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Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.

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Vorrede.

Führt Zweifel zur Wahrheit, so war der
Verfasser auf rechtem Weg. Als er sich zur
Bearbeitung des peinlichen Rechts entschlos-
sen hatte, war er recht eigentlich beflissen,
einstweilen alles zu bezweifeln, was vor ihm
vorhanden war und auch das zu vergessen,
was er selbst bisher zu wissen glaubte. Er
hielt sich nun allein bey den Quellen auf; er
laas und studirte, besonders das römische
Recht und die deutschen Criminalgesetze,
und philosophirte über die Principien der
Wissenschaft und ihre Behandlung; denn hier
ist es weder allein mit historischen Kenntnis-
sen, noch allein mit Philosophiren gethan.
So baute er sich selbst mühsam das Gebäude
seiner Wissenschaft; aber seine Mühe wurde
ihm reichlich belohnt. Er gieng zu den Bear-
beitern der Wissenschaft zurück, als er schon
genug eingesammelt hatte, um von ihnen ler-
nen zu können, ohne ihre Verirrungen mit

ihnen
Vorrede.

Führt Zweifel zur Wahrheit, ſo war der
Verfaſſer auf rechtem Weg. Als er ſich zur
Bearbeitung des peinlichen Rechts entſchloſ-
ſen hatte, war er recht eigentlich befliſſen,
einſtweilen alles zu bezweifeln, was vor ihm
vorhanden war und auch das zu vergeſſen,
was er ſelbſt bisher zu wiſſen glaubte. Er
hielt ſich nun allein bey den Quellen auf; er
laas und ſtudirte, beſonders das römiſche
Recht und die deutſchen Criminalgeſetze,
und philoſophirte über die Principien der
Wiſſenſchaft und ihre Behandlung; denn hier
iſt es weder allein mit hiſtoriſchen Kenntniſ-
ſen, noch allein mit Philoſophiren gethan.
So baute er ſich ſelbſt mühſam das Gebäude
ſeiner Wiſſenſchaft; aber ſeine Mühe wurde
ihm reichlich belohnt. Er gieng zu den Bear-
beitern der Wiſſenſchaft zurück, als er ſchon
genug eingeſammelt hatte, um von ihnen ler-
nen zu können, ohne ihre Verirrungen mit

ihnen
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[VII/0013] Vorrede. Führt Zweifel zur Wahrheit, ſo war der Verfaſſer auf rechtem Weg. Als er ſich zur Bearbeitung des peinlichen Rechts entſchloſ- ſen hatte, war er recht eigentlich befliſſen, einſtweilen alles zu bezweifeln, was vor ihm vorhanden war und auch das zu vergeſſen, was er ſelbſt bisher zu wiſſen glaubte. Er hielt ſich nun allein bey den Quellen auf; er laas und ſtudirte, beſonders das römiſche Recht und die deutſchen Criminalgeſetze, und philoſophirte über die Principien der Wiſſenſchaft und ihre Behandlung; denn hier iſt es weder allein mit hiſtoriſchen Kenntniſ- ſen, noch allein mit Philoſophiren gethan. So baute er ſich ſelbſt mühſam das Gebäude ſeiner Wiſſenſchaft; aber ſeine Mühe wurde ihm reichlich belohnt. Er gieng zu den Bear- beitern der Wiſſenſchaft zurück, als er ſchon genug eingeſammelt hatte, um von ihnen ler- nen zu können, ohne ihre Verirrungen mit ihnen

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Zitationshilfe: Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. VII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/13>, abgerufen am 23.11.2024.