem Begehren, bey welchen
groſse
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